Aktualisiert am 12. Oktober 2026
Rechtspflegerstudium: Krankenversicherung für angehende Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
Im Rechtspflegerstudium sind Sie Beamter auf Widerruf, oft mit Hochschule in einem anderen Land. Was das für Beihilfe, Zahnersatz und Ihre Eltern heißt.
Angehende Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger studieren drei Jahre lang im Wechsel an einer Hochschule und bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (§ 2 Abs. 1 RPflG), und zwar von Anfang an als Beamte auf Widerruf. Sie haben damit vom ersten Studientag an Anspruch auf Beihilfe und sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Was für alle Anwärterinnen und Anwärter der Justiz gilt, von den Fristen zum Dienstantritt bis zur Wahl zwischen privater Versicherung und pauschaler Beihilfe, erklärt der Beitrag Ausbildung im Justizdienst. Hier geht es um das, was das Rechtspflegerstudium besonders macht: Hochschulen für mehrere Länder, drei Jahre mit eingeschränkter Beihilfe beim Zahnersatz, Eltern im Beamtendienst und ein Studium, das länger dauert als geplant.
Auf einen Blick
- Es gilt die Beihilfe des Landes, das Sie eingestellt hat, auch wenn die Hochschule in einem anderen Land liegt.
- Die vier Länder, die in Hildesheim ausbilden, zahlen keine Beihilfe für Chefarzt und Zweibettzimmer.
- In Schwetzingen hat jedes der drei Länder eigene Regeln für Wahlleistungen und Eigenanteile.
- Zahnersatz ist im Studium beim Bund, in Sachsen und in vier Ländern von Hildesheim und Schwetzingen nicht beihilfefähig.
- Werden Sie Anwärter, zählen Sie in NRW und Sachsen für den erhöhten Satz Ihrer Eltern weiter mit.
Ein Studium, mehrere Dienstherren
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und verbindet mindestens 18 Monate Fachstudium mit mindestens einem Jahr Praxis (§ 2 Abs. 1 RPflG). Den Ablauf regeln die Länder. In Bremen etwa beginnt er jedes Jahr am 1. Oktober mit zwölf Monaten Grundstudium; es folgen sechs Monate Praxis, zwölf Monate Hauptstudium und noch einmal sechs Monate Praxis (§ 5 RpflAPVO Bremen).
Die Hochschulen bilden oft für mehrere Länder aus. An der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim studieren Anwärter aus Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein, an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen Anwärter aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Studieren kann dort nur, wer zuvor von seiner Einstellungsbehörde in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen wurde.
Für die Beihilfe zählt deshalb nicht der Studienort, sondern das Land, das Sie eingestellt hat; dorthin richten Sie auch Ihre Anträge. Eine Anwärterin des Oberlandesgerichts Bremen bleibt Beamtin Bremens, auch wenn sie in Hildesheim studiert (§ 4 RpflAPVO Bremen). Wer im selben Jahrgang sitzt, hat also nicht unbedingt dieselbe Beihilfe, und was für Kommilitonen gilt, muss für Sie nicht gelten.
Hildesheim: vier Länder ohne Wahlleistungsbeihilfe
Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben eines gemeinsam: Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer sind dort nicht beihilfefähig (unter anderem § 80 Abs. 3 BremBG, § 80 Abs. 12 HmbBG). Dann umfasst auch die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer keine Wahlleistungen, und für Beihilfeergänzungstarife gilt sie ohnehin nicht. Wer Chefarzt und Zweibettzimmer absichern will, braucht einen solchen Ergänzungstarif mit normaler Gesundheitsprüfung; am leichtesten gelingt das, solange keine Erkrankungen anzugeben sind.
Auch bei der pauschalen Beihilfe, dem Zuschuss zur Krankenversicherung statt der Beihilfe zu einzelnen Rechnungen, gehen die vier Länder eigene Wege. Hamburg und Bremen bieten sie schon Anwärtern an und lassen nach dem Vorbereitungsdienst eine neue Wahl zu. Niedersachsen gewährt für den Antrag ein Jahr Zeit (§ 80a NBG), Schleswig-Holstein zahlt den Zuschuss nur zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung (§ 80a LBG Schleswig-Holstein).
Schwetzingen: drei Länder, drei Regeln
In Schwetzingen zeigen sich die Unterschiede besonders deutlich. Anwärter aus Baden-Württemberg erhalten Beihilfe zu Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer nur, wenn sie das binnen fünf Monaten nach der Ernennung erklären und 22 € im Monat zahlen (§ 29 BVO Baden-Württemberg). In Rheinland-Pfalz gilt eine Frist von drei Monaten bei 26 € im Monat, die auch die Angehörigen abdecken (§ 25 BVO Rheinland-Pfalz). Im Saarland sind diese Leistungen nicht beihilfefähig.
