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Aktualisiert am 12. Oktober 2026

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Probedienst: Absicherung in den ersten Jahren

Richter oder Beamter auf Probe, dann Beamter auf Lebenszeit: was der Statuswechsel für Beihilfefristen, PKV und Dienstunfähigkeit bei Staatsanwälten bedeutet.

Wer als Staatsanwältin oder Staatsanwalt anfängt, ist in vielen Ländern zunächst nicht Beamtin oder Beamter, sondern Richterin oder Richter auf Probe. Im staatsanwaltschaftlichen Dienst führen Sie trotzdem die Bezeichnung „Staatsanwältin“ oder „Staatsanwalt“ (§ 19a Abs. 3 DRiG). In das Beamtenverhältnis wechseln Sie erst mit der Ernennung auf Lebenszeit, spätestens nach fünf Jahren (§ 12 Abs. 2 DRiG).

Für Beihilfe und private Krankenversicherung ändert dieser Doppelstatus weniger, als man denkt; beim Einstieg als Richter auf Probe gilt für Sie dasselbe wie für Ihre Kolleginnen und Kollegen am Gericht. Eigene Fragen stellen sich bei Staatsanwälten an zwei Stellen: beim Schritt ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, der Fristen im Beihilferecht neu auslösen kann, und bei einer Dienstunfähigkeit, für die ab diesem Tag Beamtenrecht gilt.

Auf einen Blick

  • In Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, NRW und Sachsen beginnen Staatsanwälte meist als Richter auf Probe.
  • Berlin stellt Staatsanwältinnen und Staatsanwälte dagegen als Beamte auf Probe ein.
  • Wer als Richter auf Probe beginnt, wird erst auf Lebenszeit Beamter; das kann Fristen im Beihilferecht neu auslösen.
  • Ab dann gilt bei Dienstunfähigkeit Beamtenrecht: Der Dienstherr kann Sie auf ein anderes Amt verweisen.
  • Ruhegehalt gibt es ohne Dienstbeschädigung in der Regel erst nach fünf Jahren; die Richterzeit zählt mit.

Richter oder Beamter auf Probe: der Status je Land

Das Deutsche Richtergesetz erlaubt, künftige Staatsanwälte zunächst zu Richtern auf Probe zu ernennen (§ 12 Abs. 1 DRiG). Nordrhein-Westfalen stellt in den staatsanwaltschaftlichen Dienst ausdrücklich im Richterverhältnis auf Probe ein, Hessen in der Regel ebenso. In Bayern erklären Bewerber für den Fall ihrer Berufung in das Richterverhältnis auf Probe schon mit der Bewerbung, später der Ernennung zum Staatsanwalt ebenso zuzustimmen wie der zum Richter.

Baden-Württemberg und Sachsen setzen ihre Proberichter planmäßig bei Gerichten und bei Staatsanwaltschaften ein, Baden-Württemberg während der derzeit rund vier Probejahre in der Regel je zwei Jahre. In Sachsen kann die Probezeit auf Wunsch ganz bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet werden, in Hamburg sind im Regelfall zwei unterschiedliche Stationen vorgesehen. Berlin geht einen anderen Weg und stellt Staatsanwälte als Beamte auf Probe ein.

Welcher Status für Sie gilt, steht in der Ernennungsurkunde, die die Berufung in das Richter- oder Beamtenverhältnis „auf Probe“ ausdrücklich nennen muss (§ 17 Abs. 3 DRiG, § 8 Abs. 2 BeamtStG). Ohne Ihre Zustimmung dürfen Richter auf Probe nur bei Gerichten, in der Gerichtsverwaltung oder bei Staatsanwaltschaften eingesetzt werden (§ 13 DRiG). An Ihrer Beihilfe ändert ein Wechsel der Station nichts, denn Dienstherr bleibt Ihr Land.

Wie lange die Probezeit dauert

Spätestens fünf Jahre nach der Ernennung ist ein Richter auf Probe zum Richter auf Lebenszeit oder, unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, zum Staatsanwalt zu ernennen (§ 12 Abs. 2 DRiG). Nordrhein-Westfalen nennt drei bis fünf Jahre bei der Staatsanwaltschaft, Bayern eine dreijährige Probezeit.

Wer später ans Gericht möchte, verliert durch die Zeit bei der Staatsanwaltschaft nichts: Sie zählt für die Mindestzeit von drei Jahren bis zum Richteramt auf Lebenszeit mit (§ 10 Abs. 1, § 122 Abs. 2 DRiG). In Bayern bewerben sich Staatsanwälte nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auf Richterstellen; Richter auf Lebenszeit wird man dort im Landesdurchschnitt vier bis fünf Jahre nach dem Eintritt. Beihilfe und Krankenversicherung bleiben bei diesem Wechsel unberührt, weil der Dienstherr derselbe bleibt.

Für Beamte auf Probe wie in Berlin gilt Landesbeamtenrecht; das Beamtenstatusgesetz sieht eine Probezeit von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren vor (§ 10 BeamtStG). Entlassen werden können Beamte auf Probe unter anderem, wenn sie sich nicht bewährt haben; fehlt allein die gesundheitliche Eignung, ist vorher eine anderweitige Verwendung zu prüfen (§ 23 Abs. 3 BeamtStG).

Der Schritt ins Beamtenverhältnis: Fristen, die neu laufen können

Als Richter auf Probe erhalten Sie Beihilfe nach dem Recht Ihres Landes und haben Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen; so beschreiben es die Justizverwaltungen in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Bemessungssatz und Leistungen ändern sich mit der Lebenszeiternennung nicht. Rechtlich ist sie aber mehr als eine Beförderung: Wer als Richter auf Probe begonnen hat, wird dabei erstmals in ein Beamtenverhältnis berufen (§ 12 Abs. 2 DRiG).

Mehrere Länder knüpfen Wahlrechte im Beihilferecht an die Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses. Das Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz nennt die Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ausdrücklich als Anlass, binnen drei Monaten neu zu erklären, ob Sie gegen 26 € im Monat Beihilfe zu Wahlleistungen im Krankenhaus erhalten möchten; die Frist beginnt dort ebenso mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses. Hessen knüpft seine Dreimonatsfrist für Wahlleistungen gegen 18,90 € im Monat an eine neue Beihilfeberechtigung infolge Begründung oder Umwandlung (§ 6a HBeihVO).

In Baden-Württemberg gilt das auch für die pauschale Beihilfe: Sie ist binnen fünf Monaten zu beantragen, nachdem durch die Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses eine neue Beihilfeberechtigung entstanden ist (§ 78a LBG BW). Berlin nimmt dagegen die Umwandlung in ein Beamtenverhältnis anderer Art von seiner Fünfmonatsfrist aus (§ 76a Abs. 3 LBG Berlin); für Berliner Staatsanwälte, die als Beamte auf Probe beginnen, läuft sie ab der Einstellung, und die Lebenszeiternennung öffnet sie nicht neu. Wer in Berlin vor dem 1. Oktober 2026 eingestellt wurde, kann den Antrag nach der Übergangsregel noch bis Ende September 2027 stellen (§ 110 LBG Berlin). Klären Sie vor der Ernennung mit Ihrer Beihilfestelle, welche Frist für Sie läuft, damit Sie bewusst entscheiden, statt sie verstreichen zu lassen.

Private Krankenversicherung: Die Öffnungsaktion gilt nur einmal

Für die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer zählen Richter mit Beihilfeanspruch ebenso zu den Beamtenanfängern wie Beamte auf Probe; der Antrag muss binnen sechs Monaten nach Beginn des Dienstverhältnisses beim Versicherer eingehen. Die Lebenszeiternennung eröffnet keine zweite Frist, auch wenn sie nach dem Richterverhältnis erstmals ein Beamtenverhältnis begründet: Beamte auf Lebenszeit nehmen nur teil, wenn kein Dienstverhältnis auf Probe vorausgegangen ist.

Die Frist betrifft nicht nur Absolventen direkt nach dem Examen. Nordrhein-Westfalen und Sachsen stellen in der Regel ein, wer noch nicht 42 Jahre alt ist, Bayern und Hessen bis 45. Wer nach einigen Berufsjahren in die Justiz wechselt, bringt oft eine längere Krankengeschichte mit und sollte die sechs Monate gezielt nutzen.

Lassen Sie Vorerkrankungen vor dem ersten verbindlichen Antrag anonym prüfen, denn nur der Versicherer, bei dem dieser Antrag eingeht, muss Sie zu den erleichterten Bedingungen aufnehmen. Wie Beihilfe, Versicherungsbeginn und Einstiegsfristen im Richterverhältnis zusammenspielen, beschreibt der Beitrag Richter auf Probe: PKV und Beihilfe beim Berufseinstieg.

Dienstunfähigkeit: Mit der Lebenszeiternennung gilt Beamtenrecht

Solange Sie Richter auf Probe sind, gelten bei Dienstunfähigkeit die Regeln für Richter: Ohne dienstliche Ursache folgt in der Regel die Entlassung statt des Ruhestands (§ 21 Abs. 2 Nr. 5 DRiG, § 28 BeamtStG in Verbindung mit § 71 DRiG). Einzelheiten zum Verfahren erklärt der Beitrag Dienstunfähigkeit bei Richtern. Für Beamte auf Probe wie in Berlin gilt das Beamtenstatusgesetz unmittelbar.

Mit der Ernennung zum Staatsanwalt auf Lebenszeit wechseln Sie ins Beamtenrecht, und den besonderen Schutz, den das Richtergesetz Richtern auf Lebenszeit gibt, haben Sie nicht: Richter auf Lebenszeit können ohne ihre schriftliche Zustimmung nur aufgrund einer rechtskräftigen richterlichen Entscheidung wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden (§ 34 DRiG). Bei Staatsanwälten wird vorher geprüft, ob sie anderweitig verwendbar sind; dafür kann ihnen ein anderes Amt, auch einer anderen Laufbahn, oder unter Beibehaltung des Amtes eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden (§ 26 Abs. 1 bis 3 BeamtStG).

Auch nach der Lebenszeiternennung gibt es ohne Dienstbeschädigung ein Ruhegehalt erst nach einer Wartezeit. In Bayern sind das fünf Jahre seit der ersten Berufung, und die Zeit im Richterverhältnis zählt mit, weil es dem Beamtenverhältnis gleichsteht (Art. 2 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1 BayBeamtVG); beim Bund gelten ebenfalls fünf Jahre (§ 4 Abs. 1 BeamtVG), die übrigen Länder regeln das in eigenen Versorgungsgesetzen.

Wer vorher ohne dienstliche Ursache dienstunfähig wird, wird in der Regel entlassen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG) und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI). Die PKV sollten Sie dann binnen sechs Monaten auf den vollen Schutz aufstocken lassen, das geht ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). Wie groß die Lücke bei den Bezügen ausfällt, zeigt der Beitrag Dienstunfähigkeitslücke bei Beamten.

Dienstunfähigkeitsversicherung: worauf Staatsanwälte achten

Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kann diese Lücke schließen. Weil Ihr Status in den ersten Jahren wechselt, sollten Staatsanwälte vor dem Abschluss diese Punkte klären:

  • Statuswechsel: Die Bedingungen sollten das Richterverhältnis auf Probe ebenso erfassen wie das spätere Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, ohne dass der Wechsel eine neue Prüfung auslöst.
  • Entlassung: Der Vertrag sollte auch leisten, wenn Sie in der Probezeit oder vor Ablauf der Wartezeit wegen Dienstunfähigkeit entlassen statt in den Ruhestand versetzt werden.
  • Verwendung: Prüfen Sie, wie der Vertrag mit einer anderweitigen Verwendung nach § 26 BeamtStG umgeht, denn wer anderweitig verwendbar ist, wird nicht in den Ruhestand versetzt.
  • Höhe: Die Rente sollte zu den Bezügen nach R 1 passen und sich bei der Lebenszeiternennung oder einer Beförderung ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen lassen.
  • Gesundheitsfragen: Lassen Sie Vorerkrankungen vor einem verbindlichen Antrag anonym prüfen. Beamtenberatung24 übernimmt diese Voranfrage und berät Staatsanwältinnen und Staatsanwälte telefonisch in allen 16 Ländern und beim Bund.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ich als Richter oder als Beamter auf Probe eingestellt bin?

An der Ernennungsurkunde. Sie muss die Berufung in das Richterverhältnis oder in das Beamtenverhältnis mit dem Zusatz „auf Probe“ enthalten (§ 17 Abs. 3 DRiG, § 8 Abs. 2 BeamtStG). Die Amtsbezeichnung hilft nicht weiter, denn auch Richter auf Probe heißen bei der Staatsanwaltschaft „Staatsanwalt“.

Zählt meine Zeit als Richter auf Probe für die Pension als Staatsanwalt?

In Bayern ja: Das Richterverhältnis steht im Versorgungsrecht dem Beamtenverhältnis gleich (Art. 2 Abs. 2 BayBeamtVG), und die fünfjährige Wartezeit wird ab der ersten Berufung gerechnet (Art. 11 Abs. 1 BayBeamtVG). Beim Bund steht die im Richterverhältnis zurückgelegte Dienstzeit der im Beamtenverhältnis ebenfalls gleich (§ 6 Abs. 3 Nr. 1 BeamtVG). Für Ihr Land ist dessen Versorgungsgesetz maßgeblich.

Kann ich bei der Lebenszeiternennung noch in die pauschale Beihilfe wechseln?

In Baden-Württemberg kann sich ein neues Zeitfenster öffnen: Die fünfmonatige Antragsfrist beginnt dort auch, wenn durch die Begründung oder Umwandlung eines Beamtenverhältnisses eine neue Beihilfeberechtigung entsteht (§ 78a LBG BW). In Berlin nicht, denn § 76a Abs. 3 LBG nimmt die Umwandlung in ein Beamtenverhältnis anderer Art, etwa von Probe auf Lebenszeit, ausdrücklich aus. Die Entscheidung ist in beiden Ländern unwiderruflich. Ob die Frist bei Ihnen läuft, bestätigt Ihre Beihilfestelle; lassen Sie vorher durchrechnen, was der Wechsel für Ihre Krankenversicherung bedeutet.

Kann mich der Dienstherr nach der Lebenszeiternennung auf eine andere Stelle setzen, statt mich in den Ruhestand zu versetzen?

Ja. Wer anderweitig verwendbar ist, wird nicht in den Ruhestand versetzt (§ 26 Abs. 1 BeamtStG). Ein anderes Amt, auch einer anderen Laufbahn, kann Ihnen ohne Zustimmung übertragen werden, wenn es zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, mindestens dasselbe Grundgehalt hat und Sie seine gesundheitlichen Anforderungen voraussichtlich erfüllen (§ 26 Abs. 2 BeamtStG). Für Richter auf Lebenszeit gelten dagegen die Schutzvorschriften des Richtergesetzes, etwa § 34 DRiG.

Bekomme ich nach einer Entlassung Arbeitslosengeld?

Aus der Zeit als Richter oder Beamter nicht: Mit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe sind Sie in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Ein Anspruch setzt mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht innerhalb einer Rahmenfrist von 30 Monaten voraus (§§ 142, 143 SGB III). Er kann sich also allenfalls aus einer kurz zurückliegenden versicherungspflichtigen Beschäftigung ergeben.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.