Aktualisiert am 12. Oktober 2026
Forstausbildung: Krankenversicherung für Forstanwärterinnen und -anwärter, Forstreferendarinnen und -referendare
Beamter auf Widerruf, Ausbildungsverhältnis oder Trainee: wie Sie im forstlichen Vorbereitungsdienst versichert sind und was nach der Prüfung gilt.
Wer nach dem Forststudium ein Revier oder ein Forstamt leiten will, durchläuft in den meisten Ländern einen Vorbereitungsdienst: als Forstanwärterin oder Forstanwärter für den gehobenen, als Forstreferendarin oder Forstreferendar für den höheren Forstdienst. Er ist kurz, oft nur ein Jahr, und am Ende steht nicht sicher eine Stelle. Für die Krankenversicherung zählen deshalb drei Fragen: welchen Status Sie in der Ausbildung haben, welcher Beihilfesatz gilt und was nach der Laufbahnprüfung kommt.
Dieser Beitrag zeigt, wie die Länder den forstlichen Vorbereitungsdienst organisieren, wo er im Beamtenverhältnis auf Widerruf und wo in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stattfindet und was daraus für Beihilfe, private und gesetzliche Krankenversicherung folgt. Grundlagen zu Anwärtertarif und Öffnungsaktion stehen auf der Seite PKV für Beamtenanwärter.
Auf einen Blick
- Der Vorbereitungsdienst dauert im gehobenen Forstdienst meist ein Jahr, in Niedersachsen 18 Monate.
- In Nordrhein-Westfalen läuft er außerhalb des Beamtenverhältnisses: ohne Beihilfe, in der Regel gesetzlich versichert.
- Hessen zahlt Forstanwärtern und Forstreferendaren 70 % Beihilfe, die meisten anderen Länder 50 %.
- Einen Anspruch auf Übernahme gibt es nicht; ohne Übernahme endet mit der Prüfung auch die Beihilfe.
- Vor einer Übernahme auf Probe wird die Forstdiensttauglichkeit geprüft, in Bayern amtsärztlich.
Dauer und Plätze: der Vorbereitungsdienst je Land
Die Länder regeln den forstlichen Vorbereitungsdienst in eigenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Für den gehobenen Forstdienst, je nach Land dritte Qualifikationsebene, erstes Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 oder erste Einstiegsebene genannt, genügt meist ein Jahr, für den höheren Forstdienst sind es zwei. Die Zahl der Plätze legen die Länder jedes Jahr neu fest:
- Bayern: ein Jahr für Forstanwärter, zwei Jahre für Forstreferendare, jeweils im Beamtenverhältnis auf Widerruf (§§ 4 und 6 FachV-Forst); für den Jahrgang 2026/2027 bietet die Forstverwaltung 100 Ausbildungsplätze an.
- Hessen: zwölf Monate als Forstoberinspektoranwärterin oder -anwärter, 2026 mit 15 Plätzen zum 1. April und 25 zum 1. Oktober; das Forstreferendariat ab Juni 2026 dauert zwei Jahre, beides im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
- Niedersachsen: 18 Monate im Beamtenverhältnis auf Widerruf, ausgeschrieben vom Landwirtschaftsministerium mit Praxis in den Forstämtern der Landesforsten, 2026 bis zu 20 Plätze; das Forstreferendariat dauert 24 Monate.
- Sachsen: zwölf Monate in der ersten und 24 Monate in der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2, Einstellungsbehörde ist der Staatsbetrieb Sachsenforst; so regelt es die neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung vom 6. Februar 2026.
- Brandenburg: mindestens zwölf Monate für den gehobenen und mindestens 24 Monate für den höheren Forstdienst (§ 9 APVghFD). Mecklenburg-Vorpommern schrieb zum 1. April 2026 acht Anwärterstellen für ein Jahr aus.
- Thüringen: 2023 und 2024 kamen auf je 20 Anwärterplätze 90 beziehungsweise 78 Interessenten; das Forstreferendariat dauert 24 Monate.
Beamter auf Widerruf, Ausbildungsverhältnis oder Arbeitsvertrag
Für die Krankenversicherung entscheidet der Status. Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge und Beihilfe und sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Für den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht trägt, müssen Sie sich selbst versichern (§ 193 Abs. 3 VVG), meist mit einem beihilfekonformen Tarif.
Nordrhein-Westfalen geht einen eigenen Weg. Dort wird der Vorbereitungsdienst für den gehobenen und den höheren Forstdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses abgeleistet; die Auszubildenden führen lediglich die Bezeichnungen Forstinspektoranwärter und Forstreferendar (§ 2 Abs. 5 FDAG NRW). Sie erhalten eine Unterhaltsbeihilfe, das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt, und eine Versorgungsanwartschaft ist gewährleistet. Weitere Leistungen schließt die Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe ausdrücklich aus.
Ohne Anspruch auf Beihilfe fehlt die Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Wer gegen Unterhaltsbeihilfe zur Ausbildung beschäftigt ist, ist deshalb in der Regel gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V); für Rechtsreferendare im selben Modell bestätigt das Oberlandesgericht Düsseldorf das ausdrücklich, für den Forst fehlt eine solche Aussage einer amtlichen Stelle. Eine private Versicherung, etwa über die Beihilfe der Eltern, lässt sich bei Eintritt der Versicherungspflicht binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Die bestandene Laufbahnprüfung eröffnet nach Angaben von Wald und Holz NRW die Möglichkeit einer Verbeamtung.
Ein dritter Weg sind Arbeitsverträge. Die Niedersächsischen Landesforsten bieten neben dem Anwärterdienst ein zweijähriges Traineeprogramm an, befristet in Entgeltgruppe 9 TV-L; eine Laufbahnbefähigung vermittelt es nicht. Trainees sind Arbeitnehmer und bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze, 2026 sind das 77.400 €, gesetzlich versichert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Beihilfe in der Ausbildung: was die Länder unterscheidet
Der Bemessungssatz beträgt für Beamte auf Widerruf in den meisten Ländern wie im übrigen aktiven Dienst 50 %. Hessen zahlt allen, die Anwärterbezüge erhalten, seit dem 24. November 2021 einheitlich 70 %, auch für ihre Angehörigen (§ 15 HBeihVO). Das betrifft in Hessen die Forstoberinspektoranwärter ebenso wie die Forstreferendare, die Anwärterbezüge nach A 13 erhalten; in der Ausbildung genügt dort ein Tarif über 30 %.
Auch bei den Eigenanteilen gibt es Unterschiede. Bayern zieht Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst die sonst üblichen 3 € je Arzneimittel nicht ab (Art. 96 Abs. 3 BayBG). In Niedersachsen und Sachsen sind Zahnersatz, Kronen, Inlays und Implantate im Vorbereitungsdienst dagegen grundsätzlich nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall in dieser Zeit oder nach mindestens drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Bei 18 Monaten Anwärterdienst in Niedersachsen lohnt der Blick darauf, wie der Tarif diese Lücke behandelt.
Statt der Beihilfe zu einzelnen Rechnungen können Beamte etwa in Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen und seit dem 1. Mai 2026 auch in Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss von grundsätzlich der Hälfte ihres Krankenversicherungsbeitrags wählen; Bayern und Hessen zahlen keine solche pauschale Beihilfe. In Brandenburg, Sachsen und Thüringen können Beamte auf Widerruf bei der Ernennung auf Probe neu entscheiden. Wer die Pauschale wählt, kann die erleichterten Bedingungen der Öffnungsaktion nicht nutzen.
Kurze Ausbildung: Tarif, Fristen und Gesundheit
Weil der Vorbereitungsdienst im Forst oft nur ein Jahr dauert, folgt die Umstellung auf den regulären Beihilfetarif schnell. Wichtiger als der Beitrag in den zwölf Monaten ist deshalb das vertragliche Recht, nach der Ernennung auf Probe ohne neue Gesundheitsprüfung in den Volltarif zu wechseln, auch wenn die erste Stelle in einem anderen Land liegt. Für Forstreferendare mit zwei Jahren Ausbildung gilt das ebenso; Hinweise zum Referendariat bietet die Seite PKV für Referendare.
Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer nimmt Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger binnen sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung auf, ohne Ablehnung aus Risikogründen und ohne Leistungsausschlüsse; es zählt der Eingang des Antrags. In Bayern, Hessen oder Niedersachsen beginnt die Frist am ersten Tag des Vorbereitungsdienstes, in Nordrhein-Westfalen erst mit der Ernennung auf Probe, für Trainees erst mit einer späteren Verbeamtung. Wer als Beamter auf Widerruf gesetzlich versichert bleibt, erhält nach den Bedingungen des PKV-Verbands mit der Ernennung auf Probe eine weitere Gelegenheit.
Die Gesundheit spielt im Forst zweimal eine Rolle. Bayern lässt für den Vorbereitungsdienst die Ausbildungstauglichkeit genügen und prüft vor einer Übernahme auf Probe amtsärztlich die uneingeschränkte Forstdiensttauglichkeit; Thüringen verlangt schon für das Referendariat ein amtsärztliches Zeugnis darüber, Hessen verweist auf eigene Richtlinien. Diese Prüfung ist unabhängig von den Gesundheitsfragen der Versicherer: Eine Zusage der PKV sagt nichts über die Tauglichkeit, und umgekehrt.
