Aktualisiert am 12. Oktober 2026
Anwärtertarif in der PKV für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter
Was ein Anwärtertarif leistet, wo die Beihilfe im Vorbereitungsdienst Lücken lässt und worauf es bei der Umstellung nach der Ausbildung ankommt.
Für den Vorbereitungsdienst bieten private Krankenversicherer eigene Anwärter- oder Ausbildungstarife an. Sie sind günstiger als der spätere Beihilfetarif, weil sie befristet sind und nichts für die höheren Krankheitskosten im Alter zurücklegen müssen. Der Preis dafür: Ob Sie nach der Ausbildung ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Tarif kommen, regelt nicht das Gesetz, sondern allein Ihr Vertrag.
Dieser Beitrag zeigt, was ein Anwärtertarif abdecken muss und wo die Beihilfe im Vorbereitungsdienst weniger zahlt als später, wie lange der Tarif läuft und wie die Umstellung nach der Ernennung auf Probe abläuft. Am Ende finden Sie die Vertragsklauseln, die Sie vor dem Abschluss prüfen sollten. Die Grundlagen zu Beihilfe und Öffnungsaktion im Vorbereitungsdienst stehen auf der Seite PKV für Beamtenanwärter.
Auf einen Blick
- Anwärtertarife sind befristete Ausbildungstarife ohne Alterungsrückstellung und deshalb günstiger.
- Ein gesetzliches Recht auf Umstellung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht, nur ein vertragliches.
- Beim Bund und in mehreren Ländern zahlt die Beihilfe Anwärtern keinen Zahnersatz, keine Kronen, keine Implantate.
- Nach der Umstellung zählt in der Regel das dann erreichte Alter; der Zuschlag von 10 % kommt hinzu.
- Ändert sich der Beihilfesatz, passt der Versicherer den Schutz auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an.
Was einen Anwärtertarif ausmacht
Das Versicherungsvertragsgesetz erlaubt bei Ausbildungskrankenversicherungen eine feste Vertragslaufzeit (§ 195 Abs. 2 VVG). Solche befristeten Tarife dürfen ohne Alterungsrückstellung kalkuliert werden, und der gesetzliche Zuschlag von 10 % fällt nicht an (§ 146 Abs. 3, § 149 VAG). Der Beitrag finanziert damit nur den laufenden Schutz in den Ausbildungsjahren, angespart wird nichts.
Nach Angaben des PKV-Verbands können Ausbildungstarife nur Personen in einer Ausbildung abschließen. Sie gelten bis zu deren Ende, in der Regel längstens bis zum 39. Lebensjahr, und bei manchen steigt der Beitrag ab festgelegten Altersstufen. Für Anwärterinnen und Anwärter ist diese Ausbildung der Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Weil der Vertrag befristet ist, gilt für ihn das gesetzliche Tarifwechselrecht nicht (§ 204 Abs. 4 VVG). Dieses Recht erlaubt sonst den Wechsel in Tarife mit gleichartigem Schutz desselben Versicherers unter Anrechnung der erworbenen Rechte. Ob Sie nach der Ausbildung ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Tarif kommen, entscheidet deshalb das Umstellungsrecht in den Tarifbedingungen.
Wo die Beihilfe im Vorbereitungsdienst weniger zahlt
Ein Anwärtertarif ergänzt die Beihilfe: Er erstattet den Prozentsatz, den sie offen lässt. Beim Bund und in den meisten Ländern beträgt der Bemessungssatz für Anwärterinnen und Anwärter ohne Kinder 50 %, der Tarif deckt die andere Hälfte. Hessen zahlt Anwärterinnen und Anwärtern sowie ihren Angehörigen seit dem 24. November 2021 70 %; dort genügt im Vorbereitungsdienst ein Tarif über 30 % (§ 15 HBeihVO).
Manche Leistungen erstattet die Beihilfe im Vorbereitungsdienst gar nicht. Beim Bund sind für Beamte auf Widerruf und ihre Angehörigen prothetische Leistungen, Inlays und Kronen, funktionsanalytische Leistungen und Implantate nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder nach mindestens drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst (§ 17 BBhV). Dieselbe Regel gilt etwa in Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ein Tarif über 50 % zahlt dann nur seinen Anteil, wenn er für diese Fälle keinen Ausgleich vorsieht.
