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Verwaltung und Finanzen

PKV für Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte

Finanzamt, Betriebsprüfung, Steuerfahndung: Für Landes- und Bundessteuerbeamte gilt unterschiedliches Beihilferecht. Was das für die PKV bedeutet.

Symbolfoto: Finanzverwaltung

Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte setzen Steuern fest, prüfen Unternehmen und ermitteln bei Steuerhinterziehung. Die meisten von ihnen sind Landesbeamte: Nach Art. 108 GG verwalten die Landesfinanzbehörden alle Steuern, die nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen sind – darunter Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, die in den Finanzämtern bearbeitet werden.

Für die private Krankenversicherung heißt das: Maßgeblich ist das Beihilferecht des Landes, dessen Finanzverwaltung Sie angehören, nicht Ihr Wohnort. Wer dagegen in einer Bundesfinanzbehörde arbeitet, etwa im Bundeszentralamt für Steuern, erhält Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung.

Auf einen Blick

  • Finanzamt bedeutet Landesdienst: Es gilt die Beihilfe Ihres Landes, nicht die des Bundes.
  • Anwärterinnen und Anwärter sind ab dem ersten Ausbildungstag beihilfeberechtigt.
  • Steuerfahnder haben im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten Polizeibefugnisse, bleiben aber beihilfeberechtigt.
  • Wechsel in die Steuerberatung: Die Beihilfe endet, die PKV binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung umstellen.

Ausbildung in der Landessteuerverwaltung

Die Ausbildung regelt bundeseinheitlich das Steuerbeamtenausbildungsgesetz. Der mittlere Dienst dauert zwei Jahre – acht Monate Theorie an einer Bildungsstätte und 16 Monate Praxis – und führt zur Berufsbezeichnung Finanzwirtin oder Finanzwirt (§ 3 StBAG). Der gehobene Dienst ist ein dreijähriges Studium an einer Fachhochschule mit 21 Monaten Fachstudien und 15 Monaten Praxis (§ 4 StBAG); in Nordrhein-Westfalen etwa schließt es mit dem Diplom-Finanzwirt (FH) ab.

Während der Ausbildung sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel als Finanzanwärterin oder Finanzanwärter, mit Beihilfeanspruch vom ersten Tag an. Die Öffnungsaktion der PKV gilt bereits in dieser Phase. Was beim Anwärtertarif und beim späteren Wechsel in den Beihilfetarif zu beachten ist, steht unter PKV für Beamtenanwärter.

Für den höheren Dienst verlangt das Gesetz ein abgeschlossenes Studium, etwa der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, einen mindestens zweijährigen Vorbereitungsdienst und eine zweite Prüfung. Es folgt eine zwölfmonatige Einführung, davon drei Monate an der Bundesfinanzakademie (§ 5 StBAG).

Betriebsprüfung und Steuerfahndung

In der Betriebsprüfung arbeiten Sie im Außendienst bei Unternehmen. Dienstreisen und die dienstlichen Wege zum Prüfungsort gehören zum Dienst; ein Unfall dabei ist ein Dienstunfall. Die Heilbehandlung trägt dann die Unfallfürsorge des Dienstherrn, die PKV leistet nach den Musterbedingungen nur nachrangig.

Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder haben im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie Polizeibeamte nach der Strafprozessordnung und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 404 AO). Sie durchsuchen Geschäftsräume und Wohnungen und werten Unterlagen aus. Polizeivollzugsbeamte werden sie dadurch nicht: Eine Heilfürsorge wie bei der Polizei ist damit nicht verbunden, es bleibt bei Beihilfe und PKV.

Wer Steuerbescheide erlässt oder Prüfungsberichte schreibt, haftet dem Dienstherrn bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden (§ 48 BeamtStG). Mit der Krankenversicherung hat das nichts zu tun, gehört aber zur Absicherung dazu – mehr unter Diensthaftpflicht für Beamte.

Bundesfinanzverwaltung und Bundesbank

Zölle, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer und die Kraftfahrzeugsteuer verwaltet der Bund (Art. 108 Abs. 1 GG). Bundesfinanzbehörden sind neben dem Bundesministerium der Finanzen das Bundeszentralamt für Steuern, das Informationstechnikzentrum Bund, die Generalzolldirektion sowie die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter (§ 1 FVG). Für den Zoll gibt es eine eigene Seite: PKV für Zollbeamte.

In allen Bundesfinanzbehörden gilt die Bundesbeihilfeverordnung: 50 % für aktive Beamte, 70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, 70 % für Ehepartner und Versorgungsempfänger, 80 % für Kinder (§ 46 BBhV).

Die Beamtinnen und Beamten der Deutschen Bundesbank sind Bundesbeamte; für sie gelten die allgemeinen Vorschriften für Bundesbeamte, soweit das Bundesbankgesetz nichts anderes bestimmt (§ 31 Abs. 3 BBankG). Die Bundesbank bildet an einer eigenen Hochschule aus.

Wechsel in die Steuerberatung

Wer lange in der Steuerverwaltung gearbeitet hat, kann von der Steuerberaterprüfung befreit werden: im gehobenen Dienst nach mindestens 15 Jahren als Sachbearbeiter, im höheren Dienst nach mindestens zehn Jahren als Sachgebietsleiter. Die Befreiung ist aber erst nach dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst möglich (§ 38 StBerG).

Mit dem Ausscheiden endet die Beihilfe. Die PKV muss dann den vollen Kostenanteil übernehmen: Stellen Sie den Antrag auf Anpassung innerhalb von sechs Monaten, darf der Versicherer weder eine Risikoprüfung noch Wartezeiten verlangen (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer über die Öffnungsaktion aufgenommen wurde, behält die Begrenzung des Risikozuschlags auf 30 %, wenn er fristgerecht in einen leistungsähnlichen Tarif wechselt.

Der Beitrag steigt dabei deutlich, weil kein Dienstherr mehr die Hälfte oder mehr der Kosten trägt. Als Selbstständige sollten Sie zudem ein Krankentagegeld einplanen, denn Bezüge im Krankheitsfall gibt es dann nicht mehr. Beides gehört in die Rechnung, bevor Sie die Entlassung beantragen.

Typische Ämter und Laufbahnen

AmtLaufbahnTypische Aufgaben
Steuersekretärin / Steuersekretärmittlerer DienstEingangsamt; Veranlagung, Erhebung, Vollstreckungsinnendienst im Finanzamt
Steuerhauptsekretärin / Steuerhauptsekretärmittlerer DienstBeförderungsamt; erfahrene Sachbearbeitung
Steuerinspektorin / Steuerinspektorgehobener DienstEingangsamt; Veranlagung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer
Steueramtfrau / Steueramtmanngehobener DienstSachbearbeitung, Außenprüfung, Sachgebietsaufgaben
Steueramtsrätin / Steueramtsratgehobener Diensterfahrene Prüferinnen und Prüfer, Funktionsstellen
Betriebsprüferin / BetriebsprüferFunktion, überwiegend gehobener DienstAußenprüfungen in Unternehmen, auch Groß- und Konzernbetriebsprüfung
Steuerfahnderin / SteuerfahnderFunktion im gehobenen oder höheren DienstErmittlungsperson der Staatsanwaltschaft mit Befugnissen nach § 404 AO
Regierungsrätin / Regierungsrathöherer DienstEingangsamt A 13; Sachgebietsleitung im Finanzamt, Zusatz je nach Land

Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.

Häufige Fragen

Ich arbeite im Finanzamt eines Landes, wohne aber in einem anderen. Welche Beihilfe gilt?

Es gilt das Beihilferecht Ihres Dienstherrn, also des Landes, dessen Finanzverwaltung Sie angehören. Der Wohnort spielt keine Rolle. Ihre PKV sollte deshalb auf die Beihilfeverordnung dieses Landes abgestimmt sein.

Erhalten Steuerfahnder Heilfürsorge wie Polizisten?

Nein. Steuerfahnder haben nach § 404 AO im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten die Rechte der Polizei nach der Strafprozessordnung, sind aber Beamte der Finanzverwaltung und keine Polizeivollzugsbeamten. Sie erhalten Beihilfe und versichern den Rest privat. Verletzungen bei Durchsuchungen sind Dienstunfälle, deren Behandlung die Unfallfürsorge bezahlt.

Lohnt sich die PKV schon für Finanzanwärter?

In aller Regel ja. Anwärter sind von Beginn an beihilfeberechtigt. Bleiben sie freiwillig gesetzlich versichert, tragen sie den Beitrag allein (§ 250 Abs. 2 SGB V), sofern ihr Land keine pauschale Beihilfe zahlt. Die PKV versichert dagegen nur den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, und die Öffnungsaktion erleichtert bei Vorerkrankungen den Zugang.

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich in die Steuerberatung wechsle?

Mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis entfällt die Beihilfe. Beantragen Sie innerhalb von sechs Monaten die Umstellung auf vollen Versicherungsschutz; dann gibt es keine neue Gesundheitsprüfung und keine Wartezeiten. Planen Sie den höheren Beitrag und ein Krankentagegeld für die Selbstständigkeit ein.

Gilt für Beamte der Bundesbank die Bundesbeihilfe?

Bundesbankbeamte sind Bundesbeamte, und für sie gelten die allgemeinen Vorschriften für Bundesbeamte, soweit das Bundesbankgesetz nichts anderes bestimmt. Welche Stelle die Beihilfe festsetzt und ob Sonderregeln gelten, erfahren Sie über die Personalabteilung. Beamtenberatung24 berät Finanzbeamte von Bund und Ländern telefonisch in allen 16 Ländern.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.

Ratgeber für Finanzbeamtinnen und -beamte

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