Wechsel aus der GKV in die PKV – Ihr Weg zur optimalen Absicherung als Beamter

Herzlichen Glückwunsch! Mit der Verbeamtung (egal ob auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit) beginnt ein neuer, spannender Lebensabschnitt. Neben den beruflichen Veränderungen bringt dieser Status auch ein ganz besonderes Privileg mit sich: den Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn.

Viele angehende Beamte stellen sich jetzt die Frage: Soll ich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln?

Als absolut PKV Experten zeigen wir Ihnen, warum der Wechsel in die PKV für die allermeisten Beamten nicht nur die bessere, sondern auch die deutlich günstigere Entscheidung ist – und wie der Wechsel mit uns reibungslos funktioniert.

Wechsel GKV in PKV
Ihr weg zur PKV

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aus der GKV in die PKV

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Wir übermitteln alle Anträge für Sie. Sie erhalten Ihre Versicherungspolice und genießen ab sofort den vollen Schutz als Privatpatient. Auch nach dem Abschluss bleiben wir von Beamtenberatung24.de Ihr fester Ansprechpartner für alle Fragen.

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Für Wen?

Wechsel aus der GKV in die PKV – Ihr Weg zur optimalen Absicherung als Beamter

Der Schritt in die Verbeamtung eröffnet Ihnen völlig neue Möglichkeiten der Gesundheitsversorgung. Doch der Übergang aus der Gesetzlichen in die Private wirft oft Fragen auf: Wie funktioniert die Gesundheitsprüfung? Welche Kündigungsfristen gelten? Und was passiert bei Vorerkrankungen? Wir machen den Systemwechsel für Sie transparent und rechtssicher. Erfahren Sie bei uns, wie Ihr Weg in die PKV konkret aussieht und wie wir Ihren Versicherungswechsel nahtlos an Ihren Dienstbeginn anpassen. Buchen Sie sich jetzt einen kostenlosen Beratungstermin:

Warum lohnt sich der Wechsel von der GKV in die PKV?

Wer als Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, ist dort in der Regel freiwillig gesetzlich versichert. Das birgt einen massiven finanziellen Nachteil: Da der klassische Arbeitgeberanteil wegfällt, müssen Sie in den meisten Bundesländern den vollen GKV-Beitrag (rund 18 bis 19 % Ihres Einkommens) aus eigener Tasche zahlen. Die Beihilfe Ihres Dienstherrn verfällt in diesem Fall oft ungenutzt.

Der Wechsel in die PKV ändert das:

In der privaten Krankenversicherung profitieren Sie vom sogenannten Beihilfeprinzip. Ihr Dienstherr übernimmt – je nach Familienstand und Bundesland – 50 bis 80 Prozent Ihrer Krankheitskosten. Sie müssen in der PKV also nur noch die verbleibenden Restkosten (20 bis 50 Prozent) über eine sogenannte Restkostenversicherung absichern.

Ihre Vorteile in der PKV auf einen Blick:

  • Deutliche Kostenersparnis: Da Sie nur einen Bruchteil der Kosten absichern müssen, sind die monatlichen Beiträge in der PKV für Beamte unschlagbar günstig – besonders für Anwärter und Referendare (oft schon ab ca. 60–90 € im Monat).
  • Erstklassige medizinische Versorgung: Sie genießen Privatpatienten-Status. Das bedeutet: Kürzere Wartezeiten bei Fachärzten, Behandlung durch den Chefarzt, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und Zugang zu modernsten Behandlungsmethoden.
  • Leistungen nach Maß: In der GKV sind die Leistungen gesetzlich festgelegt und können gekürzt werden. In der PKV sichern Sie sich Ihre Wunschleistungen (z. B. hochwertiger Zahnersatz, Heilpraktiker, Sehhilfen) vertraglich und lebenslang garantiert ab.

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Seit über 20 Jahren spezialisiert auf Beamte: Wir ebnen Ihnen mit unserer Erfahrung den direkten Weg zur optimalen PKV – konkret, unabhängig und bereit für den Abschluss.

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(FAQ) Häufig gestellte Fragen
Wechsel aus der GKV in die PKV

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Wechsel. Sie können als freiwillig versichertes Mitglied in der GKV bleiben. Allerdings müssen Sie dort (in den meisten Bundesländern) den vollen Beitrag aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selbst zahlen, der sich nach Ihrem Bruttoeinkommen richtet. In der PKV hingegen profitieren Sie von der staatlichen Beihilfe, die 50 bis 80 % Ihrer Krankheitskosten übernimmt. Sie versichern nur die Restkosten, was die PKV meist deutlich günstiger und leistungsstärker macht.

