
Landesbetrieb oder Anstalt: Beamtenstatus, Beihilfe und PKV für Försterinnen und Förster
Anstalt, Landes- oder Staatsbetrieb: wer Dienstherr der Försterinnen und Förster ist, ob noch verbeamtet wird und welches Beihilferecht gilt.
Technik, Natur und Gesundheit
Revierleitung, Forstamt, Landesforstbetrieb: Wer im Wald verbeamtet ist, hängt vom Land ab. Dazu Zecken, Unfälle und Dienstunfähigkeit im Blick.

Forstbeamtinnen und Forstbeamte leiten Reviere und Forstämter, betreuen Staats- und Körperschaftswald und beraten private Waldbesitzende. Ein großer Teil der Arbeit findet draußen statt – bei der Auszeichnung von Beständen, der Überwachung der Holzernte, bei Pflanzungen und Jagd.
Ob Sie dabei Beamtin oder Angestellter sind, hängt stark vom Land ab. Viele Länder bewirtschaften ihren Staatswald über eigene Forstbetriebe, etwa als Anstalt des öffentlichen Rechts wie in Bayern oder als Landesbetrieb wie in Hessen. Für die Krankenversicherung ist der Status die erste Frage; erst danach geht es um Beihilfe und Tarif.
Auf einen Blick
In Bayern bewirtschaftet die Bayerische Staatsforsten, eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Regensburg, den Staatswald. Sie besitzt zwar die Dienstherrnfähigkeit für die übergeleiteten Beamten, darf aber keine neuen Beamtenverhältnisse begründen (Art. 19 StFoG). Neue Forstbeamte stellt in Bayern die staatliche Forstverwaltung mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein, die unter anderem private Waldbesitzende berät.
Hessen bewirtschaftet den Staatswald über den Landesbetrieb HessenForst mit 39 Forstämtern. Für den gehobenen Forstdienst absolvieren Nachwuchskräfte ein Anwärterjahr als Forstoberinspektoranwärterin oder -anwärter, 2026 waren es 40 (15 zum 1. April, 25 zum 1. Oktober); für den höheren Forstdienst gibt es ein zweijähriges Referendariat mit Großer Forstlicher Staatsprüfung.
Die Niedersächsischen Landesforsten mit 24 Forstämtern bieten zwei Wege: einen 18-monatigen Anwärterdienst mit Laufbahnprüfung und ein 24-monatiges Traineeprogramm, das im Tarifvertrag der Länder beginnt. Wer als Trainee einsteigt, ist Angestellter und damit grundsätzlich gesetzlich versichert, solange das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Verbeamtete Försterinnen und Förster erhalten Beihilfe nach dem Recht ihres Landes; in Bayern etwa 50 %, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %, Ehe- und Lebenspartner 70 %, Kinder 80 % (Art. 96 BayBG). Die private Krankenversicherung deckt den Rest.
Anwärterinnen und Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf sind von Beginn an beihilfeberechtigt und können die Öffnungsaktion der PKV nutzen: Antrag binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses, keine Ablehnung, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 %. Weil der Vorbereitungsdienst im Forst kurz ist – in Hessen ein Jahr, in Niedersachsen 18 Monate –, sollte die Umstellung vom Anwärter- in den regulären Beihilfetarif früh geplant sein; mehr dazu unter PKV für Beamtenanwärter. In Nordrhein-Westfalen läuft der forstliche Vorbereitungsdienst dagegen außerhalb des Beamtenverhältnisses, ohne Beihilfe (§ 2 Abs. 5 FDAG NRW).
Wer zunächst angestellt war und später verbeamtet wird, wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Kasse führt die Mitgliedschaft freiwillig fort, wenn Sie nicht binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis austreten und eine andere Absicherung nachweisen (§ 188 Abs. 4 SGB V). Auch dann gilt die Öffnungsaktion, sofern Sie noch nie privat vollversichert waren.
Zecken gehören im Forst zum Berufsalltag. Das Bundesverwaltungsgericht hat 2010 einen Zeckenbiss mit anschließender Borreliose als Dienstunfall anerkannt; entscheidend war, dass sich Ort und Tag des Bisses bestimmen ließen (Urteil vom 25. Februar 2010, 2 C 81.08). Notieren Sie deshalb jeden Zeckenstich mit Datum und Ort und melden Sie ihn so, wie Ihr Dienstherr es vorsieht.
Daneben können Krankheiten, die von Tieren auf Menschen übertragen werden, als Berufskrankheit gelten (Nr. 3102 der Berufskrankheiten-Verordnung). Für Beamte steht eine solche Erkrankung einem Dienstunfall gleich, wenn der Dienst sie der Gefahr dieser Krankheit besonders aussetzt (für den Bund § 31 Abs. 3 BeamtVG; die Länder regeln das entsprechend). Dazu zählt das Bundessozialgericht ausdrücklich die Lyme-Borreliose nach Zeckenstich (B 2 U 2/21 R); bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau machen Borreliose und FSME gut zwei Drittel der angezeigten Fälle aus.
Unfälle bei der Holzernte, im Gelände oder auf dienstlichen Wegen sind Dienstunfälle. Die Heilbehandlung trägt dann die Unfallfürsorge des Dienstherrn, die PKV leistet nur nachrangig (§ 5 Abs. 3 MB/KK). Die Meldung muss innerhalb einer Ausschlussfrist beim Dienstvorgesetzten eingehen, beim Bund und in Nordrhein-Westfalen binnen zwei Jahren, in Sachsen binnen zwölf Monaten (§ 45 BeamtVG, § 54 LBeamtVG NRW, § 50 SächsBeamtVG); in Nordrhein-Westfalen etwa ist die Dienstunfallfürsorge dann alleinige Erstattungsstelle.
Der Revierdienst verlangt körperliche Belastbarkeit. Eine besondere Forstdienstunfähigkeit, wie sie die Polizei kennt, gibt es nicht; maßgeblich ist die allgemeine Dienstunfähigkeit nach § 26 BeamtStG. Wer anderweitig verwendbar ist – etwa im Innendienst eines Forstamts –, wird nicht in den Ruhestand versetzt.
In den ersten fünf Dienstjahren gibt es ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich nur, wenn sie auf eine Dienstbeschädigung zurückgeht; in Bayern regelt das Art. 11 BayBeamtVG. Wer früh im Revier anfängt, sollte diese Lücke kennen – mehr dazu unter Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte. Beamtenberatung24 berät Forstbeamte telefonisch in allen 16 Ländern zu Beihilfe und PKV.
| Amt | Laufbahn | Typische Aufgaben |
|---|---|---|
| Forstoberinspektoranwärterin / Forstoberinspektoranwärter | gehobener Dienst (Vorbereitungsdienst) | in Hessen ein Anwärterjahr an der Seite einer Revierleitung |
| Forstinspektorin / Forstinspektor | gehobener Dienst | Inspektorenamt mit Zusatz „Forst-“, z. B. in Bayern; Revieraufgaben |
| Forstoberinspektorin / Forstoberinspektor | gehobener Dienst | in Hessen erstes Amt nach dem Anwärterjahr; Revierleitung |
| Forstamtfrau / Forstamtmann | gehobener Dienst | Revierleitung, Funktionsstellen im Forstamt |
| Forstamtsrätin / Forstamtsrat | gehobener Dienst | erfahrene Revierleitung, Sachgebiete |
| Forstreferendarin / Forstreferendar | höherer Dienst (Vorbereitungsdienst) | in Hessen zwei Jahre, Abschluss Große Forstliche Staatsprüfung |
| Forsträtin / Forstrat | höherer Dienst | Ratsamt mit Zusatz „Forst-“; Forstamt, Betriebsleitung, Forsteinrichtung |
| Forstdirektorin / Forstdirektor | höherer Dienst | Leitungsaufgaben, etwa die Leitung eines Forstamts |
Die Bezeichnungen der Laufbahnen unterscheiden sich je nach Bund und Land.
Nein. Das hängt vom Land und vom Einstiegsweg ab. Die Bayerischen Staatsforsten dürfen keine neuen Beamtenverhältnisse begründen, in Niedersachsen beginnt das Traineeprogramm im Tarifvertrag, in Hessen bildet der Landesbetrieb Anwärter aus. Entscheidend ist, ob Sie eine Ernennungsurkunde oder einen Arbeitsvertrag erhalten haben.
Er kann als Dienstunfall anerkannt werden, wenn sich Tag und Ort des Stichs bestimmen lassen und er im Dienst geschah; das hat das Bundesverwaltungsgericht 2010 für eine Borreliose entschieden. Dokumentieren Sie jeden Stich und melden Sie eine Erkrankung rechtzeitig beim Dienstvorgesetzten.
Mit der Ernennung werden Sie versicherungsfrei. Treten Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse aus und weisen Sie eine private Absicherung nach, endet die gesetzliche Versicherung. Für die PKV gilt die Öffnungsaktion, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Ernennung beim Versicherer eingeht.
Geschieht der Unfall in Ausübung des Dienstes, ist er ein Dienstunfall, und die Unfallfürsorge übernimmt das Heilverfahren. Gehört die Jagd zu Ihren Dienstaufgaben, gilt das auch dort; eine private Jagd ist Privatsache, dann zahlen Beihilfe und PKV.
Das hängt von Alter, Dienstzeit und Familie ab. In den ersten fünf Jahren besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt nur bei Dienstunfähigkeit infolge einer Dienstbeschädigung; danach richtet sich die Versorgung nach der erreichten Dienstzeit und fällt in jungen Jahren meist niedrig aus. Wie groß die Lücke ist, lässt sich aus Besoldung und Dienstzeit berechnen.
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.

Anstalt, Landes- oder Staatsbetrieb: wer Dienstherr der Försterinnen und Förster ist, ob noch verbeamtet wird und welches Beihilferecht gilt.

Zeckenstich, Holzernte, Jagd: wann die Unfallfürsorge zahlt, welche Meldefristen gelten, welche Impfungen wichtig sind und was Sie privat absichern.

Beamter auf Widerruf, Ausbildungsverhältnis oder Trainee: wie Sie im forstlichen Vorbereitungsdienst versichert sind und was nach der Prüfung gilt.
Die Beihilfe richtet sich nach Ihrem Dienstherrn. Bemessungssätze, Heilfürsorge und pauschale Beihilfe unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Wählen Sie Ihren Dienstherrn: