Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026
PKV für Bundesbeamte
Beihilfe beim Bund 2026: Bemessungssätze, Wahlleistungen, Heilfürsorge der Bundespolizei und neue BBhV-Regeln. Unabhängige PKV-Beratung.
Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Sie legt für alle Bundesbehörden einheitlich fest, welchen Anteil der Dienstherr an Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauskosten übernimmt. Den übrigen Teil sichern Sie in der Regel über eine private Krankenversicherung ab, deren Tarif zu Ihrem Bemessungssatz passt.
Der Bund unterscheidet sich in mehreren Punkten von vielen Ländern: Es gibt keine pauschale Beihilfe, Wahlleistungen im Krankenhaus sind ohne Zusatzbeitrag beihilfefähig, und die Bundespolizei hat eine eigene Heilfürsorge. Seit dem 1. Januar 2026 gelten außerdem neue Regeln für Zahnersatz, Implantate und Brillen.
Beihilfe beim Bund auf einen Blick
Stand: Oktober 2026
| Personenkreis | Beihilfe |
|---|---|
| Beamtinnen und Beamte | 50 %70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und während der Elternzeit; sind beide Eltern beihilfeberechtigt, gilt der höhere Satz nur für den Elternteil, der den Familienzuschlag für die Kinder bezieht |
| Ehe- und Lebenspartner | 70 %nur wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € nicht übersteigen (Stand 2026) |
| Kinder | 80 %gilt auch für beihilfeberechtigte Waisen |
| Versorgungsempfänger | 70 %Waisen erhalten 80 % |
| Thema | Regelung |
|---|---|
| Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV) | NeinDer Bund zahlt keinen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Auch der Referentenentwurf zum Bundesalimentationsgesetz vom April 2026 enthält keine pauschale Beihilfe. |
| Kostendämpfungspauschale / Eigenbehalte | Keine Pauschale, aber Eigenbehalte10 % der Kosten je Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel (mindestens 5 €, höchstens 10 €) und 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr (§ 49 BBhV); Befreiung ab einer Belastungsgrenze von 2 % der Einnahmen, 1 % bei chronisch Kranken (§ 50 BBhV). |
| Wahlleistungen im Krankenhaus | Ja, ohne ZusatzbeitragChefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind beihilfefähig, das Zweibettzimmer seit 1. April 2026 bis 60,90 € pro Tag (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV). Die Wahlleistungen müssen vorher schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbart sein. |
| Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner | 22.648 € (2026)Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag, für Anträge 2026 also aus 2024; jährliche Anpassung an den Rentenwert (§ 6 Abs. 2 BBhV). |
| Heilfürsorge Polizei | Ja, ohne WahlrechtPolizeivollzugsbeamte der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag (§ 70 Abs. 2 BBesG). Angehörige erhalten Beihilfe, im Ruhestand gilt Beihilfe mit 70 %. |
| Heilfürsorge Feuerwehr | NeinDie Heilfürsorge nach § 70 Abs. 2 BBesG ist auf den Polizeivollzugsdienst beschränkt; Feuerwehrbeamte des Bundes erhalten Beihilfe. |
| Heilfürsorge Justizvollzug | EntfälltDer Justizvollzug ist Sache der Länder; Justizvollzugsbeamte stehen im Landesdienst. |
Rechtsgrundlage: Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) in Verbindung mit § 80 Bundesbeamtengesetz (BBG)
Zuständig:
Die Übersicht fasst die Regeln vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung; im Einzelfall entscheidet die Beihilfestelle.
Besonderheiten beim Bund
- Keine pauschale Beihilfe: Freiwillig gesetzlich versicherte Bundesbeamte zahlen ihren Beitrag allein.
- Chefarzt und Zweibettzimmer sind ohne Zusatzbeitrag beihilfefähig, das Zweibettzimmer bis 60,90 € pro Tag.
