
Teilzeit, Elternzeit und Beurlaubung im Justizdienst: was mit Beihilfe und PKV passiert
Beihilfe in Teilzeit, Beitragserstattung in der Elternzeit, Familienversicherung und unbezahlter Urlaub: was Justizbeamte vorher klären sollten.
Justiz
Justizsekretäre, Justizfachwirte und Justizwachtmeister: wann die PKV-Entscheidung fällt und was im mittleren Justizdienst zählt.

Justizbeamtinnen und Justizbeamte halten Gerichte und Staatsanwaltschaften am Laufen: als Urkundsbeamte in der Geschäftsstelle, im Sitzungsprotokoll, in Kosten-, Grundbuch- und Registersachen oder als Justizwachtmeister an der Eingangskontrolle und bei der Vorführung von Gefangenen. Wer dort verbeamtet ist, ist fast immer Beamter eines Landes und erhält Beihilfe nach dessen Recht; an den Bundesgerichten gilt die Bundesbeihilfeverordnung.
In den Geschäftsstellen arbeiten Beamte und Tarifbeschäftigte oft Seite an Seite. Nur die Beamten haben Anspruch auf Beihilfe und können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern; Justizfachangestellte sind Tarifbeschäftigte. Wann die PKV-Entscheidung ansteht, hängt deshalb vor allem vom Einstiegsweg ab.
Auf einen Blick
Bei jedem Gericht und jeder Staatsanwaltschaft gibt es eine Geschäftsstelle mit Urkundsbeamten. Mit dieser Aufgabe kann betraut werden, wer zwei Jahre Vorbereitungsdienst abgeleistet und die Prüfung für den mittleren Justizdienst bestanden hat; sechs Monate davon sollen auf einen Fachlehrgang entfallen (§ 153 GVG). In Nordrhein-Westfalen heißt diese Ausbildung Justizfachwirtin oder Justizfachwirt.
Justizwachtmeister sorgen für Sicherheit und Ordnung: Sie kontrollieren den Zugang, führen Gefangene zu Terminen vor, betreuen Post, Asservaten und Archive und scannen Akten für die elektronische Akte. In Nordrhein-Westfalen gehört dazu ein Lehrgang in Waffenkunde, Eigensicherung und unmittelbarem Zwang; körperliche Fitness ist Einstellungsvoraussetzung.
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen verbeamtet angehende Justizfachwirte bereits in der Ausbildung. Die zwei Jahre bestehen aus 14 Monaten Praxis an Gerichten und Staatsanwaltschaften und 10 Monaten Theorie im Ausbildungszentrum der Justiz in Essen. Danach beginnt die Besoldung in A 6, Beförderungen sind bis A 9 mit Amtszulage möglich.
Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie Beihilfe und können die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer nutzen, zunächst in Tarifen für Anwärter. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingehen. Achten Sie darauf, dass der Anwärtertarif nach der Prüfung ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Beihilfetarif übergeht; Einzelheiten unter PKV für Beamtenanwärter.
Im Justizwachtmeisterdienst ist der Weg anders. In Nordrhein-Westfalen beginnen Bewerber in der Regel als Justizhelfer im Tarifbeschäftigungsverhältnis. Nach einem zwölfwöchigen Lehrgang und mindestens 18 Monaten Berufserfahrung folgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizoberwachtmeister in A 5; bei der Verbeamtung dürfen Sie in der Regel noch nicht 42 Jahre alt sein.
Bis zur Verbeamtung sind Sie als Tarifbeschäftigter versichert, meist gesetzlich. Mit dem Beamtenverhältnis werden Sie versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V), und die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion beginnt. Gerade wer mit Mitte dreißig und einigen Diagnosen in der Krankenakte verbeamtet wird, sollte diese Frist nutzen: Ablehnungen und Leistungsausschlüsse sind dann ausgeschlossen, Risikozuschläge auf höchstens 30 % begrenzt.
Beamte können auch freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Dann tragen sie den Beitrag allein (§ 250 Abs. 2 SGB V), es sei denn, ihr Land zahlt eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung. Wer die pauschale Beihilfe wählt, kann die Öffnungsaktion nicht nutzen; das schließen die Bedingungen des PKV-Verbands ausdrücklich aus. Wer zunächst gesetzlich bleibt und die Sechsmonatsfrist verstreichen lässt, hat nach einem Vorbereitungsdienst mit der Ernennung auf Probe noch eine zweite Gelegenheit; danach ist ein Wechsel nur mit normaler Gesundheitsprüfung möglich.
