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Justiz

PKV für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

Staatsanwälte sind Beamte mit R-Besoldung und starten oft als Richter auf Probe. Was das für Beihilfe, Öffnungsaktion und PKV bedeutet.

Symbolfoto: Staatsanwaltschaft

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind Beamte, brauchen aber dieselbe Qualifikation wie Richter: Zum Staatsanwalt kann nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt (§ 122 Abs. 1 DRiG). Besoldet werden sie nach der Besoldungsordnung R, im Krankheitsfall erhalten sie Beihilfe ihres Dienstherrn – in der Regel eines Landes, bei der Bundesanwaltschaft des Bundes.

Typisch für den Beruf sind der Einstieg über ein Richterverhältnis auf Probe und der mögliche Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht. Für die Krankenversicherung sind diese Statuswechsel einfacher, als sie klingen – vorausgesetzt, die Weichen werden zu Beginn richtig gestellt.

Auf einen Blick

  • Staatsanwälte sind Beamte mit R-Besoldung und Beihilfe; Voraussetzung ist die Befähigung zum Richteramt.
  • Der Einstieg erfolgt oft im Richterverhältnis auf Probe mit der Bezeichnung „Staatsanwalt“ (§ 19a DRiG).
  • Die Öffnungsaktion gilt ab Beginn des ersten Dienstverhältnisses, nicht erst bei der Lebenszeiternennung.
  • Ein Wechsel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht im selben Land ändert Beihilfe und PKV nicht.
  • Amtsanwälte kommen in der Regel aus dem Rechtspflegerdienst und sind bereits beihilfeberechtigt.

Beamtenstatus und R-Besoldung

Nach der Probezeit werden Staatsanwälte unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt (§ 12 Abs. 2 DRiG). Für ihre Krankenversorgung gilt deshalb das Beihilferecht ihres Dienstherrn. Da Justiz Ländersache ist, entscheidet fast immer die Beihilfeverordnung des Landes darüber, welchen Anteil Sie privat versichern.

Die Besoldungsordnung R reicht in Nordrhein-Westfalen von R 1 für Staatsanwälte bis R 6 für die Generalstaatsanwältin oder den Generalstaatsanwalt. Oberstaatsanwälte als Abteilungsleitung sind dort in R 2 eingestuft, Leitende Oberstaatsanwälte je nach Größe der Behörde ab R 2.

Einstieg im Richterverhältnis auf Probe

Das DRiG erlaubt, auch künftige Staatsanwälte zunächst zum Richter auf Probe zu ernennen (§ 12 Abs. 1 DRiG); im staatsanwaltschaftlichen Dienst führen sie dann die Bezeichnung „Staatsanwalt“ (§ 19a Abs. 3 DRiG). In Nordrhein-Westfalen ist das der Regelweg: Die Probezeit bei der Staatsanwaltschaft dauert drei bis fünf Jahre, danach folgt die Ernennung auf Lebenszeit.

Für die PKV ist der erste Tag entscheidend. Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer gilt für Richter mit Beihilfeanspruch; der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Dienstverhältnisses beim Versicherer eingehen. Dann gibt es keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen, keine Leistungsausschlüsse und höchstens 30 % Risikozuschlag.

Die spätere Ernennung auf Lebenszeit ist kein neuer Anlass: Die Bedingungen des PKV-Verbands erfassen Beamte auf Lebenszeit nur, wenn kein Probedienstverhältnis vorausging. Wer in der Probezeit gesetzlich versichert bleibt und später wechseln möchte, muss deshalb in der Regel mit einer normalen Gesundheitsprüfung rechnen.

Zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht wechseln

Richter auf Probe können ohne ihre Zustimmung bei Gerichten, in der Gerichtsverwaltung oder bei einer Staatsanwaltschaft eingesetzt werden (§ 13 DRiG). Die Zeit bei der Staatsanwaltschaft zählt für die Ernennung zum Richter auf Lebenszeit wie richterlicher Dienst (§ 122 Abs. 2 DRiG). Der Weg ans Gericht bleibt also offen, und umgekehrt.

Für die Krankenversicherung ist das unproblematisch: Solange der Dienstherr derselbe bleibt, ändern sich weder Beihilfeanspruch noch Bemessungssatz. Ihr Tarif läuft weiter, auch wenn Sie vom Beamten- ins Richterverhältnis wechseln oder umgekehrt. Was für die Richterseite gilt, lesen Sie unter PKV für Richter.

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte

Bei den Amtsgerichten kann das Amt der Staatsanwaltschaft auch durch Amtsanwälte ausgeübt werden (§ 142 Abs. 1 Nr. 3 GVG). Sie leiten Ermittlungsverfahren bei leichter und mittlerer Kriminalität wie Diebstahl, Betrug oder Verkehrsstraftaten und vertreten die Anklage in der Hauptverhandlung.

In Nordrhein-Westfalen ist der Amtsanwaltsdienst eine Sonderlaufbahn im gehobenen Dienst. Voraussetzung ist in der Regel ein abgeschlossenes Studium als Diplom-Rechtspfleger; seit 14. September 2024 hat die Befähigung auch, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt (§ 1 Abs. 2 APOAA NRW). Die Ausbildung dauert 15 Monate, davon sechs Monate an der Hochschule der Justiz in Bad Münstereifel gemeinsam mit Anwärtern aus anderen Ländern. Besoldet wird nach A 12, als Oberamtsanwalt nach A 13.

