PKV für Justizbeamte

Egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit – wir finden den Tarif, der perfekt zu Ihrer Laufbahn in der Justiz und Ihrem Bundesland passt. Deutschlandweit, spezialisiert und bereit für den Abschluss.

Ihr Status als Justizbeamter: Ein Privileg mit Verantwortung

Als Beamter im Justizwesen genießen Sie durch die Beihilfe exzellente Absicherung. Doch der PKV-Markt ist komplex. Die Tarife unterscheiden sich massiv in Leistung, Beitragsstabilität und der exakten Passgenauigkeit zu den Beihilferegelungen Ihres Dienstherrn (Bund oder Land). Ein falscher Tarif kann langfristig teuer werden oder ärgerliche Leistungslücken aufweisen – gerade dann, wenn im Vollzugs- oder Außendienst besondere gesundheitliche Anforderungen bestehen.

Wir führen Sie sicher durch den PKV-Tarif-Dschungel und sichern Ihnen die optimale Absicherung – passgenau zu Ihrer Laufbahn im Justizdienst.

PKV für Justizbeamte
Ihr weg zur PKV

In 3 einfachen Schritten zur
perfekten PKV für Verwaltungsbeamte

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Hinterlassen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten über unser Formular. Wir rufen Sie schnellstmöglich an, um Ihre Situation und Ihre Fragen zur Beamten-PKV zu besprechen. Kurz, unverbindlich und kompetent.

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Analyse & Vergleich
Unabhängiger Marktvergleich & Auswahl

Wir sichten den gesamten PKV-Markt, prüfen Ihre Gesundheitshistorie und filtern exakt genau die Tarife heraus, die perfekt zu Ihnen, Ihren Vorgaben und Ihrem Bundesland am besten passen.

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Abschluss & Sicherheit
Transparent beraten, sicher versichert

Wir besprechen mit Ihnen die Analyse-Ergebnisse vollkommen transparent und verständlich. Wenn Sie sich entschieden haben, übernehmen wir den kompletten Prozess für Sie – bis zur fertigen Police.

PKV für Justizbeamte
Für Wen?

Maßgeschneiderte PKV-Beratung für Ihren Arbeitsalltag in der Justiz

Ob am Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, in der Gerichtsverwaltung oder im Justizvollzug: Der Justizdienst ist vielfältig und bringt je nach Bundesland oder Bundesgericht ganz eigene Beihilferegelungen (oder Regelungen zur freien Heilfürsorge) und Fristen mit sich. Wir kennen die feinen Unterschiede der Bundes- und Landesbeihilfeverordnungen für den mittleren, gehobenen und höheren Justizdienst genau. Entdecken Sie unten Ihren Tätigkeitsbereich und erfahren Sie, wie wir Ihren privaten Krankenversicherungsschutz perfekt auf Sie abstimmen. Unter anderem für diese Berufsgruppen bieten wir unsere Unterstützung an:

Richterschaft & Staatsanwaltschaft (Höherer Dienst)

  • Richter / Richterinnen (an Amts-, Land-, Oberlandes- und Bundesgerichten)

  • Staatsanwälte / Staatsanwältinnen

  • Assessoren / Assessorinnen (Richter und Staatsanwälte auf Probe)

Gerichtsverwaltung & Rechtspflege (Gehobener & Mittlerer Dienst)

  • Rechtspfleger / Rechtspflegerinnen (Entscheidungsträger der Justiz)

  • Justizfachwirte / Justizfachwirtinnen (Urkundsbeamte der Geschäftsstelle)

  • Gerichtsvollzieher / Gerichtsvollzieherinnen

Justizvollzug & Sicherheit

  • Beamte / Beamtinnen im allgemeinen Vollzugsdienst (JVA)

  • Justizwachtmeister / Justizwachtmeisterinnen (Sicherheits- und Ordnungsdienst an Gerichten)

  • Beamte / Beamtinnen im Werkdienst oder Verwaltungsdienst an Justizvollzugsanstalten

Justizanwärter & Ausbildung

  • Anwärter / Anwärterinnen im Justizdienst (z.B. Rechtspflegeranwärter, Justizsekretäranwärter)

  • Anwärter / Anwärterinnen im Justizvollzug

  • Rechtsreferendare / Rechtsreferendarinnen (je nach Bundesland im Beamten- oder öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis)

Ihre Vorteile mit uns

Seit über 20 Jahren spezialisiert auf Beamte: Wir ebnen Ihnen mit unserer Erfahrung den direkten Weg zur optimalen PKV – konkret, unabhängig und bereit für den Abschluss.

Jetzt Ihr individuelles PKV-Angebot erstellen lassen

Unverbindlichen Rückruf anfordern: Wir klären kurz die Details, damit wir Ihnen ein passgenaues PKV-Angebot erstellen können.

Hinterlassen Sie uns hier bitte Ihre Kontaktdaten. Wir rufen Sie zurück, um die notwendigen Eckdaten für Ihre Situation und Beihilfe abzuklären. Im Anschluss erhalten Sie von uns Ihr maßgeschneidertes Angebot.

