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Beihilfe und PKV · Stand Oktober 2026

PKV für Beamte in Niedersachsen

Beihilfe in Niedersachsen: 50 % Bemessungssatz, pauschale Beihilfe seit 2024, keine Wahlleistungen, Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr.

In Niedersachsen erhalten Beamtinnen und Beamte Beihilfe nach § 80 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) und der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO). Im aktiven Dienst übernimmt die Beihilfe 50 % der beihilfefähigen Kosten, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Den Rest sichern Sie über eine private Krankenversicherung ab, deren Tarif genau auf diesen Prozentsatz abgestimmt ist.

Drei Regeln sind für Niedersachsen typisch: Seit dem 1. Februar 2024 können Sie statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe wählen. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig. Und Polizei sowie Feuerwehr im Einsatzdienst haben grundsätzlich Anspruch auf Heilfürsorge. Alle drei Punkte wirken sich direkt auf die Wahl Ihrer Krankenversicherung aus.

Beihilfe in Niedersachsen auf einen Blick

Stand: Oktober 2026

Bemessungssätze der Beihilfe
PersonenkreisBeihilfe
Beamtinnen und Beamte50 %70 % ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern; sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält nur einer den erhöhten Satz, grundsätzlich wer den Familienzuschlag bezieht (§ 80 Abs. 5 NBG, § 43 Abs. 1 NBhVO)
Ehe- und Lebenspartner70 %nur wenn die Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 € nicht übersteigen
Kinder80 %gilt auch für Waisen
Versorgungsempfänger70 %auf Antrag Erhöhung um bis zu 20 Prozentpunkte bei geringem Einkommen und hohem Beitrag zur ergänzenden PKV (§ 43 Abs. 4 NBhVO)
Freiwillig gesetzlich Versicherte mit individueller Beihilfe100 %auf die nach der Kassenleistung verbleibenden Kosten, nicht bei einem Zuschuss von mindestens 21 € monatlich (§ 43 Abs. 8 NBhVO)
Weitere Regeln
ThemaRegelung
Pauschale Beihilfe (Zuschuss zur GKV)Ja, seit 1. Februar 2024Hälfte des Beitrags zur freiwilligen GKV oder privaten Vollversicherung, bei PKV höchstens die Hälfte des Basistarifbeitrags; kein Zuschuss zur Pflegeversicherung; Antrag und Verzicht auf individuelle Beihilfe unwiderruflich, Antragsfrist ein Jahr (§ 80a NBG)
Kostendämpfungspauschale / EigenbehalteKeine Kostendämpfungspauschale, aber Eigenbehalte10 % bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln (mindestens 5 €, höchstens 10 €), 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr (§ 45 NBhVO); Belastungsgrenze 2 % der Einkünfte, bei chronischer Erkrankung 1 % (§ 46 NBhVO)
Wahlleistungen im KrankenhausNeinChefarztbehandlung sowie Ein- und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig; Absicherung nur über einen privaten Tarif
Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner22.000 €Gesamtbetrag der Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag (§ 80 Abs. 3 NBG), gilt seit 1. Januar 2025; der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 sieht 25.000 € ab 2027 vor (noch nicht beschlossen)
Heilfürsorge PolizeiJa, mit VerzichtsmöglichkeitPolizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte erhalten Heilfürsorge, solange Besoldung gezahlt wird; angerechnet werden 1,3 % des Grundgehalts; Verzicht zugunsten der Beihilfe möglich, aber unwiderruflich (§ 114 NBG); endet mit dem Ruhestand
Heilfürsorge FeuerwehrJa, im EinsatzdienstFreie Heilfürsorge im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst (§ 115 Abs. 2 NBG); Kommunen können für nach dem 31. Januar 1999 begründete Beamtenverhältnisse per Satzung Beihilfe vorsehen; Landesbeamte der Feuerwehrlaufbahn haben seit 12. November 2024 Anspruch (§ 115 Abs. 3 NBG)
Heilfürsorge JustizvollzugNeinBeihilfe; Anträge zur Einführung einer Heilfürsorge werden im Landtag beraten, ein Beschluss liegt nicht vor (Stand August 2026)

Rechtsgrundlage: § 80 und § 80a Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) mit der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO)

Zuständig:

Die Übersicht fasst die Regeln vereinfacht zusammen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung; im Einzelfall entscheidet die Beihilfestelle.