Bei Vorerkrankungen ist der Beginn des Vorbereitungsdienstes deshalb der wichtigste Zeitpunkt für den Antrag. Beamtenberatung24 klärt die Chancen vorab mit einer anonymen Risikovoranfrage und berät Forstanwärterinnen und Forstreferendare telefonisch in allen 16 Ländern.
Nach der Laufbahnprüfung: Übernahme ist kein Automatismus
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Tag der bestandenen oder endgültig nicht bestandenen Prüfung, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt (§ 22 Abs. 4 BeamtStG); in Niedersachsen endet es mit Ablauf des Vorbereitungsdienstes. Einen Anspruch auf Übernahme gibt es nicht. Bayern sieht die Übernahme auf Probe nur für einen Teil der Absolventen vor, abhängig von Eignung, Leistung und Bedarf; das niedersächsische Ministerium schließt einen Anspruch ebenfalls aus, spricht derzeit aber von guten Übernahmechancen.
Danach gibt es im Forst drei typische Wege:
- Übernahme auf Probe, in Bayern und Hessen im Eingangsamt A 10: Die Beihilfe läuft weiter, der Satz kann sich ändern, in Hessen von 70 % auf den Familiensatz ab 50 %. Beantragen Sie die Anpassung des Tarifs binnen sechs Monaten, entfällt die Risikoprüfung (§ 199 Abs. 2 VVG).
- Revierleitung im Arbeitsverhältnis, etwa bei den Bayerischen Staatsforsten, die keine neuen Beamtenverhältnisse begründen dürfen, oder im Körperschafts- und Privatwald: Unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze werden Sie gesetzlich pflichtversichert und können die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen oder einen Tarif mit Alterungsrückstellung als Anwartschaft fortführen (§§ 204, 205 VVG).
- Keine Stelle: Mit dem Beamtenverhältnis endet die Beihilfe, und der private Schutz muss auf 100 % steigen. Wie das ohne Lücke gelingt, beschreibt der Beitrag Anwärter ohne Übernahme.
Erste Stelle in einem anderen Land
Die forstliche Laufbahnprüfung ist nach Angaben Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens bundesweit anerkannt. Führt die erste Stelle in ein anderes Land, gilt dessen Beihilferecht: aus 70 % in der hessischen Ausbildung können etwa 50 % in Thüringen werden. Auch dann passt der Versicherer den Schutz auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).
Ob ein Anwärtertarif dabei in den Volltarif für das neue Land umgestellt werden kann, regeln seine Bedingungen. Prüfen Sie außerdem die Fristen des neuen Dienstherrn, etwa für eine pauschale Beihilfe, bevor Sie dort den ersten Antrag stellen.
Häufige Fragen
Bin ich als Forstinspektoranwärter in Nordrhein-Westfalen Beamter?
Nein. Der Vorbereitungsdienst für den gehobenen und höheren Forstdienst findet in Nordrhein-Westfalen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis außerhalb des Beamtenverhältnisses statt (§ 2 Abs. 5 FDAG NRW). Sie erhalten eine Unterhaltsbeihilfe, aber keine Beihilfe, und sind deshalb in der Regel gesetzlich pflichtversichert. Eine ausdrückliche Auskunft einer Forststelle dazu gibt es nicht; fragen Sie vor Beginn bei Wald und Holz NRW oder Ihrer Krankenkasse nach. Die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion beginnt erst, wenn Sie später verbeamtet werden.
Lohnt sich eine private Versicherung für nur ein Jahr Vorbereitungsdienst?
Versichert sein müssen Sie in jedem Fall für den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht trägt (§ 193 Abs. 3 VVG). Bleiben Sie gesetzlich versichert, gibt es einen Zuschuss zum Beitrag nur dort, wo das Land eine pauschale Beihilfe zahlt. Die erleichterte Aufnahme der Öffnungsaktion gilt nur in den ersten sechs Monaten nach der ersten Verbeamtung; wer Vorerkrankungen hat, sichert sich mit einem Antrag in dieser Zeit auch für die Jahre nach der Ausbildung ab, wenn der Tarif ein Umstellungsrecht enthält.
Zahlt die Beihilfe in Niedersachsen meinen Zahnersatz während des Anwärterdienstes?
Grundsätzlich nicht. Für Beamte auf Widerruf und ihre Angehörigen sind prothetische Leistungen, Inlays, Kronen, Implantate und funktionsanalytische Leistungen nach Angaben des Niedersächsischen Landesamts für Bezüge und Versorgung nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder nach mindestens drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Ein Tarif, der nur den Beihilfeanteil ergänzt, erstattet dann lediglich seinen eigenen Prozentsatz, wenn er nichts anderes vorsieht.
Ich werde Forstreferendarin in Hessen. Welchen Prozentsatz muss mein Tarif abdecken?
