Aktualisiert am 12. Oktober 2026
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte: Laufbahn, Beihilfe und Krankenversicherung
Aufstieg aus dem Rechtspflegerdienst oder Einstieg als Volljurist: was die Amtsanwaltslaufbahn für Beihilfe, Kostendämpfungspauschale und PKV bedeutet.
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte vertreten die Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten, ohne die Befähigung zum Richteramt zu benötigen. Sie leiten Ermittlungsverfahren bei leichter und mittlerer Kriminalität und klagen vor der Strafrichterin oder dem Strafrichter an. Weil es sie nur bei den Amtsgerichten gibt, stehen sie im Dienst eines Landes und erhalten Beihilfe nach dessen Recht.
In der Regel kommen Amtsanwälte aus dem Rechtspflegerdienst und sind schon beihilfeberechtigt, wenn sie die Ausbildung beginnen. Einige Länder stellen inzwischen aber auch Volljuristinnen und Volljuristen direkt ein. Für die Krankenversicherung sind das zwei verschiedene Ausgangslagen: Beim Aufstieg läuft der bisherige Schutz weiter, beim Quereinstieg beginnt ein neues Beamtenverhältnis mit eigenen Fristen.
Auf einen Blick
- Amtsanwälte sind Landesbeamte des gehobenen Dienstes, in Hessen und NRW in A 12, als Oberamtsanwalt in A 13.
- Rechtspfleger behalten in der Ausbildung Besoldung und Beihilfe, auch während des Studiums in NRW.
- Mit A 12 steigt in einigen Ländern die Kostendämpfungspauschale, in Rheinland-Pfalz von 150 € auf 300 € im Jahr.
- Hessen und NRW öffnen die Laufbahn auch für Volljuristen; für sie beginnt ein neues Beamtenverhältnis.
- Quereinsteiger können die Öffnungsaktion nutzen, wenn sie bisher nicht privat vollversichert waren.
Was Amtsanwälte tun
Bei den Amtsgerichten kann das Amt der Staatsanwaltschaft durch Staatsanwälte oder durch Amtsanwälte ausgeübt werden (§ 142 Abs. 1 Nr. 3 GVG). In Hessen bearbeiten Amtsanwälte etwa Körperverletzungen, Beleidigungen, Vermögensdelikte bis 2.500 €, Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren nach einem Einspruch. Sie führen das Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss und vertreten die Anklage vor der Strafrichterin oder dem Strafrichter.
An anderen Gerichten als den Amtsgerichten dürfen Amtsanwälte das Amt der Staatsanwaltschaft nicht versehen (§ 145 Abs. 2 GVG), und in Strafsachen, die vor ein anderes Gericht gehören, sind sie auch für das vorbereitende amtsrichterliche Verfahren nicht zuständig (§ 142 Abs. 2 GVG). In Berlin gibt es mit der Amtsanwaltschaft eine eigene Behörde. Dienstrechtlich ist der Amtsanwaltsdienst in Nordrhein-Westfalen eine Sonderlaufbahn der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, in Hessen eine Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes.
Zwei Wege in die Laufbahn
Der übliche Weg führt über den Rechtspflegerdienst. In Nordrhein-Westfalen kann zugelassen werden, wer die Rechtspflegerprüfung bestanden und sich mindestens drei Jahre im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 bewährt hat (§ 2 APOAA). Hessen verlangt ebenfalls drei Jahre im Rechtspflegerdienst und lässt nur zu, wer noch nicht 35 ist, bei Schwerbehinderung oder aus sonstigen Gründen noch nicht 40; Sachsen setzt ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit voraus (§ 2 SächsAPOAA).
Daneben öffnen einige Länder die Laufbahn für Volljuristinnen und Volljuristen. In Nordrhein-Westfalen besitzt nach der seit September 2024 geltenden Fassung auch die Befähigung für den Amtsanwaltsdienst, wer die Befähigung zum Richteramt hat (§ 1 Abs. 2 APOAA). Hessen stellt Volljuristen bis zum Alter von 50 Jahren als Beamte des gehobenen Dienstes in A 12 ein, und Berlin wollte nach Angaben des Senats von 2023 erstmals drei Stellen in A 12 mit Volljuristen besetzen.
Ausbildung und Besoldung
Die Ausbildung dauert in Nordrhein-Westfalen und Hessen 15 Monate, in Sachsen mindestens 18 Monate. In Nordrhein-Westfalen folgen auf vier Monate Studium neun Monate Praxis bei einer Staatsanwaltschaft und zwei weitere Monate Studium (§ 6 APOAA). Studiert wird an der Hochschule der Justiz in Bad Münstereifel, gemeinsam mit angehenden Amtsanwältinnen und Amtsanwälten aus anderen Ländern; dreizehn Länder haben dafür einen Staatsvertrag geschlossen, dem Sachsen 2016 beigetreten ist.
Während der Ausbildung behalten Sie Amtsbezeichnung und Besoldung (§ 4 APOAA); Hessen spricht von einer Weiterqualifizierung im bestehenden Beamtenverhältnis. Nach der Prüfung arbeiten Sie zunächst als beauftragte Amtsanwältin oder beauftragter Amtsanwalt. In Hessen folgt die Ernennung in A 12 frühestens nach einem Jahr und nur bei freier Planstelle. Befördert werden kann man in Nordrhein-Westfalen zur Oberamtsanwältin oder zum Oberamtsanwalt in A 13, in Hessen bis zum Endamt A 13 mit Zulage.
Beihilfe beim Aufstieg: was bleibt und was sich ändert
Weil Sie im selben Beamtenverhältnis bei demselben Dienstherrn bleiben, ändern sich Bemessungssatz und Leistungskatalog nicht. Das gilt auch, wenn Ihr Land Sie für das Studium nach Nordrhein-Westfalen abordnet: Bei einer Abordnung in ein anderes Land bleiben für Bezüge, Krankenfürsorge und Versorgung die Regeln Ihres Dienstherrn maßgeblich, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 14 Abs. 4 BeamtStG).
Spürbar werden kann die Ernennung in A 12 bei der Kostendämpfungspauschale, die einige Länder nach Besoldungsgruppe staffeln und von der Beihilfe abziehen. Beim Schritt von A 11 nach A 12 steigt sie in Rheinland-Pfalz von 150 € auf 300 € im Jahr, im Saarland nach den Beträgen für 2026 von 100 € auf 250 €, in Schleswig-Holstein von 160 € auf 250 € und in Baden-Württemberg von 115 € auf 150 €. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Berlin erheben keine Kostendämpfungspauschale.
Je berücksichtigungsfähigem Kind sinkt die Pauschale in Rheinland-Pfalz und im Saarland um 40 €, in Schleswig-Holstein um 25 €. In Rheinland-Pfalz zählen die Verhältnisse beim ersten Beihilfeantrag des Kalenderjahres; wer in diesem Jahr schon einen Antrag gestellt hat, zahlt die höhere Pauschale erst im Folgejahr. Neue Wahlrechte entstehen durch den Aufstieg in der Regel nicht, denn Fristen etwa für Wahlleistungen oder die pauschale Beihilfe knüpfen an die Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses an, während die Ernennung zum Amtsanwalt ein anderes Amt verleiht (§ 8 Abs. 1 BeamtStG).
Die PKV beim Aufstieg: prüfen statt neu abschließen
Einen neuen Vertrag brauchen Sie nicht, und eine zweite Öffnungsaktion gibt es auch nicht, denn sie erleichtert nur den erstmaligen Abschluss einer privaten Vollversicherung. Ihr Beihilfetarif läuft unverändert weiter. Anpassen müssen Sie ihn nur, wenn sich der Bemessungssatz ändert, etwa durch ein weiteres Kind; binnen sechs Monaten geht das ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).
Lohnend ist trotzdem ein Blick auf die Zusatzbausteine. Eine höhere Kostendämpfungspauschale kommt zu einem Selbstbehalt im Tarif hinzu, und Leistungen, die Ihre Beihilfe nicht erstattet, sichern nur Ergänzungstarife ab. Auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung sollte zur neuen Besoldung passen; ob sie sich ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen lässt, steht in den Bedingungen.
Waren Sie als Rechtspfleger freiwillig gesetzlich versichert, bleibt es dabei. Mit der höheren Besoldung steigt aber Ihr Kassenbeitrag, weil er sich nach Ihren Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze richtet (§ 223 Abs. 3, § 240 Abs. 1 SGB V). Eine gewählte pauschale Beihilfe übernimmt in den Ländern, die sie zahlen, die Hälfte des Beitrags.
Quereinstieg als Volljurist: was neu zu regeln ist
Wer als Volljuristin oder Volljurist eingestellt wird, wird in der Regel neu verbeamtet und in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Beamte auf Probe zählen zu den Beamtenanfängern der Öffnungsaktion: Geht Ihr Antrag binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses ein, lehnen die teilnehmenden Versicherer Sie nicht wegen Vorerkrankungen ab, schließen keine Leistungen aus und begrenzen Zuschläge auf 30 %. Bei einer Einstellung bis zum Alter von 50 Jahren wie in Hessen kann das entscheidend sein.
Wer zuvor als angestellter Anwalt privat vollversichert war, fällt nicht unter die Öffnungsaktion. Üblich ist dann, den Vertrag beim bisherigen Versicherer auf einen Beihilfetarif umzustellen; für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit verlangen (§ 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG). Wer gesetzlich versichert war, muss den Austritt fristgerecht erklären; wie das geht, steht im Beitrag Wechsel aus der GKV in die PKV.
Hinzu kommen die Fristen des Landes. In Hessen sind Wahlleistungen im Krankenhaus nur beihilfefähig, wenn Sie binnen drei Monaten erklären, dafür 18,90 € im Monat zu zahlen (§ 6a HBeihVO). In Berlin sind sie nicht beihilfefähig; dort können Sie binnen fünf Monaten die pauschale Beihilfe beantragen (§ 76a LBG); wer sie wählt, kann die Öffnungsaktion aber nicht nutzen.
Bedenken Sie auch die ersten Dienstjahre: Ein Ruhegehalt setzt grundsätzlich eine Mindestdienstzeit voraus, beim Bund fünf Jahre (§ 4 Abs. 1 BeamtVG). Wer vorher ohne dienstliche Ursache dienstunfähig wird, wird in der Regel entlassen und nachversichert; die Folgen erklärt der Beitrag Dienstunfähigkeitslücke bei Beamten. Beamtenberatung24 übernimmt bei Vorerkrankungen die anonyme Voranfrage und berät Amtsanwältinnen und Amtsanwälte telefonisch in allen 16 Ländern.
Häufige Fragen
Kann ich als Volljurist Amtsanwalt werden, ohne vorher Rechtspfleger gewesen zu sein?
In einigen Ländern ja. In Nordrhein-Westfalen besitzt die Befähigung für den Amtsanwaltsdienst auch, wer die Befähigung zum Richteramt hat (§ 1 Abs. 2 APOAA). Hessen stellt Volljuristen bis 50 Jahre als Beamte des gehobenen Dienstes in A 12 ein, und Berlin hat 2023 angekündigt, Stellen in A 12 mit Volljuristen zu besetzen.
Gilt die Öffnungsaktion, wenn ich als Volljuristin direkt Amtsanwältin werde?
Ja, wenn Sie erstmals eine private Vollversicherung abschließen und Ihr Antrag binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht. Ausgeschlossen sind Sie, wenn Sie bereits privat vollversichert sind oder die pauschale Beihilfe wählen. Begünstigt ist nur der beihilfekonforme Restkostentarif, nicht ein Beihilfeergänzungstarif.