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(FAQ) Häufig gestellte Fragen
PKV für Justizbeamte

Als Beamter im Justizdienst übernimmt Ihr Dienstherr (Bund oder Land) über die Beihilfe einen Teil Ihrer Krankheitskosten. In der Regel beträgt dieser Beihilfesatz für Ledige und Verheiratete mit maximal einem Kind 50 %. Haben Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder, steigt der Satz auf 70 %. Pensionäre erhalten ebenfalls 70 % Beihilfe. Die restlichen Prozent decken Sie über eine private Krankenversicherung (PKV) ab.

Ja, absolut. Während des Vorbereitungsdienstes (z.B. als Rechtsreferendar, Rechtspflegeranwärter oder im Vollzug) profitieren Sie von stark vergünstigten sogenannten Anwärtertarifen. Diese kosten oft nur zwischen 50 und 90 Euro im Monat und bieten bereits Top-Leistungen. Ein weiterer Vorteil: Sie sichern sich Ihren aktuellen (meist jungen und gesunden) Gesundheitszustand für die spätere Verbeamtung auf Probe.

Das ist eine der wichtigsten Fragen im Justizvollzug und hängt maßgeblich von Ihrem Bundesland ab! In einigen Bundesländern erhalten Beamte im Vollzugsdienst die „Freie Heilfürsorge“ (hier übernimmt der Dienstherr 100% der Kosten, Sie benötigen nur eine Pflegepflichtversicherung und eine Anwartschaft). In anderen Bundesländern gilt die klassische Beihilfe. Wir prüfen die exakten Bestimmungen Ihres Bundeslandes und richten Ihre Absicherung genau danach aus.

Die Beihilfeverordnungen sind Ländersache. Wenn Sie beispielsweise von der bayerischen in die nordrhein-westfälische Justiz wechseln (oder zum Bund), ändern sich die Spielregeln für Erstattungen (z.B. bei Wahlleistungen im Krankenhaus oder Zahnersatz). Ihre PKV muss dann zwingend an die neuen Beihilfevorschriften angepasst werden. Als Spezialisten übernehmen wir diesen Check und passen Ihre Tarife (insbesondere die Beihilfeergänzungstarife) entsprechend an.

Einige Bundesländer bieten die „pauschale Beihilfe“ an, bei der sich der Dienstherr an den Kosten der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) beteiligt. Für die meisten Justizbeamten (besonders ab der Besoldungsgruppe A9 bzw. R1) ist die PKV dennoch deutlich attraktiver. Die PKV bietet weitaus bessere medizinische Leistungen und ist langfristig oft günstiger, insbesondere wenn später Kinder (80 % Beihilfe) hinzukommen. Wir rechnen beide Wege transparent für Sie durch.

Ja, das ist möglich! Für Beamte auf Probe gibt es die sogenannte „Öffnungsaktion“. Wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Erstverbeamtung einen Antrag stellen, darf Sie keine teilnehmende PKV aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen. Der Risikozuschlag ist dabei auf maximal 30 % gesetzlich gedeckelt. Leistungsausschlüsse sind nicht erlaubt.

Das ist ein häufiges Szenario. Wenn Sie nach dem Referendariat als angestellter Anwalt (oder in der freien Wirtschaft) arbeiten und versicherungspflichtig in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) müssen, können Sie Ihre PKV in eine „Anwartschaftsversicherung“ umwandeln. So frieren Sie Ihren Gesundheitszustand ein. Werden Sie später doch noch zum Richter oder Staatsanwalt ernannt, aktivieren Sie die PKV einfach wieder – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Die Beihilfeordnungen der Länder und des Bundes kürzen immer wieder Leistungen (z.B. bei Sehhilfen, Heilpraktikern, teuren Zahnmaterialien oder Chefarztbehandlungen). Der Restkosten-Tarif der PKV deckt nur das ab, was nach Abzug der Beihilfe übrig bleibt. Wenn die Beihilfe streicht, bleiben Sie auf Kosten sitzen. Ein guter Beihilfeergänzungstarif schließt genau diese Lücken, damit Sie nicht aus eigener Tasche zuzahlen müssen.

Als Justizbeamter können Sie Ihre Familie hervorragend absichern. Kinder erhalten in der Regel 80 % Beihilfe, sodass Sie nur 20 % über die PKV versichern müssen (Kostenpunkt oft nur 30 bis 45 Euro im Monat für Premium-Schutz). Auch Ehepartner haben oft Anspruch auf 70 % Beihilfe, sofern ihr eigenes Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze (je nach Bundesland meist ca. 20.000 € im Jahr, bei Minijobs kein Problem) liegt.

Dieses Gerücht hält sich hartnäckig, ist bei der richtigen Tarifwahl aber falsch. Erstens steigt Ihr Beihilfesatz mit Eintritt in den Ruhestand auf 70 % (Sie müssen Ihre PKV also von 50 % auf 30 % reduzieren). Zweitens entfallen Bausteine wie das Krankentagegeld oder der gesetzliche Vorsorgezuschlag. Drittens federn die über Jahrzehnte angesparten Altersrückstellungen die Beiträge ab. Mit unserer Beratung stellen wir die Weichen so, dass Ihre PKV auch in der Pension bezahlbar bleibt.

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