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Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026

PKV für Beamte in Schleswig-Holstein

Beihilfe in Schleswig-Holstein: keine Wahlleistungen, Selbstbehalt nach Besoldungsgruppe, bis 90 % für Partner und Kinder, GKV-Zuschuss eingeschränkt.

Schleswig-Holstein regelt die Beihilfe in § 80 des Landesbeamtengesetzes und in der Beihilfeverordnung des Landes (BhVO). Zwei Punkte prägen die PKV-Planung für Beamtinnen und Beamte hier besonders: Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig, und die Beihilfe wird jedes Jahr um einen Selbstbehalt gekürzt, der nach Besoldungsgruppe gestaffelt ist.

Familien erhalten dafür höhere Sätze: Ehe- oder Lebenspartner bekommen ab zwei Kindern 90 %, die Kinder ab drei Kindern ebenfalls 90 %. Zuständig sind das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP) für Landesbedienstete und die Beihilfekasse der Versorgungsausgleichskasse (VAK) für Beamtinnen und Beamte kommunaler Dienstherren.

Beihilfe in Schleswig-Holstein auf einen Blick

Stand: Oktober 2026

Bemessungssätze der Beihilfe
PersonenkreisBeihilfe
Beamtinnen und Beamte50 %70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; bei mehreren Beihilfeberechtigten nur für eine von ihnen bestimmte Person.
Ehe- und Lebenspartner70 %90 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; Pflegeaufwendungen 70 %.
Kinder80 %90 % für alle Kinder ab drei berücksichtigungsfähigen Kindern; Pflegeaufwendungen 80 %.
Versorgungsempfänger70 %
Weitere Regeln
ThemaRegelung
Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV)Eingeschränkt, seit 1. Januar 2024Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags nur für freiwillig gesetzlich Versicherte, wenn ein Wechsel in den PKV-Basistarif finanziell nachteilig oder nicht möglich ist; ohne diese Prüfung für Beamte auf Widerruf und auf Zeit sowie für am 30. November 2023 freiwillig Versicherte. Antrag und Verzicht sind unwiderruflich (§ 80a LBG).
Kostendämpfungspauschale / EigenbehalteJa, Selbstbehalt von 160 € bis 710 € im JahrGestaffelt nach Besoldungsgruppe (§ 16 BhVO): 160 € (A 10 bis A 11), 250 € (A 12 bis A 15, B 1, C 1, C 2, W 1, W 2, R 1), 400 € (A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2, R 3), 550 € (B 4 bis B 7, C 4, R 4 bis R 7), 710 € darüber. A 2 bis A 9 und Anwärter sind befreit; je berücksichtigungsfähigem Kind 25 € weniger, mindestens 50 €, höchstens 1 % des Grundgehalts. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1. Januar des Jahres.
Wahlleistungen im KrankenhausNeinChefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig; beihilfefähig sind die allgemeinen Krankenhausleistungen.
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner20.000 €Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag (§ 80 Abs. 6 LBG).
Heilfürsorge PolizeiJa, mit AblehnungsrechtHeilfürsorge gilt als Sachbezug: Seit 1. Mai 2022 wird 1 % des Grundgehalts oder Anwärtergrundbetrags angerechnet (vorher 1,4 %); damit sind die Zuzahlungen nach SGB V abgegolten. Neu eingestellte, nach Schleswig-Holstein versetzte und nach dem Vorbereitungsdienst auf Probe ernannte Polizeivollzugsbeamte können sie binnen sechs Monaten schriftlich ablehnen; dann Beihilfe ab dem Folgemonat, ein Widerruf ist ausgeschlossen (§ 112 LBG). Aufwendungen Heilfürsorgeberechtigter sind nicht beihilfefähig (§ 6 Abs. 3 Nr. 4 BhVO).
Heilfürsorge FeuerwehrJa, Einsatzdienst, mit AblehnungsrechtFür die Beamten des Einsatzdienstes gilt die Heilfürsorge in entsprechender Anwendung des § 112 LBG (§ 113 Abs. 4 LBG): Anrechnung von 1 % des Grundgehalts, Ablehnung binnen sechs Monaten möglich.
Heilfürsorge JustizvollzugNein, Beihilfe§ 114 LBG verweist für den Justizvollzug nur auf die Altersgrenze und die Dienstunfähigkeitsregeln der Polizei (§§ 108, 109 LBG), nicht auf die Heilfürsorge.

