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Polizei, Feuerwehr und Vollzug

PKV für Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte

Ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt, hängt bei der Berufsfeuerwehr vom Land und oft von der Stadt ab. Was für Brandmeister, Anwärter und Ruhestand zählt.

Symbolfoto: Feuerwehr

Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte im Einsatzdienst sind meist Beamte ihrer Stadt. Eine Berufsfeuerwehr ist eine öffentliche Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften im Beamtenstatus; unterschieden werden der mittlere, gehobene und höhere feuerwehrtechnische Dienst. Hinzu kommen Feuerwehrbeamte der Länder, etwa an den Landesfeuerwehrschulen.

Bei der Krankenversorgung gibt es kein einheitliches Bild. Manche Länder gewähren Heilfürsorge wie bei der Polizei, andere Beihilfe, und in einigen entscheidet die Kommune mit. Für Ihre private Absicherung zählen deshalb zwei Punkte: welches System bei Ihrem Dienstherrn gilt und was geschieht, wenn die Heilfürsorge endet.

Auf einen Blick

  • Heilfürsorge gibt es nur in einem Teil der Länder, oft nur für den Einsatzdienst; sonst gilt Beihilfe.
  • In Baden-Württemberg und Niedersachsen kann die Stadt statt Heilfürsorge Beihilfe vorsehen.
  • Berlin gewährt seit 1. Oktober 2026 Heilfürsorge für Anwärter des mittleren Dienstes, danach Beihilfe.
  • Im Einsatzdienst endet der Dienst teils schon mit 60 Jahren; mit dem Ruhestand endet auch die Heilfürsorge.
  • Eine Anwartschaft binnen sechs Monaten nach Beginn der Heilfürsorge sichert die PKV für später.

Heilfürsorge vs. Beihilfe: der Stand in den Ländern

Ob Sie Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten, regelt das Landesrecht; bei kommunalen Beamten entscheidet teils die Stadt mit. Nach unserer Prüfung der Gesetze gilt im Oktober 2026:

  • Heilfürsorge für alle Beamten der Fachrichtung Feuerwehr: Hamburg (mit Anrechnung von 1,4 % des Grundgehalts, Ablehnung zugunsten der Beihilfe möglich) und Sachsen.
  • Heilfürsorge für die Berufsfeuerwehren oder den Einsatzdienst: Bremen, Mecklenburg-Vorpommern (auch Landesschule Malchow, Landesamt und Innenministerium; Kreise und kreisfreie Städte können sie weiteren Feuerwehrbeamten gewähren, § 114 LBG M-V), Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (beide mit Ablehnungsrecht binnen sechs Monaten).
  • Heilfürsorge mit Spielraum der Kommune: Baden-Württemberg (Einsatzdienst; die Stadt kann stattdessen Beihilfe und einen Zuschuss zur Krankenversicherung zahlen) und Niedersachsen (Einsatzdienst; Eigenanteil oder Beihilfe statt Heilfürsorge per Satzung möglich, für Landesbeamte seit 2024 ebenfalls Heilfürsorge).
  • Heilfürsorge nur zu Beginn: Berlin für Anwärter des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes, Hessen nach Entscheidung der Gemeinde für Beamte auf Probe.
  • Beihilfe: Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Thüringen.

Was das System für Ihre Absicherung bedeutet

Mit Heilfürsorge erhalten Sie die Behandlung im aktiven Dienst als Sach- und Dienstleistung, im Rahmen der Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung brauchen Sie für sich selbst vorerst nicht, wohl aber eine private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 4 SGB XI). Ehepartner und Kinder sind nicht heilfürsorgeberechtigt; sie erhalten Beihilfe, Partner nur bis zu einer Einkommensgrenze, und brauchen einen Restkostentarif.

Mit Beihilfe ist es wie bei anderen Beamten: Der Dienstherr erstattet einen Prozentsatz, den Rest versichern Sie privat. Zahlt eine Stadt in Baden-Württemberg statt Heilfürsorge einen Zuschuss, richtet er sich nach ihrer Satzung; in Bad Säckingen etwa nach dem steuerlich anerkannten Vorsorgeaufwand für die eigene Krankenversicherung, Angehörige bleiben außen vor.

Wahlleistungen wie Chefarzt und Zweibettzimmer sind in der Heilfürsorge in Hamburg und Sachsen ausgeschlossen. Wer darauf Wert legt, kann sie über einen privaten Zusatztarif absichern.

Anwartschaft: Vorsorge für Ruhestand und Wechsel

Die Heilfürsorge endet mit dem Ruhestand. Danach erhalten Sie Beihilfe und müssen den Rest privat versichern – ohne Vorsorge mit einer Gesundheitsprüfung nach Jahrzehnten im Einsatzdienst.

Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer sieht für Feuerwehrbeamte mit Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung vor: Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs, nicht erst beim Wechsel in die Beihilfe. Ihre Bedingungen gelten dann auch für den späteren Tarif.