Auch die Eigenanteile unterscheiden sich: Rheinland-Pfalz und das Saarland nehmen Anwärter von der Kostendämpfungspauschale aus, Baden-Württemberg zieht sie im Vorbereitungsdienst nach der Eingangsbesoldungsgruppe der Laufbahn ab (§ 78 Abs. 2a LBG Baden-Württemberg). Eine pauschale Beihilfe gibt es von den dreien nur in Baden-Württemberg, mit einer Antragsfrist von fünf Monaten (§ 78a LBG Baden-Württemberg); das Saarland plant sie nach Angaben der GdP ab 2028.
Wer eine dieser Fristen zu Beginn versäumt, erhält in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit der Ernennung auf Probe eine neue Gelegenheit, denn die Fristen beginnen mit der Begründung oder Umwandlung des Beamtenverhältnisses neu.
Zahnersatz: drei Jahre Lücke, aber nicht überall
Beim Bund sind für Beamte auf Widerruf und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen prothetische Leistungen, Inlays und Zahnkronen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder nach mindestens drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst (§ 17 BBhV). Sachsen hat dieselbe Regel (§ 15 SächsBhVO), ebenso Niedersachsen (§ 11 NBhVO) und nach Angaben ihrer Beihilfestellen Hamburg, Schleswig-Holstein und das Saarland; Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt wenden die Bundesbeihilfeverordnung an, soweit ihr Landesrecht nichts anderes bestimmt.
Für Rechtspflegeranwärter wiegt das schwerer als in kürzeren Ausbildungen, weil die Einschränkung das ganze dreijährige Studium betrifft. In den Beihilfeverordnungen von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gibt es dagegen keine solche Anwärterregel; dort gelten die allgemeinen Regeln für Zahnersatz. Bremen und Rheinland-Pfalz kennen ebenfalls keine Anwärterregel, erstatten Zahnersatz, Kronen und Implantate aber erst, wenn Sie bei Behandlungsbeginn mindestens ein Jahr im öffentlichen Dienst sind (§ 7 BremBVO, § 15 BVO Rheinland-Pfalz).
Kieferorthopädische Leistungen nennt § 17 BBhV nicht. Die Zahnspange eines Kindes, das bei einem Anwärter berücksichtigungsfähig ist, bleibt also nach den allgemeinen Regeln beihilfefähig, in der Regel bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag (§ 15a BBhV). Wie Ihr Anwärtertarif Kronen und Implantate erstattet, solange die Beihilfe nichts dazugibt, sollten Sie vor dem Abschluss klären; worauf es dabei ankommt, zeigt der Beitrag Anwärtertarif in der PKV.
Beamtenberatung24 vergleicht Anwärtertarife auch unter diesem Gesichtspunkt und berät angehende Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger telefonisch in allen 16 Ländern.
Eltern im Beamtendienst: was sich für sie ändert
Sind Ihre Eltern beihilfeberechtigt, waren Sie bisher als Kind bei ihnen berücksichtigungsfähig. Mit der Ernennung geht Ihr eigener Anspruch vor, auch wenn er niedriger ist; Sachsen stellt das ausdrücklich klar (VwV-SächsBhVO Nr. 3.2.2). Ihren Vertrag aus der Kinderzeit muss der Versicherer auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an den neuen Satz anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).
Weniger bekannt ist, was das für Ihre Eltern bedeutet. Solange Sie unter 25 sind und für einen Beruf ausgebildet werden, kann für Sie weiter Kindergeld gezahlt werden (§ 32 Abs. 4 EStG) und damit auch der kinderbezogene Familienzuschlag. Ob Sie dann noch zu den Kindern zählen, die den Satz Ihrer Eltern ab zwei Kindern auf 70 % anheben, ist nicht überall gleich geregelt.
Nordrhein-Westfalen zählt Kinder, die nur wegen eigener Beihilfeberechtigung nicht berücksichtigt werden, für den erhöhten Satz ausdrücklich mit (§ 12 Abs. 1 BVO NRW). Sachsen gewährt den erhöhten Satz ebenfalls unabhängig davon, ob ein Kind etwa als Beamter auf Widerruf selbst beihilfeberechtigt ist (VwV-SächsBhVO Nr. 3.2.1). Die Bundesbeihilfeverordnung enthält keine solche Regel; Ihre Eltern sollten Ihre Ernennung deshalb ihrer Beihilfestelle melden und nachfragen, welcher Satz für sie gilt.
Wenn das Studium länger dauert oder anders endet
Krankheit kann den Zeitplan verschieben. In Bremen kann der Vorbereitungsdienst aus wichtigem Grund um bis zu ein Jahr verlängert werden, ausdrücklich auch, wenn Krankheit das Studium beeinträchtigt hat; auf Antrag ist dort auch Teilzeit mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit möglich (§ 5 Abs. 5 und 6 RpflAPVO Bremen). In beiden Fällen bleiben Sie Beamter auf Widerruf mit Beihilfe; prüfen Sie aber, ob Ihr Anwärtertarif bei einer längeren Ausbildung weiterläuft.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet in Bremen mit der Bekanntgabe der bestandenen Rechtspflegerprüfung, frühestens mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes, oder mit dem endgültigen Nichtbestehen der Prüfung oder einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung (§ 10 Abs. 1 RpflAPVO Bremen). Lassen Sie sich früh bestätigen, an welchem Tag die Ernennung auf Probe wirksam wird, damit kein Tag ohne Beihilfe entsteht. Was nach der Prüfung gilt, beschreibt die Seite PKV für Rechtspfleger.