Weil Amtsanwälte in der Regel schon als Rechtspfleger Beamte waren, bleiben Beihilfe und PKV unverändert; eine neue Öffnungsaktion gibt es dann nicht. Wer als Volljurist direkt eingestellt wird, etwa in Hessen, beginnt dagegen ein neues Beamtenverhältnis. Wer für das Studium nach Bad Münstereifel geht, bleibt Beamter seines Landes und behält dessen Beihilfe. Den Weg dorthin beschreibt die Seite PKV für Rechtspfleger.

Bundesanwaltschaft und Wechsel zum Bund

Beim Bundesgerichtshof üben der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte das Amt der Staatsanwaltschaft aus (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 GVG). Bundesanwälte sind in R 6 eingestuft, Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof in R 3. Landesstaatsanwälte können an die Bundesanwaltschaft abgeordnet werden.

Wer dauerhaft zum Bund wechselt, erhält Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung. Dort sind zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer beihilfefähig (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV); ob Ihr bisheriges Land dieselben Leistungen kennt, steht in dessen Beihilfeverordnung. Ändert sich der Bemessungssatz, passt der Versicherer den Tarif auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).

Wir beraten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte telefonisch in allen 16 Ländern und beim Bund und prüfen bei jedem Wechsel, ob Tarif und Beihilfe noch zusammenpassen.

Typische Ämter und Laufbahnen

AmtLaufbahnTypische Aufgaben
Staatsanwältin / Staatsanwalt (Richter auf Probe)Richterverhältnis auf Probe, R 1Ermittlungsverfahren, Anklage, Sitzungsvertretung; Bezeichnung nach § 19a Abs. 3 DRiG
Staatsanwältin / StaatsanwaltBeamtenverhältnis auf Lebenszeit, R 1Leitung von Ermittlungsverfahren, Anklage, Strafvollstreckung
Oberstaatsanwältin / OberstaatsanwaltR 2 (NRW)Abteilungsleitung bei einer Staatsanwaltschaft beim Landgericht, Dezernat bei der Generalstaatsanwaltschaft
Leitende Oberstaatsanwältin / Leitender Oberstaatsanwaltab R 2, je nach Größe der BehördeLeitung einer Staatsanwaltschaft beim Landgericht
Generalstaatsanwältin / GeneralstaatsanwaltR 6 (NRW)Leitung der Generalstaatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht
Amtsanwältin / Amtsanwaltgehobener Dienst, A 12 (NRW)Strafverfolgung leichter und mittlerer Kriminalität beim Amtsgericht
Oberamtsanwältin / Oberamtsanwaltgehobener Dienst, A 13 (NRW)Beförderungsamt im Amtsanwaltsdienst
Bundesanwältin / Bundesanwalt beim BundesgerichtshofR 6 (Bund)Bundesanwaltschaft; Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung

Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.

Häufige Fragen

Bin ich als Staatsanwalt Beamter oder Richter?

Auf Lebenszeit sind Staatsanwälte Beamte. In der Probezeit stehen sie in einigen Ländern, etwa in Nordrhein-Westfalen, im Richterverhältnis auf Probe und führen trotzdem die Bezeichnung „Staatsanwalt“ (§ 19a Abs. 3 DRiG). Für Beihilfe und PKV macht das keinen Unterschied.

Wann sollte ich die private Krankenversicherung abschließen?

Mit Beginn des ersten Dienstverhältnisses. Nur in den sechs Monaten danach gelten die Bedingungen der Öffnungsaktion; die Ernennung auf Lebenszeit eröffnet keine neue Frist. Bei Vorerkrankungen empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage schon vor dem Dienstantritt.

Muss ich meine PKV ändern, wenn ich ans Gericht wechsle?

Nein, solange Sie im selben Land bleiben. Beihilfeanspruch und Bemessungssatz hängen am Dienstherrn, nicht daran, ob Sie im Beamten- oder im Richterverhältnis stehen. Die Zeit bei der Staatsanwaltschaft wird für die Lebenszeiternennung als Richter angerechnet (§ 122 Abs. 2 DRiG).

Was ändert sich, wenn ich dauerhaft zur Bundesanwaltschaft wechsle?

Als Bundesbeamter erhalten Sie Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung. Lassen Sie Bemessungssatz und Leistungen mit Ihrem Tarif abgleichen; Anpassungen wegen eines geänderten Bemessungssatzes sind innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung möglich (§ 199 Abs. 2 VVG).

Brauche ich als Amtsanwältin eine neue Krankenversicherung?

In der Regel nicht: Kommen Sie aus dem Rechtspflegerdienst, sind Sie bereits Beamtin Ihres Landes; Beihilfe und PKV laufen weiter, auch während der Ausbildung an der Hochschule in Bad Münstereifel. Wer als Volljuristin neu eingestellt wird (z. B. in Hessen), beginnt ein neues Beamtenverhältnis, und es gelten die Regeln für den Einstieg. Ein Blick auf den Tarif lohnt sich nur, wenn sich mit dem Wechsel auch das Land ändert.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.

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