Der optimale Zeitpunkt ist direkt mit Beginn der Verbeamtung (auf Widerruf oder Probe). Zu diesem Zeitpunkt ist Ihr Eintrittsalter niedrig, was sich positiv auf die Beiträge auswirkt. Zudem greifen wichtige Fristen: Sofern Sie Vorerkrankungen haben, gilt die sogenannte „Öffnungsaktion“ nur innerhalb der ersten sechs Monate nach der Verbeamtung auf Probe.

Das ist eine der größten Sorgen, aber in der Regel unbegründet. Bei leichten Vorerkrankungen verlangen die Versicherer eventuell einen Risikozuschlag. Bei schwereren Vorerkrankungen schützt Sie als Beamter die sogenannte „Öffnungsaktion“: Wenn Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung auf Probe stellen, darf Sie keine teilnehmende PKV aus gesundheitlichen Gründen ablehnen, und der Risikozuschlag ist auf maximal 30 % gedeckelt.

Eine kostenfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht – jede Person benötigt einen eigenen Vertrag. Aber: Kinder von Beamten erhalten in der Regel 80 % Beihilfe! Dadurch müssen nur 20 % privat versichert werden, was meist nur rund 35 bis 50 Euro im Monat kostet. Auch Ehepartner können beihilfeberechtigt (meist 70 %) und günstig privat versichert werden, sofern ihr eigenes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Mit der Ernennung zum Beamten ändert sich Ihr Status (Versicherungsfreiheit tritt ein). Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie Ihre GKV innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung der Ernennungsurkunde darüber informieren, können Sie rückwirkend zum Datum der Verbeamtung austreten und nahtlos in die PKV wechseln.

Ja, das System ist darauf ausgelegt. Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt Ihr Beihilfesatz in der Regel von 50 % auf 70 %. Sie müssen dann nur noch 30 % der Kosten über die PKV absichern, was den Beitrag senkt. Zudem entfallen im Alter bestimmte Tarifbausteine (wie das Krankentagegeld oder der gesetzliche Zuschlag), und die über die Jahre gebildeten Altersrückstellungen halten den Beitrag stabil.

Einige Bundesländer (z. B. Hamburg, Berlin, Baden-Württemberg) bieten das sogenannte „Hamburger Modell“ an. Hier zahlt der Dienstherr einen Zuschuss zur GKV (wie ein Arbeitgeberanteil). Das klingt im ersten Moment attraktiv, ist aber eine unwiderrufliche Entscheidung. Sie verzichten damit dauerhaft auf die besseren medizinischen Leistungen der PKV (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer, schnellere Facharzttermine). Wir rechnen Ihnen gerne durch, was sich langfristig mehr lohnt.

In der PKV gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie erhalten die Rechnung vom Arzt und reichen diese bequem per App bei Ihrer Krankenversicherung und der Beihilfestelle ein. Das Geld ist meist innerhalb weniger Tage auf Ihrem Konto, sodass Sie die Rechnung bezahlen können, ohne tief in die eigene Tasche greifen zu müssen. Bei sehr hohen Rechnungen (z. B. Krankenhausaufenthalten) rechnen die Kliniken oft direkt mit der Versicherung ab.

Solange Sie im Beamtenverhältnis bleiben, ist eine Rückkehr in die GKV so gut wie ausgeschlossen (außer Sie wechseln in ein Bundesland mit pauschaler Beihilfe und fangen ganz neu an, was strengen Regeln unterliegt). Eine Rückkehr ist meist nur möglich, wenn Sie den Beamtenstatus aufgeben, wieder versicherungspflichtiger Angestellter werden und unter 55 Jahre alt sind. Die Wahl der PKV sollte daher gut überlegt sein.

Der Markt ist komplex. Die Wahl hängt nicht nur von Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungswünschen ab, sondern vor allem auch von Ihrer spezifischen Beamtenlaufbahn (Bund oder Land) und den dortigen Beihilfevorschriften (Stichwort: Beihilfeergänzungstarif). Ein einfacher Online-Vergleich reicht hier nicht aus. Eine unabhängige, spezialisierte Beratung ist der sicherste Weg, um böse Überraschungen bei der Erstattung zu vermeiden.

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