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Aktualisiert am 12. Oktober 2026

Angehende Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher: Krankenversicherung und Beihilfe in der Ausbildung

Ob Sie in der Ausbildung Beihilfe erhalten oder gesetzlich versichert sind, hängt vom Land und vom Weg in den Beruf ab. Wann die PKV-Entscheidung fällt.

Wie man Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher wird, regelt jedes Land selbst, und davon hängt ab, wie Sie während der Ausbildung krankenversichert sind. In Baden-Württemberg studieren angehende Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher als Beamte auf Widerruf, andere Länder bilden Justizbeschäftigte weiter oder nehmen Quereinsteiger auf, die teils erst nach der Prüfung verbeamtet werden.

Für die Krankenversicherung zählt deshalb vor allem ein Datum: der Beginn Ihres ersten Beamtenverhältnisses. Ab dann erhalten Sie Beihilfe, und ab dann läuft die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion. Dieser Beitrag zeigt, welche Ausgangslage für Sie gilt; Grundsätzliches zum Vorbereitungsdienst finden Sie unter PKV für Beamtenanwärter.

Auf einen Blick

  • Beihilfe gibt es in der Regel erst ab der Verbeamtung; wer vorher angestellt ist, ist meist gesetzlich versichert.
  • Die Öffnungsaktion gilt sechs Monate ab der ersten Verbeamtung, bei Quereinsteigern oft erst nach der Prüfung.
  • Wer schon als Justizbeamter Beihilfe erhält, behält Beihilfe und PKV; eine neue Öffnungsaktion gibt es nicht.
  • In Baden-Württemberg laufen ab der Ernennung weitere Fristen für Wahlleistungen und pauschale Beihilfe.
  • Bei spätem Einstieg zählen Alter und Vorerkrankungen; in der Öffnungsaktion gibt es keine Ablehnung.

Wege in den Beruf und Ihr Status in der Ausbildung

Die Länder bilden Gerichtsvollzieher auf drei Wegen aus und arbeiten dabei oft zusammen: Sachsen schickt seine Bewerber zu Lehrgängen an die Bayerische Justizakademie in Pegnitz, Brandenburg und Hessen an das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau, Mecklenburg-Vorpommern an das Amtsgericht Hannover. Für Ihre Krankenversicherung zählt aber allein, in welchem Status Sie die Ausbildung absolvieren:

  • Studium als Beamte auf Widerruf: Baden-Württemberg bildet in einem dreijährigen Bachelorstudium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen aus, der Einstieg erfolgt in A 10. Ein anderes Land mit einer solchen hochschulmäßigen Ausbildung gibt es nach Angaben des Deutschen Gerichtsvollzieher Bunds bisher nicht (Stand Juli 2026).
  • Weiterbildung im bisherigen Status: Wer schon im Justizdienst arbeitet, behält während der Ausbildung in der Regel Status und Bezüge, etwa in Sachsen, Niedersachsen, Brandenburg, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen. In Hessen bleiben auch Justizfachangestellte während der 20 Monate Beschäftigte.
  • Quereinstieg: Sachsen stellt Quereinsteiger als Beamte auf Widerruf ein, Niedersachsen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit den Rechten und Pflichten von Beamten auf Widerruf, aber ohne Beihilfe, Nordrhein-Westfalen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe. In Bayern, Brandenburg und Hessen beginnen Externe als Arbeitnehmer; Mecklenburg-Vorpommern lässt sie nur ausnahmsweise zu.

Studium in Baden-Württemberg: Beihilfe ab dem ersten Tag

Als Beamte auf Widerruf erhalten die Studierenden Anwärterbezüge und Beihilfe, in Baden-Württemberg 50 % der beihilfefähigen Kosten. Den Rest versichern Sie privat oder bleiben freiwillig gesetzlich versichert. Bei Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion: Wer den Antrag binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses stellt, wird von teilnehmenden Versicherern nicht abgelehnt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht, und Risikozuschläge sind auf 30 % begrenzt.

Baden-Württemberg setzt ab der Ernennung zwei weitere Fristen von fünf Monaten: für die Erklärung, Chefarzt und Zweibettzimmer gegen 22 € im Monat über die Beihilfe abzusichern, und für einen Antrag auf pauschale Beihilfe. Beide Fristen beginnen mit der Übernahme auf Probe neu. Schon im Studium zieht die Beihilfe eine Kostendämpfungspauschale nach dem Eingangsamt ab, bei A 10 sind das 115 € im Jahr (§ 78 Abs. 2a LBG).