Welche Länder eine pauschale Beihilfe anbieten und wie hoch die Bemessungssätze sind, lesen Sie in der Übersicht der Bundesländer. Für Familien zählt vor allem, dass Kinder beim Bund 80 % Beihilfe erhalten und privat nur zu 20 % versichert werden müssen (§ 46 BBhV); die Länder haben ähnliche, im Detail abweichende Regeln. Wir beraten Justizbeamte telefonisch in allen 16 Ländern und rechnen beide Wege durch.
Der mittlere Justizdienst ist oft eine Station: Nach drei Jahren können Sie zur Rechtspflegerausbildung zugelassen werden (§ 2 Abs. 2 RPflG), in Nordrhein-Westfalen steht auch der Weg in den Gerichtsvollzieherdienst offen. Beihilfe und PKV laufen dabei weiter, weil Sie Beamter Ihres Landes bleiben.
Anders ist es, wenn Sie in ein anderes Land wechseln. Bemessungssätze, Eigenbehalte und Leistungen richten sich dann nach der neuen Beihilfeverordnung. Ändert sich der Bemessungssatz, muss der Versicherer den Tarif auf Antrag anpassen; wird der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt, ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG).
| Amt | Laufbahn | Typische Aufgaben |
|---|---|---|
| Justizsekretärin / Justizsekretär | mittlerer Dienst, A 6 | Einstiegsamt; Geschäftsstelle, Protokoll, Urkundsbeamte |
| Justizobersekretärin / Justizobersekretär | mittlerer Dienst, A 7 | Beförderungsamt |
| Justizhauptsekretärin / Justizhauptsekretär | mittlerer Dienst, A 8 | Beförderungsamt, auch besondere Sachbearbeitung |
| Justizamtsinspektorin / Justizamtsinspektor | mittlerer Dienst, A 9 | Spitzenamt, teils mit Amtszulage |
| Justizoberwachtmeisterin / Justizoberwachtmeister | Wachtmeisterdienst (in NRW Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt), A 5 | Einstiegsamt in NRW; Eingangskontrolle, Vorführungen, Sitzungsdienst |
| Justizhauptwachtmeisterin / Justizhauptwachtmeister | Wachtmeisterdienst, A 6 | Beförderungsamt mit Amtszulage |
| Erste Justizhauptwachtmeisterin / Erster Justizhauptwachtmeister | Wachtmeisterdienst, A 7 | Beförderungsamt, etwa Leitung einer Wachtmeisterei |
Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.
Nein. Justizfachangestellte sind Tarifbeschäftigte nach dem TV-L und bekommen keine Beihilfe. Sie sind in der Regel gesetzlich versichert. Beihilfe gibt es erst mit einer Verbeamtung, etwa nach einem Wechsel in die Beamtenausbildung.
Mit Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Innerhalb der folgenden sechs Monate gelten die Bedingungen der Öffnungsaktion, unabhängig von Vorerkrankungen. Wählen Sie einen Anwärtertarif, der nach der Prüfung ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Tarif übergeht.
Bis zur Verbeamtung sind Sie Tarifbeschäftigter und nach den allgemeinen Regeln versichert, meist gesetzlich. Mit dem Beamtenverhältnis auf Probe werden Sie versicherungsfrei und können innerhalb von sechs Monaten zu den Bedingungen der Öffnungsaktion in die PKV wechseln.
Der Vertrag läuft weiter, aber das Beihilferecht ändert sich. Ändert sich der Bemessungssatz, passt der Versicherer den Tarif auf Antrag an, innerhalb von sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Leistungsunterschiede, etwa bei Wahlleistungen oder Zahnersatz, sollten Sie ebenfalls prüfen lassen.
Ja, als freiwilliges Mitglied. Ohne pauschale Beihilfe tragen Sie den Beitrag dann allein (§ 250 Abs. 2 SGB V). Ob Ihr Land einen Zuschuss zur gesetzlichen Versicherung zahlt, steht auf der jeweiligen Länderseite.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.

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Die Beihilfe richtet sich nach Ihrem Dienstherrn. Bemessungssätze, Heilfürsorge und pauschale Beihilfe unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Wählen Sie Ihren Dienstherrn: