
Öffnungsaktion für Kirchenbeamtinnen, Kirchenbeamte und Geistliche: wann sie im kirchlichen Dienst gilt
Wer im kirchlichen Dienst die Öffnungsaktion nutzen kann, wann die sechs Monate beginnen und welche Zuschüsse Kirchen als Alternative zahlen.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Kirchenbeamtinnen und -beamten zu Krankenversicherung, Beihilfe und Absicherung – für den Bund und alle 16 Länder.

Wer im kirchlichen Dienst die Öffnungsaktion nutzen kann, wann die sechs Monate beginnen und welche Zuschüsse Kirchen als Alternative zahlen.

Vikariat, Probedienst, Teildienst, Wartestand und Ruhestand: wie Pfarrerinnen und Pfarrer versichert sind und wann sich ihre Beihilfe ändert.

Bundesrecht, Landesrecht oder eigene Ordnung: welche Beihilfe in Landeskirchen und Bistümern gilt, wer sie festsetzt und was beim Wechsel passiert.
Sitz in Dresden – telefonische Beratung in allen 16 Bundesländern und für Bundesbeamte. Sie erreichen Mike Feistauer telefonisch oder über das Anfrageformular.