Wer aus dem mittleren Justizdienst aufsteigt, ist in einer anderen Lage. Zugelassen wird nur, wer nach der Laufbahnprüfung mindestens drei Jahre im mittleren Justizdienst tätig war (§ 2 Abs. 2 RPflG). Die Beihilfe läuft weiter, und die Dreijahresgrenze beim Zahnersatz ist in aller Regel erfüllt.
Häufige Fragen
Ich studiere in Hildesheim. Zahlt die Beihilfe Chefarzt und Zweibettzimmer?
Nicht, wenn Sie aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein kommen: Alle vier Länder schließen diese Wahlleistungen von der Beihilfe aus. Absichern lassen sie sich nur über einen privaten Ergänzungstarif, und für den gilt die Öffnungsaktion nicht; der Versicherer prüft Ihre Gesundheit also wie bei jedem Antrag.
Ich habe die Frist für Chefarzt und Zweibettzimmer verpasst. Bekomme ich eine zweite Gelegenheit?
In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ja: Mit der Ernennung auf Probe beginnt die Frist neu, in Baden-Württemberg wieder mit fünf, in Rheinland-Pfalz mit drei Monaten (§ 29 BVO Baden-Württemberg, § 25 BVO Rheinland-Pfalz). In den vier Ländern, die in Hildesheim ausbilden, und im Saarland stellt sich die Frage nicht, weil die Beihilfe diese Wahlleistungen dort gar nicht erstattet.
Zahlt die Beihilfe im Studium die Zahnspange meines Kindes?
Ja, nach den allgemeinen Regeln. Die Einschränkung für Beamte auf Widerruf betrifft beim Bund nur Zahnersatz, Inlays, Kronen, Funktionsanalysen und Implantate (§ 17 BBhV), nicht die Kieferorthopädie. Beihilfefähig ist sie in der Regel, wenn die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt (§ 15a BBhV).
Meine Eltern sind Beamte. Verlieren sie durch meine Ernennung Beihilfe?
Für Ihre Rechnungen erhalten sie keine Beihilfe mehr, weil Ihr eigener Anspruch vorgeht. Ihr eigener Satz kann sinken, wenn Sie eines von zwei Kindern waren, die ihn auf 70 % angehoben haben. Nordrhein-Westfalen und Sachsen rechnen Sie in diesem Fall weiter mit; beim Bund und in anderen Ländern sollten Ihre Eltern bei der Beihilfestelle nachfragen.
Ich steige aus dem mittleren Justizdienst auf. Betrifft mich die Regel zum Zahnersatz?
In aller Regel nicht. Die Einschränkung entfällt, wenn Sie vorher mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt waren (§ 17 BBhV, § 15 SächsBhVO), und das ist nach Vorbereitungsdienst und mindestens drei Dienstjahren im mittleren Justizdienst der Fall. Ihre Beihilfe und Ihr bisheriger Vertrag laufen weiter.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Rechtspflegergesetz, § 2
- Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Fachrichtung Justiz, Rechtspflegerdienst (RpflAPVO) vom 27. September 2022
- Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen: Ausschreibung Duales Studium Rechtspflege zum 1. Oktober 2026
- Niedersächsischer Landtag, Drucksache 19/7194 vom 13. Mai 2025 (Antrag zur Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege)
- Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord): Startseite
- Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen: Zuständigkeit
- Sozialgesetzbuch V, § 6
- Wahlleistungen in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- Pauschale Beihilfe in Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Broschüre zur Öffnungsaktion)
- Beihilfeverordnung Baden-Württemberg vom 23. Oktober 2025, Textfassung mit Änderung vom 27. Mai 2026 (Landesamt für Besoldung und Versorgung)
- Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg, §§ 78 Abs. 2a und 78a
- Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: Merkblatt Wahlleistungen im Krankenhaus (Stand 03/2024) und Merkblatt Kostendämpfungspauschale (Stand 03/2024)
- Saarland: Beihilfedienste (Krankenhausbehandlung, Kostendämpfungspauschale) und GdP Saarland vom 22. September 2026
- Bundesbeihilfeverordnung, §§ 15a und 17
- Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO), § 15
- Anwendung der Bundesbeihilfeverordnung in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt
- Zahnersatz im Vorbereitungsdienst in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland, Wartezeit in Bremen und Rheinland-Pfalz
- Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW), Fassung gültig ab 4. August 2026
- Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV), Gesamttext
- Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Sächsischen Beihilfeverordnung (VwV-SächsBhVO), Nr. 3.2.1 und 3.2.2
- Bundesbeihilfeverordnung, §§ 5 und 46
- Einkommensteuergesetz, § 32 Abs. 4, und Versicherungsvertragsgesetz, § 199 Abs. 2