In Hessen sind Forstreferendare Beamte auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge nach A 13; damit gilt der Bemessungssatz von 70 % auch für Sie, und ein Tarif über 30 % genügt. Nach der Ernennung auf Probe gilt der familienbezogene Satz, für Alleinstehende 50 %. Erhöhen Sie den Tarif dann binnen sechs Monaten, damit keine Risikoprüfung stattfindet (§ 199 Abs. 2 VVG).
Ich beginne als Trainee bei den Niedersächsischen Landesforsten. Was wird aus meiner privaten Versicherung aus dem Studium?
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind Sie gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Eine private Krankheitskosten- und Pflegeversicherung können Sie binnen drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Denken Sie an eine spätere Verbeamtung, sprechen Sie vorher mit dem Versicherer über eine Anwartschaft.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Forstdienst (FachV-Forst), § 4 (Text gilt ab 01.07.2024)
- FachV-Forst, § 6 Ausbildungsverlauf (Text gilt ab 01.07.2024)
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus: Einstellung in den Vorbereitungsdienst Forstdienst, dritte Qualifikationsebene, 2026 (Bekanntmachung vom 24. Februar 2026, Gz. F6-0604.1-1/414)
- Landesbetrieb HessenForst: Ausschreibung Forstoberinspektoranwärterinnen und -anwärter zum 1. April 2026 (Dokument vom November 2025)
- Landesbetrieb HessenForst: Ausschreibung Forstoberinspektoranwärterinnen und -anwärter zum 1. Oktober 2026
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat: Referendariat in Hessen, Laufbahnausbildung für den höheren Forstdienst 2026 bis 2028
- Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren und den gehobenen Forstdienst des Landes Hessen (APOhgFD) vom 25. November 2015, §§ 1, 4 und 7 (Download HessenForst)
- § 15 Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), Fassung gültig ab 01.07.2023
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Merkblatt Forstinspektor-Anwärterdienst, Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (Stand April 2026)
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ausschreibung Forstinspektor-Anwärter/-in zum 01.10.2026 (Abdruck im Forstblog der Universität Göttingen)
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Berufe in der Forstwirtschaft
- Niedersächsische Landesforsten: Försterinnen und Förster (B.Sc.)
- Forstdienstausbildungsgesetz NRW (FDAG NRW) vom 19. März 1985, § 2 Abs. 5 und 6 sowie § 5 (Landesportal recht.nrw.de, aktuelle Fassung vom 13. September 2008)
- Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Forstinspektoranwärterinnen und Forstinspektoranwärter sowie Forstreferendarinnen und Forstreferendare (NRW), Fassung gültig ab 01.12.2012
- Wald und Holz NRW: Nach dem Studium (Vorbereitungsdienste)
- Oberlandesgericht Düsseldorf: Merkblatt für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare (Stand Juli 2024), zum Vergleich
- Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Agrar- und Forstverwaltung (SächsAPOAgrFor) vom 6. Februar 2026 (SächsGVBl. S. 67), Fassung ab 28. Februar 2026
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des gehobenen und höheren Forstdienstes im Land Brandenburg (APVghFD) vom 14. Februar 2024 (GVBl. II Nr. 14)
- Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern: Ausschreibung Forstinspektoranwärterinnen und -anwärter zum 01.04.2026 (Abdruck im Forstblog der Universität Göttingen, Dokument vom November 2025)
- Thüringer Landtag, Drucksache 8/234 vom 20. Dezember 2024: Antwort auf die Kleine Anfrage 8/89 zu den Ausbildungskapazitäten bei ThüringenForst
- ThüringenForst AöR: Stellenausschreibung Referendariat zum 1. Juni 2024 (Abdruck im Forstblog der Universität Göttingen)
- Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung: Informationsblatt zahnärztliche Leistungen (Vordr. 2712, Stand 01.08.2023; Quelle laut Ratgeber Anwärtertarif)
- Sächsische Beihilfeverordnung (SächsBhVO), § 15 Abs. 2
- Bayerisches Beamtengesetz, Art. 96 (Text gilt ab 01.01.2026)
- Pauschale Beihilfe in den Ländern: ZBB Brandenburg, § 80a NBG, § 80a SächsBG, TLF Thüringen, LAF Mecklenburg-Vorpommern, § 78a LBG Baden-Württemberg
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Broschüre, Stand Januar 2026)
- Sozialgesetzbuch V, §§ 5 und 6
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2
- Versicherungsvertragsgesetz, §§ 193, 199, 204 und 205
- Beamtenstatusgesetz, § 22 Abs. 4
- Gesetz zur Errichtung des Unternehmens „Bayerische Staatsforsten“ (StFoG), Art. 19 Abs. 2 Nr. 3