Aktualisiert am 12. Oktober 2026
Anwartschaft im Lehramtsstudium: Gesundheit vor dem Referendariat sichern
Für wen sich eine Anwartschaft im Lehramtsstudium lohnt, für wen eher nicht und was sie im Vergleich zur Öffnungsaktion beim Referendariat leistet.
Zwischen Einschreibung und Referendariat liegen im Lehramt mehrere Jahre. Was in dieser Zeit an Diagnosen und Behandlungen hinzukommt, fragt ein privater Versicherer beim späteren Antrag ab, es sei denn, der Gesundheitszustand ist schon vorher vertraglich festgehalten. Das leistet eine Anwartschaftsversicherung.
Für Lehramtsstudentinnen und Lehramtsstudenten steht sie neben der Öffnungsaktion der PKV, die ab der Verbeamtung auf Widerruf auch Menschen mit Vorerkrankungen aufnimmt. Dieser Beitrag zeigt, für wen sich eine Anwartschaft im Studium lohnt, für wen eher nicht und wo die Grenzen der Öffnungsaktion liegen. Die Grundbegriffe erklärt die Seite PKV für Lehramtsstudierende.
Auf einen Blick
- Die Anwartschaft hält den Gesundheitszustand beim Abschluss fest; spätere Erkrankungen sind mitversichert.
- Gesetzlich versicherten Studierenden rät Finanztip grundsätzlich von einer Anwartschaft ab.
- Wer privat versichert ist und in die GKV wechseln muss, sollte den Vertrag als Anwartschaft fortführen.
- Die Öffnungsaktion gilt nur binnen sechs Monaten ab Verbeamtung, mit Zuschlägen bis 30 % und ohne freie Tarifwahl.
- Aktiviert wird die Anwartschaft mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf; die Frist dafür steht im Vertrag.
Was eine Anwartschaft im Studium festhält
Mit einer Anwartschaft vereinbaren Sie heute einen beihilfekonformen Tarif, der erst später in Kraft gesetzt wird. Bis dahin gibt es keine Leistungen; dafür werden Krankheiten, die nach dem Abschluss auftreten, bei der Aktivierung ohne erneute Risikoprüfung eingeschlossen (PKV-Verband). Nach Darstellung der BaFin erspart sie im Vergleich zu einem Neuabschluss Wartezeiten und eine erneute Gesundheitsprüfung.
Entscheidend ist deshalb der Gesundheitszustand beim Abschluss. Die Gesundheitsfragen sind bis zur Vertragserklärung vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten; was danach hinzukommt, müssen Sie nicht nachmelden (§ 19 Abs. 1 VVG). Falsche Angaben berechtigen den Versicherer je nach Verschulden zum Rücktritt oder zur Kündigung, bei Vorsatz oder Arglist noch bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss (§§ 19, 21 VVG).
Die kleine Anwartschaft sichert nur den Gesundheitszustand und kostet nach Richtwerten von Finanztip etwa fünf bis zehn Prozent des regulären Tarifbeitrags. Die große bewahrt zusätzlich das Eintrittsalter und ist entsprechend teurer; sie lohnt laut Finanztip eher bei langen Unterbrechungen. Mit beiden binden Sie sich an einen Versicherer, denn ein anderer prüft Ihre Gesundheit neu und rechnet mit Ihrem aktuellen Alter (BaFin).
Für wen sie sich lohnt – und für wen kaum
Ob eine Anwartschaft im Studium sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wie Sie heute versichert sind und wie es um Ihre Gesundheit steht:
- Gesetzlich versichert, über die Eltern oder als Studentin oder Student: Werden Sie im Referendariat Beamtin oder Beamter auf Widerruf, steht Ihnen die Öffnungsaktion offen. Finanztip rät gesetzlich versicherten Studierenden grundsätzlich von einer Anwartschaft ab, weil das Geld im Studium meist knapp ist. Sinnvoll sein kann sie trotzdem, wenn die Verbeamtung fest geplant ist und Sie die Einschränkungen der Öffnungsaktion vermeiden wollen.
