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Einstieg und Laufbahn

PKV für Beamtinnen und Beamte auf Probe

Vom Anwärtertarif in den regulären Beihilfetarif, Probezeit und Lebenszeit, Kinder, Tarifwechsel und Pension: was sich ändert und was Sie selbst anstoßen.

Symbolfoto: Beamte auf Probe & Lebenszeit

Mit der Ernennung auf Probe beginnt der Abschnitt, der die Krankenversicherung über Jahrzehnte prägt. Aus dem befristeten Anwärtertarif wird ein regulärer Beihilfetarif mit Alterungsrückstellung, und mit Familie, Elternzeit oder Ruhestand verschiebt sich der Beihilfesatz mehrfach.

Wer erst als Beamtin oder Beamter auf Probe neu in den Dienst kommt, etwa nach einer Tätigkeit als Angestellter, steht zudem vor der Grundsatzentscheidung zwischen gesetzlicher und privater Versicherung. Für diesen Kreis beginnt mit der Ernennung die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion.

Auf einen Blick

  • Probezeit: in den Ländern sechs Monate bis fünf Jahre, beim Bund mindestens drei Jahre.
  • Im regulären Tarif gilt der gesetzliche Zuschlag von 10 % bis zum Jahr des 60. Geburtstags.
  • Beihilfeänderungen binnen sechs Monaten melden: Anpassung ohne Gesundheitsprüfung.
  • Tarifwechsel beim selben Versicherer: Die Alterungsrückstellung wird angerechnet (§ 204 VVG).
  • Dienstunfähig in der Probezeit: Ohne Dienstunfall droht die Entlassung – die Beihilfe endet.

Probezeit und Lebenszeit: was sich ändert und was nicht

Die Probezeit dauert für Landes- und Kommunalbeamte mindestens sechs Monate und höchstens fünf Jahre; die Einzelheiten regelt das Landesrecht. Beim Bund dauert sie mindestens drei Jahre, wobei gleichwertige Tätigkeiten bis auf eine Mindestprobezeit von einem Jahr angerechnet werden können, und spätestens nach fünf Jahren ist das Beamtenverhältnis in eines auf Lebenszeit umzuwandeln, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Für Beihilfe und Versicherungsvertrag macht die Ernennung auf Lebenszeit keinen Unterschied. Bedeutsam ist die Probezeit bei Dienstunfähigkeit: Wer auf Probe aus Gründen dienstunfähig wird, die nicht auf den Dienst zurückgehen, kann zwar in den Ruhestand versetzt werden, ein Ruhegehalt setzt aber in der Regel fünf Jahre Dienstzeit voraus.

Ist die Wartezeit nicht erfüllt, folgt die Entlassung mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, und die Beihilfe endet. Die PKV muss dann auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung auf 100 % aufgestockt werden. Mehr dazu unter Dienstunfähigkeitslücke bei Beamten.

Vom Anwärtertarif in den regulären Beihilfetarif

Der Anwärtertarif endet mit der Ausbildung. Weil das gesetzliche Tarifwechselrecht für befristete Verträge nicht gilt, hängt die Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung vom vertraglichen Umstellungsrecht ab; mehr dazu unter PKV für Beamtenanwärter. Legen Sie dem Versicherer die Ernennung rechtzeitig vor.

Ab jetzt bildet der Tarif Alterungsrückstellungen, und vom Jahr nach dem 21. bis zum Jahr des 60. Geburtstags kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % hinzu. Die daraus angesparten Mittel dämpfen ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen und senken ab dem 80. Lebensjahr den Beitrag. Weil im Anwärtertarif keine Rückstellung entstanden ist, richtet sich der neue Beitrag in der Regel nach dem Alter bei der Umstellung.

Die Umstellung ist auch der Moment, den Schutz zu prüfen. Ergänzungstarife für Leistungen, die Ihre Beihilfe nicht oder nur teilweise erstattet, lassen sich hinzunehmen, setzen aber eine Gesundheitsprüfung voraus.

Neu verbeamtet ohne Vorbereitungsdienst

Wer direkt auf Probe ernannt wird, ist ab diesem Tag in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Die bisherige Mitgliedschaft läuft automatisch als freiwillige weiter, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse austreten und eine andere Absicherung nachweisen.

Für den Wechsel in die PKV gilt die Öffnungsaktion: Beamte auf Probe zählen zu den begünstigten Berufsanfängern, auch wenn sie zuvor als Beamte auf Widerruf gesetzlich versichert waren. Der Antrag muss binnen sechs Monaten nach der Ernennung beim Versicherer eingehen; gesetzlich versicherte Kinder können unter bestimmten Bedingungen mitwechseln. Wo das Land eine pauschale Beihilfe anbietet, wird die Wahl nach Angaben des PKV-Verbands in der Regel ab dem Beamtenverhältnis auf Probe endgültig.

Familie: Heirat, Kinder, Elternzeit

Beim Bund steigt der eigene Bemessungssatz ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern von 50 % auf 70 %, bei zwei beihilfeberechtigten Eltern nur für den, der den Familienzuschlag erhält; in der Elternzeit gelten ebenfalls 70 %. Kinder erhalten 80 %, Ehe- und Lebenspartner mit geringen Einkünften 70 %. Die Länder regeln das teils abweichend.

Jede Änderung sollten Sie Ihrem Versicherer melden: Binnen sechs Monaten wird der Tarif ohne Risikoprüfung angepasst, bei einem höheren Beihilfesatz sinkt der Beitrag rückwirkend. Fällt ein Kind aus der Beihilfe heraus, kann der Satz wieder sinken, und der PKV-Anteil muss steigen.

Neugeborene nimmt der Versicherer eines privat versicherten Elternteils ohne Risikozuschlag und Wartezeit auf, wenn sie spätestens zwei Monate nach der Geburt angemeldet werden. In der Elternzeit bleibt der Beihilfeanspruch bestehen; der Bund erstattet zudem bis zu 31 € im Monat, wenn die Bezüge vor der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze nicht überschritten haben, und bis einschließlich A 8 sowie für Anwärter während des Elterngeldbezugs auf Antrag die Beiträge in voller Höhe (§ 9 MuSchEltZV).

Tarifwechsel nach § 204 VVG

Beim selben Versicherer können Sie in andere Tarife mit gleichartigem Schutz wechseln; erworbene Rechte und Alterungsrückstellung werden angerechnet. Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen, die Sie durch einen Leistungsausschluss für das Mehr abwenden können.

Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist dagegen nachteilig: Mitgenommen wird nur die Alterungsrückstellung für den Teil des Schutzes, der dem Basistarif entspricht, und es folgt eine neue Gesundheitsprüfung. Die Wahl des Versicherers zu Beginn hat deshalb großes Gewicht.

Ruhestand: höherer Beihilfesatz

Mit dem Ruhestand steigt der Bemessungssatz beim Bund auf 70 %. Der Vertrag kann vorsehen, dass der private Schutz dann im Umfang dieser Erhöhung automatisch endet; andernfalls passen Sie ihn auf Antrag an. Der zu versichernde Anteil und damit der Beitrag sinken.

Die Sätze für Versorgungsempfänger unterscheiden sich je nach Land. Welche Regeln bei Ihrem Dienstherrn gelten, finden Sie auf unseren Länderseiten.

Typische Ämter und Laufbahnen

AmtLaufbahnTypische Aufgaben
Regierungssekretärin / Regierungssekretärmittlerer DienstSachbearbeitung in der Verwaltung; beim Bund Eingangsamt A 6
Regierungsinspektorin / Regierungsinspektorgehobener DienstSelbstständige Sachbearbeitung; Eingangsamt A 9
Regierungsrätin / Regierungsrathöherer DienstReferenten- und Leitungsaufgaben; Eingangsamt A 13
Studienrätin / Studienrathöherer DienstEingangsamt an Gymnasien und beruflichen Schulen, A 13
Polizeikommissarin / Polizeikommissargehobener PolizeivollzugsdienstA 9; je nach Dienstherr Heilfürsorge statt Beihilfe
Akademische Rätin / Akademischer Rathöherer DienstA 13; an bayerischen Universitäten in der Regel auf Probe oder auf Lebenszeit

Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.

Häufige Fragen

Muss ich meine Versicherung über die Ernennung auf Probe informieren?

Ja. Der Anwärtertarif ist an die Ausbildung gebunden, und erst mit dem Nachweis der Ernennung stellt der Versicherer auf den regulären Tarif um. Melden Sie zugleich Änderungen beim Beihilfesatz, etwa durch Heirat oder Kinder; innerhalb von sechs Monaten erfolgt die Anpassung ohne Risikoprüfung.

Ändert sich mit der Ernennung auf Lebenszeit etwas an meiner PKV?

Nein, Beihilfe und Vertrag laufen unverändert weiter. Bedeutung hat die Lebenszeit vor allem bei Dienstunfähigkeit: Dann folgt die Versetzung in den Ruhestand mit weiterem Beihilfeanspruch, sofern die Wartezeit für ein Ruhegehalt erfüllt ist oder ein Dienstunfall vorliegt.

Kann ich später in einen günstigeren Tarif meines Versicherers wechseln?

Ja, nach § 204 VVG in Tarife mit gleichartigem Schutz, unter Anrechnung der Alterungsrückstellung. Zuschläge oder Wartezeiten sind nur für Leistungen zulässig, die über den bisherigen Tarif hinausgehen. Prüfen Sie vor einem Wechsel, welche Leistungen Sie aufgeben.

Wie hoch ist die Beihilfe in der Pension?

Beim Bund 70 %, für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner ebenfalls 70 % und für Kinder 80 %. Die Länder haben eigene Regeln, die abweichen können. Ihr PKV-Anteil sinkt entsprechend; ob das automatisch oder auf Antrag geschieht, steht in Ihrem Vertrag.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.

Ratgeber für Beamte auf Probe und auf Lebenszeit

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