Ob die Beihilfe Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer erstattet, hängt vom Dienstherrn ab. Der Bund erstattet sie (§ 26 BBhV), Berlin, Hamburg und Niedersachsen etwa schließen sie aus. In Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es sie nur gegen einen monatlichen Betrag und nur, wenn Sie das binnen fünf Monaten (Baden-Württemberg) beziehungsweise drei Monaten nach der Ernennung erklären.
Für Leistungen, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise erstattet, etwa Wahlleistungen in Ländern ohne Wahlleistungsbeihilfe, gibt es Beihilfeergänzungstarife. Für sie gilt die Öffnungsaktion nach Angaben des PKV-Verbands nicht; der Versicherer prüft Ihre Gesundheit dann nach seinen normalen Regeln.
Wie lange der Tarif läuft
Der Anwärtertarif ist an den Vorbereitungsdienst gebunden, und dieser endet mit der Laufbahnprüfung. Nach dem Beamtenstatusgesetz endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Ablauf des Tages, an dem die Prüfung abgelegt oder endgültig nicht bestanden ist, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt (§ 22 Abs. 4 BeamtStG). Beim Bund zählt der Tag, an dem Ihnen das Ergebnis bekannt gegeben wird (§ 37 Abs. 2 BBG).
Der Vorbereitungsdienst kann sich verlängern. Beim Bund wird er nach Unterbrechungen, etwa wegen Krankheit oder Elternzeit, im Einzelfall verlängert, wenn sonst das Ausbildungsziel gefährdet ist, und die Laufbahnprüfung darf einmal wiederholt werden (§§ 18, 20 der Bundeslaufbahnverordnung vom 11. März 2026). Prüfen Sie, ob Ihr Tarif in solchen Fällen weiterläuft und wo seine Altersgrenze liegt.
Zwischen Prüfung und Ernennung auf Probe können Tage oder Wochen liegen, denn eine Ernennung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt ist unzulässig (§ 8 Abs. 4 BeamtStG). Manche Dienstbehörden wandeln das Beamtenverhältnis noch vor dem Ende des Vorbereitungsdienstes um, andere begründen es danach neu, wie die Beihilfestellen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern erläutern. Entsteht eine Lücke ohne Beihilfe, muss der Schutz für diese Zeit auf 100 % steigen; was dann gilt, steht im Beitrag Anwärter ohne Übernahme.
Die Umstellung nach der Ernennung auf Probe
Legen Sie dem Versicherer die Ernennungsurkunde rechtzeitig vor, damit er auf den regulären Beihilfetarif umstellt. Sieht Ihr Vertrag ein Umstellungsrecht vor, geschieht das ohne neue Gesundheitsprüfung, auch wenn Sie während der Ausbildung erkrankt sind. Fehlt ein solches Recht, kann der Versicherer den Wechsel wie einen Neuantrag behandeln.
Ab der Umstellung bildet der Tarif Alterungsrückstellungen, und bis zum Kalenderjahr Ihres 60. Geburtstags wird der gesetzliche Zuschlag von 10 % erhoben (§ 149 VAG). Weil im Anwärtertarif nichts angespart wurde, rechnet der Versicherer in der Regel mit Ihrem Alter bei der Umstellung. Der Beitrag steigt deshalb, auch wenn die Leistungen gleich bleiben.
Ändert sich mit der Ernennung Ihr Bemessungssatz, etwa in Hessen vom Anwärtersatz von 70 % auf den Familiensatz ab 50 % oder bei einer Übernahme in einem anderen Land, muss der Versicherer den Schutz anpassen. Beantragen Sie das binnen sechs Monaten, geschieht es ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten (§ 199 Abs. 2 VVG).
Die Ernennung öffnet auch Wahlrechte der Beihilfe neu: in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz für die Wahlleistungen, in mehreren Ländern für die pauschale Beihilfe, teils nur, wenn das Beamtenverhältnis auf Probe neu begründet und nicht bloß umgewandelt wird. Treffen Sie diese Entscheidungen vor der Umstellung, damit Tarif und Beihilfe zusammenpassen. Was danach bei Familie, Tarifwechsel und Ruhestand gilt, lesen Sie unter PKV für Beamte auf Probe.
Anwärtertarif oder gleich der reguläre Tarif
Einen Anwärtertarif müssen Sie nicht wählen. Ein regulärer Beihilfetarif von Beginn an kostet in der Ausbildung mehr, weil er Alterungsrückstellungen bildet und ab dem Kalenderjahr nach Ihrem 21. Geburtstag den Zuschlag von 10 % enthält. Dafür gilt das frühere Eintrittsalter, und das gesetzliche Tarifwechselrecht steht Ihnen von Anfang an zu (§ 204 Abs. 1 VVG).
Nach Angaben des PKV-Verbands ist der Beitrag umso niedriger, je jünger und gesünder Sie bei Versicherungsbeginn sind. Wie viel das frühere Eintrittsalter bringt, hängt vor allem von der Dauer des Vorbereitungsdienstes ab: Je kürzer er ist, desto kleiner ist der Altersunterschied bei der Umstellung. Lassen Sie sich beide Wege mit den Beiträgen des jeweiligen Versicherers durchrechnen.
Klauseln, die Sie vor dem Abschluss prüfen sollten
Weil das Wichtigste im Vertrag steht, lohnt vor dem Antrag ein genauer Blick in die Tarifbedingungen. Beamtenberatung24 vergleicht sie am Markt und berät Sie dazu telefonisch in allen 16 Ländern und beim Bund. Klären Sie insbesondere:
- Umstellungsrecht: in welchen Tarif Sie ohne Gesundheitsprüfung wechseln, bei welchen Anlässen, etwa auch bei Übernahme durch einen anderen Dienstherrn oder nach einer Pause, und bis wann Sie es ausüben müssen.
- Laufzeit: bis zu welchem Alter oder Ereignis der Tarif gilt und ob er bei einem verlängerten Vorbereitungsdienst weiterläuft.
- Zahnersatz: wie der Tarif Kronen, Brücken und Implantate erstattet, solange die Beihilfe sie nicht übernimmt.
- Risikozuschlag: ob ein Zuschlag bei der Umstellung übernommen oder neu berechnet wird.
- Ergänzungen: ob Sie Wahlleistungen oder Zahnzusatzschutz später ohne neue Gesundheitsprüfung hinzunehmen können.
- Ausstieg: welcher Tarif gilt, wenn keine Übernahme folgt, und ob dann eine Anwartschaft möglich ist.
Häufige Fragen
Muss ich als Anwärter einen Anwärtertarif abschließen?
Nein. Sie können gleich einen regulären Beihilfetarif wählen oder, wenn Sie bisher gesetzlich versichert waren, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Versichert sein müssen Sie aber für den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht trägt (§ 193 Abs. 3 VVG).
Kann ich bei der Umstellung den Versicherer wechseln?
Ja, der neue Versicherer prüft dann aber Ihre Gesundheit wie bei jedem Antrag. Alterungsrückstellungen verlieren Sie dabei nicht, weil der Anwärtertarif in der Regel keine bildet. Die Öffnungsaktion hilft beim Wechsel jedoch nicht mehr, denn sie erleichtert nur den erstmaligen Abschluss einer privaten Vollversicherung.
Zählen die Jahre im Anwärtertarif für meinen späteren Beitrag?
Für das Eintrittsalter in der Regel nicht, weil der Anwärtertarif keine Alterungsrückstellung bildet; der reguläre Tarif rechnet dann mit Ihrem Alter bei der Umstellung. Erhalten bleibt dagegen Ihr Gesundheitszustand vom Vertragsbeginn, wenn der Vertrag ein Umstellungsrecht ohne Gesundheitsprüfung enthält.
Ich bin Anwärterin in Hessen. Warum reicht ein Tarif über 30 %?