- Privat versichert, mit Beihilfe der Eltern oder nach einer Befreiung: Ihr laufender Vertrag sichert den Gesundheitszustand bereits, bei einem befristeten Studententarif allerdings nur, wenn die Bedingungen einen Wechsel ohne Gesundheitsprüfung vorsehen (§ 204 Abs. 4 VVG). Ändert sich die Beihilfe, muss der Versicherer auf Antrag ohne Risikoprüfung anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG). Die Öffnungsaktion steht Ihnen dagegen nicht offen, weil Sie schon privat vollversichert sind; prüfen Sie deshalb früh, ob Ihr Versicherer passende Tarife für Referendariat und späteren Dienst hat.
- Privat versichert, aber vor einem Wechsel in die gesetzliche Versicherung, etwa in die studentische Versicherung oder durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung: Hier hat die Anwartschaft den größten Nutzen. Einen nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Vertrag können Sie als Anwartschaft fortführen (§ 204 Abs. 5 VVG), bei befristeten Ausbildungstarifen regeln das die Bedingungen. Finanztip empfiehlt die Anwartschaft, wenn später eine Verbeamtung folgen soll. Ohne Anwartschaft nimmt die Öffnungsaktion frühere Privatversicherte nur in Ausnahmefällen auf, etwa wenn der erneute Bedarf beim Ende des Vertrags nicht vorhersehbar war.
- Mit erheblichen Vorerkrankungen: Auch eine Anwartschaft durchläuft die normale Risikoprüfung, und Zuschläge oder Ausschlüsse gelten später fort. Die Öffnungsaktion lehnt niemanden ab, schließt keine Leistungen aus und begrenzt Zuschläge auf 30 %. Menschen in laufender Psychotherapie etwa haben nach Einschätzung der Stiftung Warentest kaum Chancen, eine private Krankenversicherung abzuschließen; für sie ist die Öffnungsaktion mit ihrer Aufnahmegarantie der verlässlichere Weg.
Anwartschaft und Öffnungsaktion im Vergleich
Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung vieler privater Krankenversicherer, kein gesetzlicher Anspruch. Seit Anfang 2019 gilt sie auch für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, also für Lehramtsreferendarinnen und -referendare im Beamtenverhältnis, und sie lässt sich grundsätzlich nur einmal nutzen: bei der Verbeamtung auf Widerruf oder bei der Verbeamtung auf Probe. Die Unterschiede zur Anwartschaft im Überblick:
- Zeitpunkt: Eine Anwartschaft können Sie jederzeit abschließen. Für die Öffnungsaktion muss der Antrag binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingehen; maßgeblich ist der Antrag, nicht der Versicherungsbeginn.
- Gesundheit: Bei der Anwartschaft zählt Ihr Zustand beim Abschluss, mit allen Folgen einer normalen Risikoprüfung. Bei der Öffnungsaktion gibt es keine Ablehnung und keine Ausschlüsse, aber Zuschläge bis 30 % des tariflichen Beitrags.
- Tarife: Die Anwartschaft gilt für die Tarife, die Sie vereinbaren. Die Öffnungsaktion umfasst nur die beihilfekonforme Restkostenversicherung, für Beamte auf Widerruf zunächst die dafür geöffneten Tarife, und keine Beihilfeergänzungstarife; eine freie Tarifwahl gibt es nicht.
- Versicherer: Die Anwartschaft bindet Sie an ein Unternehmen, schließt die Öffnungsaktion bei diesem Unternehmen aber nicht aus. Bei der Öffnungsaktion muss nur der Versicherer die Bedingungen gewähren, bei dem Sie den ersten verbindlichen Antrag stellen, und nicht jedes teilnehmende Unternehmen öffnet sich für Beamte auf Widerruf.
- Ausschlüsse: Wer die pauschale Beihilfe wählt, schon privat vollversichert ist oder eine PKV nach Rücktritt oder Anfechtung verlassen musste, kann die Öffnungsaktion nicht nutzen.
Aktivierung zum Referendariat
Aktivieren lässt sich die Anwartschaft in der Regel, sobald Sie zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf ernannt werden und Beihilfe erhalten. Bis wann Sie die Umstellung beantragen müssen, steht in den Bedingungen; Finanztip nennt für die Reaktivierung zwei Monate als übliche Frist. Melden Sie die Ernennung deshalb frühzeitig.