Schon im Justizdienst: Was bei der Weiterbildung bleibt

Sind Sie bereits Justizbeamtin oder Justizbeamter, ändert die Gerichtsvollzieherausbildung an Ihrer Krankenversorgung nichts: Sie bleiben beim selben Dienstherrn beihilfeberechtigt, Ihr Bemessungssatz bleibt derselbe, und Ihr privater Vertrag läuft weiter. Ändert sich später Ihr Beihilfesatz, passt der Versicherer den Schutz auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).

Eine zweite Öffnungsaktion gibt es dabei nicht, denn sie gilt nur für den erstmaligen Abschluss einer privaten Vollversicherung durch Beamtenanfänger. Eine Ausnahme kennen die Bedingungen für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die schon am 31. Dezember 2004 Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit waren: Sie können jederzeit zu den erleichterten Bedingungen wechseln. Andere gesetzlich versicherte Justizbeamte durchlaufen eine normale Gesundheitsprüfung.

Als Arbeitnehmer in der Ausbildung: gesetzlich versichert bis zur Verbeamtung

Wer als Arbeitnehmer ausgebildet wird, ist als Beschäftigter in der Regel gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) und erhält keine Beihilfe. Auch die Öffnungsaktion steht Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss nicht offen. Das betrifft Externe in Bayern, Brandenburg und Hessen sowie hessische Justizfachangestellte in der Weiterbildung.

Mit der Verbeamtung werden Sie versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V), und die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion beginnt. In Bayern fällt die Entscheidung damit schon während der Ausbildung, denn das Beamtenverhältnis auf Probe beginnt rund ein halbes Jahr vor ihrem Ende; in Hessen erst nach der Prüfung. Dort müssen Sie zudem binnen drei Monaten erklären, ob Sie Wahlleistungen gegen 18,90 € im Monat über die Beihilfe absichern.

Wie Sie die gesetzliche Kasse rechtzeitig verlassen und die Versicherung lückenlos beginnen lassen, erklärt der Beitrag Wechsel aus der GKV in die PKV.

Quereinstieg in Sachsen, Niedersachsen und NRW: Widerruf oder Ausbildungsverhältnis

In Sachsen sind Quereinsteiger von Beginn an Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Gerichtsvollzieheranwärter (§ 4 Abs. 2 APOGV). Sie sind damit beihilfeberechtigt, und die Öffnungsaktion läuft ab der Einstellung.

Niedersachsen übernimmt Externe in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, auf das die Regeln für Beamte auf Widerruf entsprechend angewendet werden. Beihilfe gibt es dabei ausdrücklich nicht (§ 3 Abs. 2 APVO-Justiz-GVD). Damit fehlt eine Voraussetzung der Versicherungsfreiheit, und Sie sind während der Ausbildung in der Regel gesetzlich versichert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Öffnungsaktion beginnt erst mit der Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe nach der Prüfung.

In Nordrhein-Westfalen sind Quereinsteiger Gerichtsvollzieheranwärter in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis mit Unterhaltsbeihilfe; die Regelung gilt seit Mai 2026 unbefristet. Die Ausbildungsordnung erklärt neben dem Beamtenstatusgesetz auch die Beihilfevorschrift des Landesbeamtengesetzes für entsprechend anwendbar, bei Krankheit gilt aber das Entgeltfortzahlungsgesetz (§§ 4, 5 APO GVörA NRW). Ob Sie dadurch gesetzlich versicherungspflichtig sind, ist nicht ausdrücklich geregelt; lassen Sie sich das vor Ausbildungsbeginn vom Landesamt für Besoldung und Versorgung bestätigen. Sicher beginnt die Öffnungsaktion mit der Ernennung auf Probe nach der Prüfung.

Später Einstieg: Alter, Vorerkrankungen und die Wahl des Systems

Die Altersgrenzen sind unterschiedlich: In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Sie bei der Einstellung höchstens 37 Jahre alt sein, in Baden-Württemberg bei Studienbeginn höchstens 38; in Nordrhein-Westfalen sollen Sie bei der Einstellung regelmäßig noch nicht 39, in Niedersachsen noch nicht 40 sein. Bayern verbeamtet bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres, Hessen stellt Externe ein, die das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und verbeamtet bis 50.

