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Fristenrechner zur Öffnungsaktion

Bis wann muss Ihr Antrag beim Versicherer sein, damit Sie trotz Vorerkrankungen aufgenommen werden? Tag der Verbeamtung eingeben und die Frist ablesen.

Mit der Öffnungsaktion haben sich zahlreiche private Krankenversicherer freiwillig verpflichtet, Beamte am Beginn ihrer Laufbahn unabhängig vom Gesundheitszustand aufzunehmen. Das gilt aber nur, wenn der Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung beim Versicherer eingeht.

Beginn des Beamtenverhältnisses laut Ernennungsurkunde; bei Heilfürsorge der Beginn des Heilfürsorgeanspruchs.

Verbeamtung

Geben Sie den Tag Ihrer Verbeamtung ein, dann erscheint das Fristende.

Was die Öffnungsaktion zusagt

  • keine Ablehnung aus Risikogründen und keine Leistungsausschlüsse
  • Risikozuschläge von höchstens 30 % des tariflichen Beitrags
  • kein Höchstalter für die Aufnahme
  • in der Pflegepflichtversicherung kein gesundheitsabhängiger Zuschlag

Sie gilt für Beamte auf Probe, auf Zeit und auf Lebenszeit, seit Anfang 2019 auch für Beamte auf Widerruf, sowie für erstmals berücksichtigungsfähige Angehörige. Angeboten werden nur ausgewählte beihilfekonforme Tarife, keine Beihilfeergänzungstarife für Zusatzleistungen.

So rechnet der Fristenrechner

Die Frist beträgt sechs Monate ab dem Tag der Verbeamtung. Der Rechner zählt diesen Tag vorsichtshalber mit: Wer am 1. April verbeamtet wird, sollte den Antrag spätestens am 30. September beim Versicherer haben. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht der Tag, an dem Sie den Antrag abschicken.

Darauf kommt es vor dem Antrag an

  • Nur einmal: Die Öffnungsaktion lässt sich nur einmal nutzen, entweder bei der Verbeamtung auf Widerruf oder bei der Verbeamtung auf Probe. Wer im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert war, kann sie noch bei der Verbeamtung auf Probe nutzen.
  • Der erste Antrag zählt: Nur das erste Unternehmen, bei dem Sie einen formellen Antrag stellen, ist zur Aufnahme zu den Bedingungen der Öffnungsaktion verpflichtet. Stellen Sie deshalb zunächst unverbindliche Anfragen.
  • Nicht jeder Versicherer: Nicht alle Versicherer nehmen teil, und angeboten werden nur ausgewählte Tarife.
  • Heilfürsorge: Polizeibeamte mit Heilfürsorge nutzen die Öffnungsaktion für eine Anwartschaft, innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs.
  • Pauschale Beihilfe: Wer sie wählt, kann die Öffnungsaktion nicht mehr nutzen.

Beamtenberatung24 übernimmt bei Vorerkrankungen anonyme Risikovoranfragen, telefonisch und bundesweit. So wissen Sie vor dem ersten verbindlichen Antrag, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen aufnimmt.

Häufige Fragen

Kann ich die Öffnungsaktion auch Jahre nach der Verbeamtung noch nutzen?

In der Regel nicht. Die Frist von sechs Monaten beginnt mit der erstmaligen Verbeamtung, und die Aktion lässt sich nur einmal nutzen. Eine Ausnahme gilt für Beamte, die schon am 31. Dezember 2004 auf Probe, auf Zeit oder auf Lebenszeit beihilfeberechtigt und seitdem freiwillig gesetzlich versichert sind: Für sie gilt keine Frist.

Beginnt die Frist bei der Ernennung auf Probe neu?

Ja, wenn Sie als Beamter auf Widerruf gesetzlich versichert waren. Der Antrag muss dann innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe beim Versicherer eingehen.

Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist?

Dann gelten die normalen Bedingungen: Der Versicherer prüft Ihre Gesundheit und kann Zuschläge verlangen oder den Antrag ablehnen. Beihilfeberechtigten, die ergänzenden Schutz benötigen, müssen Versicherer aber zumindest den Basistarif anbieten (§ 193 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 VVG). Ohne Vorerkrankungen ist ein späterer Wechsel mit normaler Gesundheitsprüfung möglich.

Was gilt für meine Kinder?

Neugeborene versichert die PKV ohne Risikozuschläge und Wartezeiten, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt dort versichert ist und das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend angemeldet wird (§ 198 VVG). Kinder, die trotz Beihilfeberechtigung in der GKV familienversichert sind, können nach Ablauf der Sechsmonatsfrist nicht mehr über die Öffnungsaktion wechseln.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.

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Sitz in Dresden – telefonische Beratung in allen 16 Bundesländern und für Bundesbeamte. Sie erreichen Mike Feistauer telefonisch oder über das Anfrageformular.