- Heilfürsorge ohne Wahlrecht für die Bundespolizei und die Polizei beim Deutschen Bundestag.
- Seit 2026 neue Zahnregeln (Material und Labor zu 80 %, Implantatgebühren zu 50 %) und die Vier-Wochen-Regel für Beihilfeanträge.
Beihilfe-Rechner für Bundesbeamte
Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe beim Bund übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.
Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.
Was die Beihilfe beim Bund ausmacht
Aktive Beamte erhalten 50 % Beihilfe, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner 70 %, Kinder 80 %. Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und während der Elternzeit steigt Ihr eigener Satz auf 70 %. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält den höheren Satz nur, wer den Familienzuschlag für die Kinder bezieht.
Eine Kostendämpfungspauschale gibt es nicht. Abgezogen werden Eigenbehalte, etwa 10 % des Preises je Arzneimittel (mindestens 5 €, höchstens 10 €) und 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr. Bei Kindern unter 18 Jahren entfallen sie weitgehend, und oberhalb einer Belastungsgrenze von 2 % der Einnahmen (1 % bei chronisch Kranken) werden sie auf Antrag nicht mehr abgezogen.
Wahlleistungen im Krankenhaus sind ohne monatlichen Eigenbeitrag beihilfefähig: die gesondert berechnete Chefarztbehandlung und das Zweibettzimmer bis zu einem Tageshöchstbetrag, der seit 1. April 2026 bei 60,90 € liegt. Die Beihilfe setzt für viele Bundesbehörden das Bundesverwaltungsamt fest, auch für die Bundespolizei und den Zoll.
Was sich 2026 geändert hat
Mit der Elften Verordnung zur Änderung der BBhV sind seit dem 1. Januar 2026 Material- und Laborkosten beim Zahnarzt für Erwachsene einheitlich zu 80 % beihilfefähig. Die frühere Höchstzahl an Implantaten ist entfallen, dafür werden die implantologischen Gebühren (GOZ-Nummern 9000 bis 9170) nur noch zur Hälfte anerkannt. Prüfen Sie, wie Ihr Tarif mit diesen Restkosten umgeht.
Brillen sind jetzt pauschal bis 110 € mit Einstärkengläsern und bis 260 € mit Mehrstärkengläsern beihilfefähig. Seit dem 16. Januar 2026 gilt zudem § 80a BBG: Entscheidet die Beihilfestelle nicht innerhalb von vier Wochen, gelten die beantragten Aufwendungen grundsätzlich als erstattungsfähig. Diese Regel ist bis Ende 2029 befristet.
Die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner wird jedes Jahr mit dem Rentenwert angepasst. Für Anträge im Jahr 2026 liegt sie bei 22.648 €, maßgeblich sind die Einkünfte aus 2024.
Bundespolizei: Heilfürsorge statt Beihilfe
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der Bundespolizei und der Polizei beim Deutschen Bundestag erhalten Heilfürsorge nach § 70 Abs. 2 BBesG, ein Wahlrecht zur Beihilfe besteht nicht. Die Leistungen richten sich nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch und werden grundsätzlich als Sachleistung erbracht; auch Zuzahlungen gelten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Ehepartner und Kinder gilt die Beihilfe mit 70 % und 80 %, der Rest wird privat versichert. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, und Sie erhalten 70 % Beihilfe. Eine Anwartschaftsversicherung hält den Weg in die PKV ohne erneute Risikoprüfung offen; mehr dazu auf der Seite PKV für Polizistinnen und Polizisten.
Gesetzlich oder privat versichert
Weil der Bund keine pauschale Beihilfe kennt, zahlen freiwillig gesetzlich versicherte Bundesbeamte ihren Kassenbeitrag allein. Die Beihilfe ergänzt dann nur Leistungen, an denen sich die Kasse beteiligt hat, etwa beim Zahnersatz, und erstattet die beihilfefähigen Restkosten zu 100 %.