Je später Sie verbeamtet werden, desto höher ist Ihr Eintrittsalter in der privaten Krankenversicherung, und desto eher bringen Sie Diagnosen mit. Innerhalb der Öffnungsaktion lehnt ein teilnehmender Versicherer Sie trotzdem nicht ab; wer die pauschale Beihilfe wählt, kann sie aber nicht nutzen. Welche Länder eine pauschale Beihilfe zahlen, zeigt die Übersicht der Bundesländer; Hessen gewährt stattdessen eine Sachleistungsbeihilfe, Bayern und Nordrhein-Westfalen zahlen keinen Zuschuss.

Nach der Prüfung: Tarif umstellen, Familie absichern

Haben Sie als Beamter auf Widerruf einen Anwärtertarif abgeschlossen, wird er nach der Ausbildung in den regulären Beihilfetarif umgestellt. Achten Sie schon beim Abschluss darauf, dass diese Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung möglich ist, denn als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher arbeiten Sie danach im Außendienst und mit eigenem Büro, und Erkrankungen aus der Ausbildungszeit sollen den Wechsel nicht erschweren.

Auch Ihre Familie kann von der Verbeamtung profitieren: Ehe- oder Lebenspartner und Kinder können die Öffnungsaktion binnen sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe nutzen, wenn Sie selbst privat versichert sind oder eine Anwartschaft haben. Neugeborene muss der Versicherer ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen, wenn ein Elternteil dort versichert ist und das Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt angemeldet wird (§ 198 VVG).

Beamtenberatung24 rechnet die Wege mit Ihnen telefonisch durch, bundesweit in allen 16 Ländern, und übernimmt bei Vorerkrankungen eine anonyme Risikovoranfrage.

Häufige Fragen

Bin ich in der Gerichtsvollzieherausbildung beihilfeberechtigt?

Das hängt vom Status ab. Als Beamte auf Widerruf, etwa im Studium in Baden-Württemberg oder als Quereinsteiger in Sachsen, ja; ebenso, wenn Sie schon Justizbeamter sind. Wer als Arbeitnehmer ausgebildet wird, erhält keine Beihilfe, ebenso Externe im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis in Niedersachsen. In Nordrhein-Westfalen sollten Sie den Anspruch im Ausbildungsverhältnis vorab schriftlich klären.

Ich bin Justizfachwirtin und privat versichert. Ändert sich durch die Weiterbildung etwas?

An Beihilfe und Vertrag ändert sich nichts, solange Sie Beamtin desselben Landes bleiben. Prüfen Sie den Tarif, wenn sich Ihr Beihilfesatz ändert, etwa durch Kinder; dann muss der Versicherer auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).

Ich steige in Hessen als Externer ein. Wann kann ich in die PKV?

Während der 26-monatigen Weiterbildung sind Sie Tarifbeschäftigter und in der Regel gesetzlich versichert. Mit der Ernennung zum Beamten auf Probe nach der Prüfung werden Sie versicherungsfrei; ab dann haben Sie sechs Monate für einen Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion und drei Monate für die Erklärung zu den Wahlleistungen.

Ich beginne in Bayern als Arbeitnehmer. Was gilt, wenn ich während der Ausbildung verbeamtet werde?

Bis dahin sind Sie gesetzlich versichert. Mit dem Beamtenverhältnis auf Probe, das rund ein halbes Jahr vor dem Ende der Ausbildung beginnt, werden Sie versicherungsfrei, und die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion läuft. Bleiben Sie gesetzlich versichert, tragen Sie den Beitrag allein und erhalten Beihilfe nur zu Zahnersatz, Heilpraktikern und Wahlleistungen im Krankenhaus (Art. 96 Abs. 2 BayBG).

Gilt die Öffnungsaktion auch, wenn ich erst mit Mitte 40 verbeamtet werde?

Ja, maßgeblich ist die erstmalige Verbeamtung. Innerhalb von sechs Monaten lehnt ein teilnehmender Versicherer Sie nicht ab, und Risikozuschläge sind auf 30 % begrenzt; Ihr höheres Eintrittsalter wirkt sich aber auf den Beitrag aus. Waren Sie früher schon privat vollversichert, etwa als Selbstständiger, gilt die Öffnungsaktion grundsätzlich nicht.

Kann ich nach der Verbeamtung in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Ja, als freiwilliges Mitglied; den Beitrag tragen Sie dann allein (§ 250 Abs. 2 SGB V), es sei denn, Ihr Land zahlt eine pauschale Beihilfe. Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen etwa übernehmen auf Antrag die Hälfte des Beitrags, Bayern und Nordrhein-Westfalen nicht; Hessen gewährt eine Sachleistungsbeihilfe.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.