
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte: Krankenversicherung im Wahlamt
Ehrenamt oder Beamtenverhältnis auf Zeit, Beihilfe ab Amtsantritt, Öffnungsaktion und Versorgung nach dem Amt: was kommunale Wahlbeamte klären sollten.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Kommunalbeamtinnen und -beamten zu Krankenversicherung, Beihilfe und Absicherung – für den Bund und alle 16 Länder.

Ehrenamt oder Beamtenverhältnis auf Zeit, Beihilfe ab Amtsantritt, Öffnungsaktion und Versorgung nach dem Amt: was kommunale Wahlbeamte klären sollten.

In welchen Ländern auch Kommunalbeamte die pauschale Beihilfe wählen können, welche Fristen und Bindungen gelten und für wen sich die Wahl eignet.

Landesrecht, kommunale Kasse oder eigene Beihilfestelle: wer Ihre Beihilfe festsetzt, wie Umlagen wirken und was beim Wechsel zum Land gilt.
Sitz in Dresden – telefonische Beratung in allen 16 Bundesländern und für Bundesbeamte. Sie erreichen Mike Feistauer telefonisch oder über das Anfrageformular.