Die Anwartschaft schützt auch beim Wechsel des Dienstherrn. Wer etwa von einer Hamburger Wache zu einer Berufsfeuerwehr in Nordrhein-Westfalen geht, braucht ab dem ersten Tag einen Beihilfetarif. Wir beraten Feuerwehrbeamte dazu telefonisch in allen 16 Ländern.

Brandmeisteranwärter und Quereinsteiger

Im Vorbereitungsdienst stehen Sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf (§ 4 Abs. 4 BeamtStG). Wer vorher in einem anderen Beruf gearbeitet hat, war meist gesetzlich versichert; mit der Ernennung werden Sie versicherungsfrei.

Gilt die Heilfürsorge schon in der Ausbildung, etwa in Hamburg, Sachsen oder seit Oktober 2026 in Berlin, beginnt die Sechsmonatsfrist für die Anwartschaft mit dem Dienstantritt. In Berlin ist das besonders wichtig, weil nach der Ausbildung Beihilfe gilt. In Ländern mit Beihilfe nutzen Sie die Öffnungsaktion für einen Anwärtertarif, mehr dazu unter PKV für Beamtenanwärter.

Feuerwehrdienstunfähigkeit und frühe Altersgrenze

Für den Einsatzdienst gelten in zwölf Ländern die strengen Maßstäbe der Polizei, etwa in Brandenburg, Hessen und Sachsen (§ 117 LBG Brandenburg, § 113 HBG, § 144 SächsBG); keine solche Regel haben Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Übersicht aller Länder steht im Beitrag Feuerwehrdienstunfähigkeit absichern. Wer den besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt, kann dienstunfähig sein, obwohl er im Büro noch arbeiten könnte.

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung sollte diese besondere Dienstunfähigkeit deshalb ausdrücklich einschließen. Mehr dazu unter Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Die Altersgrenze liegt im Einsatzdienst niedrig: in Niedersachsen und Sachsen bei 60 Jahren (§ 115 NBG, § 144 SächsBG), in Nordrhein-Westfalen für ab 1971 Geborene bei 61 (§ 116 LBG NRW). Spätestens dann endet eine Heilfürsorge, und der private Restkostentarif wird gebraucht.

Typische Ämter und Laufbahnen

AmtLaufbahnTypische Aufgaben
Brandmeisteranwärterin / Brandmeisteranwärtermittlerer Dienst, Beamtenverhältnis auf WiderrufVorbereitungsdienst bei einer Berufsfeuerwehr oder Feuerwehrschule
Brandmeisterin / Brandmeistermittlerer Dienst, A 7Einstiegsamt; Brandbekämpfung, technische Hilfe, je nach Stadt Rettungsdienst
Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeistermittlerer Dienst, A 8Beförderungsamt
Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeistermittlerer Dienst, A 9Spitzenamt; in NRW bis zu 35 % der Stellen mit Amtszulage
Brandinspektorin / Brandinspektorgehobener Dienst, A 9Einstiegsamt im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
Brandoberinspektorin / Brandoberinspektorgehobener Dienst, A 10Beförderungsamt
Brandamtfrau / Brandamtmanngehobener Dienst, A 11Beförderungsamt

Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Feuerwehrbeamter Heilfürsorge oder Beihilfe?

Das hängt vom Land und teils von Ihrer Stadt ab. Heilfürsorge gibt es unter anderem in Hamburg, Sachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern; in Baden-Württemberg und Niedersachsen kann die Kommune Beihilfe vorsehen. In Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen gilt Beihilfe, in Berlin nach der Ausbildung und in Hessen in der Regel ebenfalls.

Brauche ich mit Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?

Für die eigene Behandlung im aktiven Dienst nicht. Vorgeschrieben ist aber eine private Pflegepflichtversicherung, und für die Zeit nach der Heilfürsorge ist eine Anwartschaft auf einen Beihilfetarif ratsam. Ehepartner und Kinder brauchen Beihilfe und einen privaten Restkostentarif.

Wann muss ich die Anwartschaft abschließen?

Innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Heilfürsorge. Dann gelten die Bedingungen der Öffnungsaktion: keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge höchstens 30 %. Später ist eine Anwartschaft nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Was ändert sich, wenn ich zu einer Berufsfeuerwehr in einem anderen Land wechsle?

Möglicherweise das ganze System. Wechseln Sie aus der Heilfürsorge in ein Land mit Beihilfe, brauchen Sie sofort einen Beihilfetarif; mit Anwartschaft ohne neue Gesundheitsprüfung. Ändert sich nur der Bemessungssatz, passt der Versicherer den Tarif auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).

Gilt das auch für Werkfeuerwehr oder Freiwillige Feuerwehr?

Nein. Eine Werkfeuerwehr wird von einem Betrieb eingerichtet, ihre Kräfte sind dort angestellt. Die Freiwillige Feuerwehr besteht aus ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften. Beihilfe oder Heilfürsorge gibt es nur für Feuerwehrangehörige im Beamtenverhältnis.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.

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