Besonderheiten in Niedersachsen

  • Pauschale Beihilfe seit 1. Februar 2024: Zuschuss von 50 % zur freiwilligen GKV oder privaten Vollversicherung, Wahl unwiderruflich
  • Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig
  • Heilfürsorge für Polizei und Feuerwehr im Einsatzdienst; Polizeikräfte können unwiderruflich in die Beihilfe wechseln
  • Keine Kostendämpfungspauschale, dafür Eigenbehalte, etwa 10 € je Krankenhaustag

Beihilfe-Rechner für Niedersachsen

Wählen Sie Status, Partner und Kinder: Der Rechner zeigt, wie viel Prozent die Beihilfe in Niedersachsen übernimmt und welchen Anteil Ihre private Krankenversicherung abdecken muss.

Sie sind
Ehe- oder Lebenspartner

„Unter der Grenze“: Einkünfte bis zur Einkommensgrenze Ihres Dienstherrn, dann gibt es Beihilfe für den Partner. „Eigene Absicherung“: höhere Einkünfte, gesetzlich pflichtversichert oder selbst beihilfeberechtigt.

Kinder im Familienzuschlag

Das Ergebnis erscheint, sobald der Rechner geladen ist.

Was die Beihilfe in Niedersachsen ausmacht

Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten 70 %, Kinder 80 %. Den erhöhten Satz von 70 % bei zwei oder mehr Kindern bekommt nur ein Elternteil, grundsätzlich der, der den Familienzuschlag bezieht (§ 43 Abs. 1 NBhVO).

Eine Kostendämpfungspauschale kennt Niedersachsen nicht. Stattdessen zieht die Beihilfestelle Eigenbehalte ab: 10 % bei Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln (mindestens 5 €, höchstens 10 €) und 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr (§ 45 NBhVO). Für Kinder unter 18 Jahren und bei Schwangerschaft entfallen viele Eigenbehalte, außerdem gilt auf Antrag eine Belastungsgrenze von 2 % der Einkünfte, bei chronischer Erkrankung 1 % (§ 46 NBhVO).

Wahlleistungen im Krankenhaus, also Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer, zahlt die Beihilfe in Niedersachsen nicht. Wer darauf Wert legt, braucht einen PKV-Tarif, der diese Leistungen vollständig übernimmt.

PKV oder pauschale Beihilfe

Seit dem 1. Februar 2024 zahlt das Land auf Antrag eine pauschale Beihilfe (§ 80a NBG). Sie beträgt die Hälfte des Beitrags zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Krankheitskostenvollversicherung, bei privater Versicherung höchstens die Hälfte des Basistarifbeitrags. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss, die Beihilfe zu Pflegeaufwendungen bleibt aber bestehen.

Die Entscheidung ist endgültig. Antrag und Verzicht auf die individuelle Beihilfe sind unwiderruflich und gelten auch für Ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Gestellt werden muss der Antrag innerhalb eines Jahres, etwa ab der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses oder ab der Versetzung nach Niedersachsen.

Mit individueller Beihilfe versichern Sie privat nur den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt. Die pauschale Beihilfe kommt vor allem in Betracht, wenn eine private Versicherung wegen Vorerkrankungen nur mit hohen Zuschlägen möglich wäre oder Sie bereits freiwillig gesetzlich versichert sind. Vergleichen Sie beide Wege vor Ablauf der Jahresfrist; Hintergründe finden Sie unter Wechsel aus der GKV in die PKV.

Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug

Polizistinnen und Polizisten im Vollzugsdienst haben in Niedersachsen Anspruch auf Heilfürsorge, solange Besoldung gezahlt wird (§ 114 NBG). Behandlungen laufen als Sachleistung über eine Versichertenkarte, Zuzahlungen fallen nicht an. Dafür werden seit 2017 monatlich 1,3 % des Grundgehalts auf die Besoldung angerechnet. Angehörige sind nicht heilfürsorgeberechtigt, können aber in der Beihilfe berücksichtigt werden.

Wer lieber Beihilfe und PKV möchte, kann auf die Heilfürsorge verzichten, kann diesen Schritt aber nicht rückgängig machen. Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge, danach gilt Beihilfe mit 70 %; alternativ lässt sich innerhalb eines Jahres die pauschale Beihilfe beantragen. Eine frühzeitige Anwartschaftsversicherung hält den heutigen Gesundheitszustand für den späteren PKV-Tarif fest. Mehr dazu unter PKV für Polizistinnen und Polizisten.

Beamtinnen und Beamte der Feuerwehr im Einsatzdienst erhalten nach § 115 NBG ebenfalls freie Heilfürsorge. Für Beamtenverhältnisse, die nach dem 31. Januar 1999 begründet wurden, dürfen Kommunen per Satzung stattdessen Beihilfe vorsehen, es kommt also auf Ihre Stadt an. Im Justizvollzug gilt die Beihilfe; Anträge zur Einführung einer Heilfürsorge liegen dem Landtag vor, beschlossen ist nichts (Stand August 2026).

Anwärter und Familie

Anwärterinnen und Anwärter sind beihilfeberechtigt und erhalten wie im aktiven Dienst üblich 50 %. Viele Versicherer bieten für die Ausbildungszeit Anwärtertarife an, die später in den Volltarif umgestellt werden; Einzelheiten unter PKV für Beamtenanwärter. Wer die pauschale Beihilfe erwägt, muss die Jahresfrist ab Beginn des Beamtenverhältnisses beachten.

Die Partnerin oder der Partner ist mit 70 % berücksichtigungsfähig, solange die eigenen Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag 22.000 € nicht übersteigen. Liegen sie darüber, entfällt die Beihilfe für sie oder ihn, und eine eigene Vollversicherung wird nötig. Der Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 sieht eine Anhebung auf 25.000 € vor.

Mit dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr eigener Bemessungssatz auf 70 %. Passen Sie dann den PKV-Tarif an, damit Sie keinen Schutz bezahlen, den die Beihilfe bereits abdeckt. Fällt später ein Kind aus dem Familienzuschlag, muss der Schutz wieder steigen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Beihilfe in Niedersachsen?

Im aktiven Dienst 50 %, mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Für Ehe- und Lebenspartner sowie Versorgungsempfänger gelten 70 %, für Kinder 80 % (§ 80 Abs. 5 NBG).

Kann ich gesetzlich versichert bleiben und trotzdem einen Zuschuss bekommen?

Ja, über die pauschale Beihilfe nach § 80a NBG. Das Land zahlt dann die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags, Sie verzichten dafür unwiderruflich auf die individuelle Beihilfe. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Beginn der Beihilfeberechtigung gestellt werden. Beamtenberatung24 rechnet beide Varianten vorher mit Ihnen durch, telefonisch und in allen Bundesländern.

Zahlt die Beihilfe in Niedersachsen Chefarzt und Zweibettzimmer?

Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus sind nicht beihilfefähig. Wer sie nutzen möchte, muss sie vollständig über einen privaten Tarif absichern.

Gibt es in Niedersachsen eine Kostendämpfungspauschale?

Nein, aber Eigenbehalte: etwa 10 € je Krankenhaustag für höchstens 28 Tage im Jahr oder 10 % des Arzneimittelpreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

Bekommen Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen Heilfürsorge?

Ja, solange Besoldung gezahlt wird; angerechnet werden 1,3 % des Grundgehalts. Ein Wechsel in die Beihilfe ist durch Verzicht möglich, aber endgültig. Im Ruhestand gilt die Beihilfe mit 70 %.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.