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Justiz

PKV für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

Rechtspfleger sind schon im dualen Studium Beamte auf Widerruf mit Beihilfe. Was beim Anwärtertarif, nach der Prüfung und beim Aufstieg zählt.

Symbolfoto: Rechtspfleger

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erledigen an Gerichten und Staatsanwaltschaften Aufgaben, die das Rechtspflegergesetz vom Richter auf sie überträgt: Grundbuch, Nachlass, Register, Zwangsversteigerung, Insolvenz, Betreuung oder Strafvollstreckung. Sie entscheiden dabei sachlich unabhängig und sind nur an Recht und Gesetz gebunden (§ 9 RPflG). Dienstrechtlich sind sie Beamte des gehobenen Justizdienstes ihres Landes und erhalten Beihilfe nach dessen Recht.

Für die Krankenversicherung ist der Beruf besonders, weil die Beihilfe schon mit dem ersten Studientag beginnt. Rechtspfleger werden in einem dreijährigen dualen Studium ausgebildet und sind währenddessen Beamte auf Widerruf. Die PKV-Entscheidung fällt also zu Beginn der Ausbildung, lange bevor die Ernennung auf Lebenszeit ansteht.

Auf einen Blick

  • Rechtspflegeranwärter sind Beamte auf Widerruf, beihilfeberechtigt und in der GKV versicherungsfrei.
  • Die Öffnungsaktion der PKV gilt schon für Beamte auf Widerruf, zunächst in Anwärtertarifen.
  • Maßgeblich ist das Beihilferecht des Landes, das Sie eingestellt hat, nicht der Studienort.
  • Eingangsamt nach der Prüfung: in NRW, Rheinland-Pfalz und Saarland A 9, in Baden-Württemberg A 10.
  • Beamte des mittleren Justizdienstes können nach drei Jahren aufsteigen; ihre PKV läuft weiter.

Duales Studium als Beamter auf Widerruf

Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und besteht aus mindestens 18 Monaten Fachstudium an einer Fachhochschule und mindestens einem Jahr Praxis (§ 2 Abs. 1 RPflG). In Nordrhein-Westfalen studieren Anwärter 24 Monate an der Hochschule der Justiz in Bad Münstereifel oder Essen und verbringen 12 Monate an Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen bildet für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland aus.

Mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und führen die Bezeichnung „Rechtspflegeranwärterin“ oder „Rechtspflegeranwärter“. Sie erhalten Anwärterbezüge, sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei und bekommen im Krankheitsfall Beihilfe.

Wer in einem anderen Land studiert, etwa als Anwärter aus Rheinland-Pfalz in Schwetzingen, bleibt Beamter des Landes, das ihn eingestellt hat. Für Beihilfe und PKV zählt deshalb dessen Beihilfeverordnung, nicht der Ort der Hochschule.

Anwärtertarif und Öffnungsaktion

Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer gilt ausdrücklich auch für Beamte auf Widerruf, zunächst in Tarifen, die für Anwärter geöffnet sind. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingehen. Dann lehnen die teilnehmenden Versicherer niemanden wegen Vorerkrankungen ab, schließen keine Leistungen aus und begrenzen Risikozuschläge auf höchstens 30 %.

Anwärtertarife sind auf die Ausbildungszeit zugeschnitten. Achten Sie schon beim Abschluss darauf, dass der Tarif nach der Prüfung ohne erneute Gesundheitsprüfung in den regulären Beihilfetarif übergeht. Allgemeines zur Ausbildungszeit finden Sie unter PKV für Beamtenanwärter.

Wer während des Studiums gesetzlich versichert bleibt, bekommt später eine zweite Gelegenheit: Die Öffnungsaktion gilt auch für Beamte auf Probe, wenn während des vorausgegangenen Widerrufsverhältnisses eine gesetzliche Versicherung bestand. Die Frist beginnt dann mit der Ernennung auf Probe.

Nach der Prüfung: Probezeit und regulärer Tarif

Nach bestandener Rechtspflegerprüfung werden Sie in Baden-Württemberg als Justizoberinspektor in A 10 übernommen, in Rheinland-Pfalz und im Saarland als Justizinspektor in A 9, in Nordrhein-Westfalen ebenfalls in A 9. Nach einer dreijährigen Probezeit kann die Ernennung auf Lebenszeit folgen. Mit dem Wechsel vom Anwärter- in den regulären Tarif ist der Beitrag in der Regel höher als in der Ausbildung.

Die Übernahme erfolgt, soweit Stellen verfügbar sind. Endet das Beamtenverhältnis nach der Prüfung ohne Übernahme, entfällt die Beihilfe. Der Versicherer muss den Schutz dann auf Antrag so anpassen, dass der weggefallene Beihilfeanteil ausgeglichen wird; innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG).