Rechtsgrundlage: § 80 Landesbeamtengesetz (LBG) und Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein (BhVO)

Zuständig:

Die Übersicht fasst die Regeln vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung; im Einzelfall entscheidet die Beihilfestelle.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

  • Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig – Chefarzt und Zweibettzimmer müssen vollständig privat abgesichert werden.
  • Jährlicher Selbstbehalt nach Besoldungsgruppe von 160 € bis 710 €, zum 1. Januar 2025 erhöht; A 2 bis A 9 und Anwärter sind befreit.
  • Höhere Sätze für Familien: Ehe- oder Lebenspartner 90 % ab zwei Kindern, alle Kinder 90 % ab drei Kindern.
  • Heilpraktikerleistungen sind seit dem 8. Februar 2025 nicht mehr beihilfefähig.

Beihilfe-Rechner für Schleswig-Holstein

Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe in Schleswig-Holstein übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.

Sie sind
Ehe- oder Lebenspartner

„Unter der Grenze“: Einkünfte bis zur Einkommensgrenze Ihres Dienstherrn, dann gibt es Beihilfe für den Partner. „Eigene Absicherung“: höhere Einkünfte, gesetzlich pflichtversichert oder selbst beihilfeberechtigt.

Kinder im Familienzuschlag

Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.

Selbstbehalt: jährlicher Abzug nach Besoldungsgruppe

Die errechnete Beihilfe wird je Kalenderjahr um einen Selbstbehalt gekürzt. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 stiegen die Beträge rückwirkend zum 1. Januar 2025: 160 € in A 10 und A 11, 250 € in A 12 bis A 15 sowie B 1, C 1, C 2, W 1, W 2 und R 1, 400 € in A 16, B 2, B 3, C 3, W 3, R 2 und R 3, 550 € in B 4 bis B 7, C 4 und R 4 bis R 7 und 710 € in höheren Gruppen.

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind sinkt der Selbstbehalt beim Elternteil mit Familienzuschlag um 25 €, mindestens bleiben 50 €. Bei Teilzeit wird er anteilig gekürzt, und er darf 1 % des Grundgehalts nicht übersteigen. Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 sowie Anwärterinnen und Anwärter zahlen keinen Selbstbehalt.

Krankenhaus und Heilpraktiker: Kosten, die nur die PKV trägt

Beihilfefähig sind im Krankenhaus nur die allgemeinen Krankenhausleistungen. Chefarztbehandlung sowie Ein- oder Zweibettzimmer übernimmt die Beihilfe nicht; die Beihilfestelle rät, bei der privaten Krankenversicherung einen Tarif zu prüfen, der diese Leistungen vollständig übernimmt.

Seit dem 8. Februar 2025 sind außerdem Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern nicht mehr beihilfefähig, Brillenfassungen nur noch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bis 60 €. Wer solche Leistungen absichern möchte, braucht einen Tarif, der sie ausdrücklich einschließt.

Familien: bis zu 90 % für Partner und Kinder

Der Bemessungssatz beträgt 50 % für aktive Beamtinnen und Beamte, 70 % für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie für Ehe- oder Lebenspartner und 80 % für Kinder. Ab zwei Kindern steigen der Satz der beihilfeberechtigten Person auf 70 % und der des Partners auf 90 %, ab drei Kindern erhalten alle Kinder 90 %. Für Pflegeaufwendungen bleiben Partner bei 70 % und Kinder bei 80 %.

Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält nur die von ihnen bestimmte Person den Satz von 70 %. Der Partner ist nur berücksichtigungsfähig, wenn seine Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 20.000 € nicht übersteigen. Ändert sich die Kinderzahl, passt das DLZP den Satz an; der private Tarif sollte dann ebenfalls angepasst und der Nachweis eingereicht werden.

Zuschuss zur GKV nur für bestimmte Gruppen

Seit dem 1. Januar 2024 zahlt das Land freiwillig gesetzlich versicherten Beihilfeberechtigten einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags, aber nur, wenn ein Wechsel in den Basistarif der PKV finanziell nachteilig oder nicht möglich ist. Ohne diese Prüfung erhalten ihn Beamte auf Widerruf und auf Zeit sowie Beamte und Versorgungsempfänger, die am 30. November 2023 freiwillig gesetzlich versichert waren.

Antrag und Verzicht auf ergänzende Beihilfe sind unwiderruflich; Pflegeaufwendungen bleiben beihilfefähig. Neu entscheiden können nur Beamtinnen und Beamte auf Widerruf nach der Ausbildung, mehr dazu unter PKV für Beamtenanwärter.

Polizei

Polizistinnen und Polizisten erhalten in Schleswig-Holstein Heilfürsorge, schon als Anwärter. Sie gilt als Sachbezug: Seit 1. Mai 2022 wird 1 % des Grundgehalts oder Anwärtergrundbetrags auf die Besoldung angerechnet, vorher waren es 1,4 %. Wer neu eingestellt, ins Land versetzt oder nach dem Vorbereitungsdienst auf Probe ernannt wird, kann die Heilfürsorge binnen sechs Monaten schriftlich ablehnen und erhält dann Beihilfe; ein Widerruf ist ausgeschlossen (§ 112 Abs. 3 LBG). Versorgungsempfänger sind beihilfeberechtigt (70 %); für den späteren Einstieg in die PKV kommt deshalb eine Anwartschaftsversicherung in Betracht. Mehr unter PKV für Polizisten.

Häufige Fragen

Zahlt die Beihilfe in Schleswig-Holstein Chefarzt und Zweibettzimmer?

Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig. Wer sie nutzen möchte, braucht einen privaten Tarif, der diese Kosten vollständig übernimmt.

Wie hoch ist mein jährlicher Selbstbehalt?

Er richtet sich nach der Besoldungsgruppe: 160 € in A 10 und A 11 bis 710 € in den höchsten Gruppen. A 2 bis A 9 und Anwärter zahlen keinen Selbstbehalt. Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt er beim Elternteil mit Familienzuschlag um 25 €.

Kann ich als Beamtin oder Beamter in der GKV bleiben und einen Zuschuss bekommen?

Nur unter Voraussetzungen: Ein Wechsel in den PKV-Basistarif muss finanziell nachteilig oder nicht möglich sein. Beamte auf Widerruf und auf Zeit erhalten den Zuschuss ohne diese Prüfung. Die Entscheidung ist unwiderruflich.

Welche Einkommensgrenze gilt für meinen Ehepartner?

20.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Beihilfeantrag (§ 80 Abs. 6 LBG). Liegen die Einkünfte darüber, gibt es für den Partner keine Beihilfe.

Sind Heilpraktiker in Schleswig-Holstein noch beihilfefähig?

Nein, seit dem 8. Februar 2025 nicht mehr. Auch Brillenfassungen für Erwachsene werden seitdem nicht mehr übernommen; für Kinder bis 18 Jahre gelten bis zu 60 €.

Wie lange habe ich Zeit für den Beihilfeantrag?

Zwei Jahre nach Entstehen der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung. Die geltend gemachten Aufwendungen müssen 100 € übersteigen; erreichen die Kosten aus zehn Monaten diesen Betrag nicht, genügen 15 € (§ 80 Abs. 2 LBG).

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.