Bei Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer: Wer innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung einen Antrag stellt, wird von den teilnehmenden Versicherern nicht abgelehnt, Risikozuschläge sind auf 30 % begrenzt, Leistungsausschlüsse unzulässig. Seit 2019 gilt das auch für Anwärterinnen und Anwärter.
Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, wie Versicherer Ihre Gesundheitsangaben einschätzen. Wir beraten Beamtinnen und Beamte des Bundes telefonisch, unabhängig vom Dienstort.
Häufige Fragen
Zahlt der Bund einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Nein. Eine pauschale Beihilfe wie in mehreren Ländern gibt es beim Bund nicht, und der Referentenentwurf zur Bundesbesoldung vom April 2026 sieht sie ebenfalls nicht vor. Freiwillig gesetzlich Versicherte tragen ihren Beitrag deshalb vollständig selbst.
Wie viel darf mein Ehe- oder Lebenspartner verdienen?
Damit die Krankheitskosten beihilfefähig sind, darf der Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.648 € nicht übersteigen (Stand 2026). Sind die Einkünfte im laufenden Jahr niedriger, zahlt die Beihilfestelle unter Vorbehalt schon jetzt.
Was passiert mit der Heilfürsorge der Bundespolizei im Ruhestand?
Sie endet mit dem Eintritt in den Ruhestand. Dann erhalten Sie 70 % Beihilfe und versichern die übrigen 30 % privat. Wer schon während der aktiven Zeit eine Anwartschaft hält, wechselt ohne erneute Risikoprüfung in den vereinbarten Tarif.
Übernimmt die Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer?
Ja, ohne Zusatzbeitrag. Das Zweibettzimmer ist seit 1. April 2026 bis 60,90 € pro Tag beihilfefähig; der Betrag wird jährlich zum 1. April angepasst. Die Wahlleistungen müssen vor der Behandlung schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbart werden.
Was bedeutet die Vier-Wochen-Regel bei Beihilfeanträgen?
Entscheidet die Beihilfestelle nicht binnen vier Wochen, gelten die beantragten Aufwendungen als erstattungsfähig. Das gilt nicht für Leistungen, die vorher anerkannt werden müssen, und nicht, wenn Sie wussten, dass kein Anspruch besteht. Solche Bescheide sollen innerhalb von zwei Jahren geprüft werden, Überzahlungen werden zurückgefordert.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), § 46 Bemessung der Beihilfe
- BBhV, § 4 Berücksichtigungsfähige Personen
- BBhV, § 6 Beihilfefähigkeit von Aufwendungen
- BVA, Merkblatt Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner (Stand Januar 2026)
- BBhV, § 49 Eigenbehalte
- BBhV, § 50 Belastungsgrenzen
- BBhV, § 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
- BVA, Merkblatt Krankenhaus (Stand April 2026)
- BVA, Merkblatt zur Elften Verordnung zur Änderung der BBhV (Stand April 2026)
- Elfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung, BGBl. 2025 I Nr. 240
- Bundesbeamtengesetz, § 80a Beihilferechtliche Verfahrenserleichterungen
- Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften, BGBl. 2026 I Nr. 6
- Bundesbesoldungsgesetz, § 70
- Bundesbeamtengesetz, § 80 Beihilfe
- BBhV, § 8 Ausschluss der Beihilfefähigkeit
- Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung (BPolHfV), §§ 2 und 4
- BBhV, § 47 Abweichender Bemessungssatz
- DGB-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Bundesalimentationsgesetzes (6. Mai 2026)
- BVA-Meldung: Beihilfebearbeitung für die Bundespolizei durch das BVA
- BVA, Ihre Beihilfestellen
- PKV-Verband: Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte
- privat-patienten.de (PKV-Verband): Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen
- PKV-Verband, Glossar: Anwartschaftsversicherung
- Grundgesetz, Art. 74
Andere Länder und der Bund
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PKV nach Beruf
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