Aufstieg aus dem mittleren Justizdienst

Beamte des mittleren Justizdienstes können zur Rechtspflegerausbildung zugelassen werden, wenn sie nach ihrer Laufbahnprüfung mindestens drei Jahre im mittleren Justizdienst tätig waren und geeignet erscheinen; bis zu sechs Monate dieser Zeit können die Länder auf die Praxis anrechnen (§ 2 Abs. 2 RPflG).

Für die Krankenversicherung ist dieser Weg unkompliziert. Sie sind bereits Beamter Ihres Landes, Beihilfe und PKV laufen weiter, eine neue Öffnungsaktion ist weder nötig noch vorgesehen. Mehr zum mittleren Dienst lesen Sie unter PKV für Justizbeamte.

Spezialisierung, Amtsanwaltschaft und Länderwechsel

Rechtspfleger können sich nach einer Zusatzausbildung und der Amtsanwaltsprüfung für den Amtsanwaltsdienst qualifizieren; in Nordrhein-Westfalen ist das Amt in A 12 eingestuft. Auch dabei bleiben Sie Beamter Ihres Landes, die Beihilfe ändert sich nicht.

Anders ist es bei einem Wechsel in ein anderes Land. Bemessungssätze, Eigenbehalte und Leistungen unterscheiden sich je nach Beihilfeverordnung. Ändert sich der Bemessungssatz, muss der Versicherer den Tarif auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG). Wir beraten Rechtspfleger telefonisch in allen 16 Ländern und beim Bund.

Typische Ämter und Laufbahnen

AmtLaufbahnTypische Aufgaben
Rechtspflegeranwärterin / RechtspflegeranwärterVorbereitungsdienst, Beamtenverhältnis auf WiderrufDrei Jahre Studium und Praxis, Abschluss Diplom-Rechtspfleger (FH)
Justizinspektorin / Justizinspektorgehobener Dienst, A 9Eingangsamt in Rheinland-Pfalz und im Saarland; in NRW Einstieg ebenfalls in A 9
Justizoberinspektorin / Justizoberinspektorgehobener Dienst, A 10Eingangsamt in Baden-Württemberg, sonst Beförderungsamt
Justizamtfrau / Justizamtmanngehobener Dienst, A 11Beförderungsamt, etwa Grundbuch-, Nachlass- oder Registersachen
Justizamtsrätin / Justizamtsratgehobener Dienst, A 12Beförderungsamt; in Baden-Württemberg Amtsrätin / Amtsrat
Justizoberamtsrätin / Justizoberamtsratgehobener Dienst, A 13Spitzenamt; in Rheinland-Pfalz und im Saarland auch als Justizrechtsrätin / Justizrechtsrat
Amtsanwältin / Amtsanwaltgehobener Dienst, A 12 (NRW)Nach Zusatzausbildung; Strafverfolgung leichter und mittlerer Kriminalität beim Amtsgericht

Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.

Häufige Fragen

Bin ich als Rechtspflegeranwärter schon beihilfeberechtigt?

Ja. Mit Beginn des Vorbereitungsdienstes sind Sie Beamter auf Widerruf, erhalten Anwärterbezüge und im Krankheitsfall Beihilfe. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie versicherungsfrei; den Rest der Kosten sichern Sie in der Regel über einen Anwärtertarif ab.

Ich studiere in einem anderen Land. Welche Beihilfe gilt für mich?

Die Beihilfe des Landes, das Sie eingestellt hat. Anwärter aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland studieren zum Beispiel in Schwetzingen, bleiben aber Beamte ihres Landes und werden nach der Prüfung dort übernommen.

Was passiert mit meinem Anwärtertarif nach der Prüfung?

Mit der Ernennung auf Probe wechseln Sie in den regulären Beihilfetarif. Achten Sie darauf, dass Ihr Anwärtertarif diesen Übergang ohne neue Gesundheitsprüfung vorsieht. Waren Sie im Studium gesetzlich versichert, können Sie mit der Ernennung auf Probe noch die Öffnungsaktion nutzen.

Was gilt, wenn ich nach der Prüfung nicht übernommen werde?

Mit dem Beamtenverhältnis endet die Beihilfe. Ihr Versicherer muss den Schutz auf Antrag so anpassen, dass der weggefallene Beihilfeanteil ausgeglichen wird, bei Antrag innerhalb von sechs Monaten ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Nehmen Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung auf, kommen Sie in die gesetzliche Krankenversicherung.

Ich bin Justizsekretärin und will Rechtspflegerin werden. Brauche ich eine neue PKV?

Nein. Nach drei Jahren im mittleren Justizdienst können Sie zur Ausbildung zugelassen werden (§ 2 Abs. 2 RPflG). Sie bleiben Beamtin Ihres Landes; Beihilfe und Krankenversicherung laufen unverändert weiter.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.

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