Hessen zahlt Anwärterinnen und Anwärtern sowie ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen 70 % Beihilfe (§ 15 HBeihVO). Nach der Ernennung auf Probe gilt der familienbezogene Satz: 50 % für Alleinstehende, mit Ehepartner und Kindern unter bestimmten Voraussetzungen mehr, höchstens 70 %. Erhöhen Sie den Tarif binnen sechs Monaten, damit keine Risikoprüfung stattfindet.
Sollte ich eine Zahnbehandlung vor dem Vorbereitungsdienst erledigen?
Stehen Kronen, Brücken oder Implantate an, lohnt der Blick auf die Regeln Ihres Dienstherrn, denn beim Bund und in mehreren Ländern erstattet die Beihilfe sie Anwärtern grundsätzlich nicht. Klären Sie außerdem die Wartezeiten des Tarifs: Für Zahnersatz dürfen bis zu acht Monate vereinbart werden. Wer aus der gesetzlichen Krankenversicherung kommt und den Antrag binnen zwei Monaten für einen nahtlosen Beginn stellt, bekommt die Vorversicherungszeit angerechnet (§ 197 VVG).
Was passiert mit dem Anwärtertarif, wenn ich nicht übernommen werde?
Endet die Beihilfe, muss der Versicherer den Schutz auf Antrag so anpassen, dass ihr Wegfall ausgeglichen wird, binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG). In welchen Tarif das führt, regeln die Bedingungen des Anwärtertarifs. Die weiteren Folgen beschreibt der Beitrag zu Anwärtern ohne Übernahme.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Versicherungsvertragsgesetz, § 195 Versicherungsdauer
- Versicherungsaufsichtsgesetz, § 146 Substitutive Krankenversicherung
- Versicherungsaufsichtsgesetz, § 149 Prämienzuschlag
- Versicherungsvertragsgesetz, § 204 Tarifwechsel
- PKV-Verband, privat-patienten.de: Privat krankenversichert als Studentin oder Student (Stand Juli 2026)
- PKV-Verband, privat-patienten.de: PKV-Beitrag im Studium (Stand Juli 2026)
- Hessische Beihilfenverordnung, § 15 Bemessung der Beihilfe (Fassung gültig ab 01.07.2023)
- Bundesbeihilfeverordnung, § 17 Zahnärztliche Leistungen für Beamte auf Widerruf
- Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung: Informationsblatt zahnärztliche Leistungen (Vordr. 2712, Stand 01.08.2023)
- Sächsische Beihilfeverordnung (REVOSax)
- Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz Sachsen-Anhalt, § 3
- Bundesbeihilfeverordnung, § 26 Behandlung in zugelassenen Krankenhäusern
- Landesbeamtengesetz Berlin, § 76 Beihilfen (gültig ab 01.10.2026)
- Hamburgisches Beamtengesetz, § 80 Abs. 12
- Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung: Krankenhaus
- Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (Landesamt für Besoldung und Versorgung, Textfassung 2026)
- Hessische Beihilfenverordnung, § 6a Wahlleistungen
- Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz: Merkblatt Wahlleistungen im Krankenhaus (LfF18_BEIH005, Stand 03/2024)
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Broschüre, Stand Januar 2026)
- Beamtenstatusgesetz, §§ 8 und 22
- Bundesbeamtengesetz, § 37 Entlassung von Beamten auf Widerruf
- Bundeslaufbahnverordnung vom 11. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 67), §§ 18 und 20
- Landesverwaltungsamt Berlin, Beihilfeservice: Informationsblatt Pauschale Beihilfe – Übergang vom Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Beamtenverhältnis auf Probe (ohne Datum)
- Landesamt für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern: FAQ Pauschale Beihilfe (Stand 04/2026)
- Versicherungsvertragsgesetz, § 199 Beihilfeempfänger
- PKV-Verband, privat-patienten.de: Wie hoch sind die Beiträge für Beamtinnen und Beamte? (Stand August 2024)
- Versicherungsvertragsgesetz, § 193 Versicherte Person; Versicherungspflicht
- Versicherungsvertragsgesetz, § 197 Wartezeiten