Was passiert, wenn ich während der Ausbildung länger krank bin?
Sie behalten Ihre bisherige Rechtsstellung und Besoldung (§ 4 APOAA), Ihre Beihilfe läuft also weiter. Für die Ausbildung selbst können Krankheitszeiten in Nordrhein-Westfalen angerechnet werden, solange der Erfolg der Ausbildung dadurch nicht beeinträchtigt wird (§ 5 Abs. 2 APOAA).
Ich bin Rechtspflegerin mit pauschaler Beihilfe. Was ändert sich als Amtsanwältin?
An der Wahl nichts: In zehn der elf Länder mit pauschaler Beihilfe ist sie unwiderruflich, nur Sachsen-Anhalt lässt einen Widerruf zu. Mit der höheren Besoldung steigt Ihr Kassenbeitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und die Pauschale wächst als hälftiger Zuschuss mit.
Was gilt, wenn ich als Amtsanwalt in ein anderes Land versetzt werde?
Ab der Versetzung gilt das Beihilferecht des neuen Landes; ändert sich der Bemessungssatz, passen Sie den Tarif binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG). Manche Wahlrechte öffnen sich bei einer Versetzung neu, etwa für Wahlleistungen in Rheinland-Pfalz und für die pauschale Beihilfe in Berlin. Dass solche Wechsel vorkommen, zeigt Berlin: 2018 wurde ein Amtsanwalt aus einem anderen Land zur Amtsanwaltschaft Berlin versetzt.
Gibt es Amtsanwälte auch beim Bund?
Nein. Amtsanwälte können das Amt der Staatsanwaltschaft nur bei den Amtsgerichten versehen (§ 145 Abs. 2 GVG), und Amtsgerichte sind Gerichte der Länder. Beim Bundesgerichtshof üben der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte das Amt aus (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 GVG).
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Gerichtsverfassungsgesetz, §§ 142 und 145
- Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, karriere.justiz: Amtsanwältin/Amtsanwalt (Interne Weiterbildung)
- Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, karriere.justiz: Amtsanwältin/Amtsanwalt (Volljuristin/Volljurist)
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung Amtsanwälte NRW (APOAA), Fassung gültig ab 14. September 2024
- Justiz NRW Karriere: Amtsanwältin/Amtsanwalt
- Ministerium der Justiz NRW: Mitteilung vom 6. Oktober 2025 zur Hochschule der Justiz Nordrhein-Westfalen
- Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Amtsanwälte (SächsAPOAA) vom 3. August 2016, REVOSax
- Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes (REVOSax, SächsGVBl. 2016 S. 283)
- Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/17266: Antwort des Senats vom 23. November 2023 („Personalentwicklungen im Richterdienst und der Amtsanwaltschaft“)
- Beamtenstatusgesetz, §§ 8 und 14
- Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: Merkblatt Kostendämpfungspauschale (LfF18_BEIH009, Stand 03/2024)
- dbb saar: INFO Beihilfe Saarland (Stand 01/2026)
- Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein, § 16 Selbstbehalt
- Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, § 78 Abs. 2a
- Beihilfenverordnung NRW, § 12a, sowie Beihilfevorschriften Hessen und Berlin
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Stand Januar 2026)
- Versicherungsvertragsgesetz, §§ 199 und 204
- Sozialgesetzbuch V, §§ 6, 223 und 240
- Hessische Beihilfenverordnung, § 6a, und Landesbeamtengesetz Berlin, §§ 76 und 76a
- Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: Merkblatt Wahlleistungen im Krankenhaus (LfF18_BEIH005, Stand 03/2024)
- Pauschale Beihilfe: Unwiderruflichkeit und Ausnahme Sachsen-Anhalt
- Beamtenversorgungsgesetz, § 4