Der aktivierte Tarif muss zum Bemessungssatz Ihres Dienstherrn passen. Beim Bund erhalten Anwärterinnen und Anwärter ohne Kinder wie alle aktiven Beamten 50 % (§ 46 Abs. 2 BBhV), ebenso in den meisten Ländern; Hessen zahlt Anwärtern 70 %, auch für ihre Angehörigen (§ 15 HBeihVO). Achten Sie deshalb auf einen anpassbaren Prozentsatz; spätere Änderungen passt der Versicherer auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Risikoprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG).
Findet das Referendariat nicht im Beamtenverhältnis statt, etwa weil Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, sind Sie in dieser Zeit in der Regel gesetzlich versichert, und die Anwartschaft kann weiterlaufen. Wann das vorkommt und wie der Übergang abläuft, beschreibt der Beitrag Vom Lehramtsstudium ins Referendariat.
Worauf Sie beim Abschluss achten sollten
Eine Anwartschaft aus dem Studium begleitet Sie oft mehrere Jahre. Klären Sie vor dem Antrag diese Punkte:
- Zieltarife: Umfasst die Anwartschaft den Tarif für das Referendariat und den späteren Beihilfetarif, und welcher Prozentsatz lässt sich ohne Prüfung aktivieren?
- Auslöser und Laufzeit: Welche Ereignisse lösen die Aktivierung aus, auch eine Verbeamtung in einem anderen Land, und bis zu welchem Alter oder Zeitpunkt läuft die Anwartschaft?
- Kündigung: Gibt es eine Mindestlaufzeit? Ohne sie lässt sich der Vertrag zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist kündigen (§ 205 Abs. 1 VVG).
- Gesundheitsangaben: Einen Überblick über abgerechnete Behandlungen gibt Ihnen Ihre Krankenkasse auf Antrag (§ 305 SGB V). Bei Vorerkrankungen klärt eine anonyme Risikovoranfrage, wie Versicherer Sie einstufen; Beamtenberatung24 übernimmt sie telefonisch für Studierende in allen Ländern.
- Pflege: Mit der Aktivierung brauchen Sie zusätzlich eine anteilige, beihilfekonforme private Pflegepflichtversicherung (§ 23 Abs. 1 und 3 SGB XI).
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Anwartschaft schon im ersten Semester?
Je früher Sie abschließen, desto weniger Diagnosen fließen in die Prüfung ein, desto länger zahlen Sie aber auch Beiträge ohne Leistungen. Wer gesetzlich versichert und gesund ist, hat mit der Öffnungsaktion beim Referendariat ein Sicherheitsnetz; Finanztip rät in diesem Fall grundsätzlich ab. Wer die Verbeamtung fest plant und Zuschläge oder Tarifbeschränkungen vermeiden will, wägt Kosten und Nutzen im Einzelfall ab.
Muss ich Erkrankungen melden, die nach dem Abschluss auftreten?
Nein. Die Anzeigepflicht gilt bis zu Ihrer Vertragserklärung (§ 19 Abs. 1 VVG); was danach hinzukommt, ist bei der Aktivierung ohne neue Risikoprüfung eingeschlossen. Stellt der Versicherer nach Ihrem Antrag, aber vor der Annahme noch Fragen, müssen Sie auch diese beantworten.
Ich bin über meine Eltern privat versichert. Brauche ich zusätzlich eine Anwartschaft?
Nicht, solange der Vertrag besteht: Er sichert Ihren Gesundheitszustand bereits, und ändert sich die Beihilfe, passt der Versicherer auf Antrag binnen sechs Monaten ohne Gesundheitsprüfung an (§ 199 Abs. 2 VVG). Wichtig wird die Anwartschaft, wenn Sie in die gesetzliche Versicherung wechseln, etwa in die studentische Versicherung oder durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Dann führen Sie den Vertrag besser als Anwartschaft fort, statt ihn zu kündigen.
Kann ich mit einer Anwartschaft später den Versicherer wechseln?
Ja, Sie verlieren dabei aber die Vorteile: Der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit und rechnet mit Ihrem aktuellen Alter (BaFin). Die bis dahin gezahlten Beiträge waren dann, wie Finanztip betont, umsonst. Wählen Sie den Versicherer deshalb von Anfang an mit Blick auf den späteren Beihilfetarif.
Was passiert mit der Anwartschaft, wenn ich doch nicht verbeamtet werde?
Sie können sie kündigen, ohne vereinbarte Mindestlaufzeit zum Ende eines Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist (§ 205 Abs. 1 VVG). Die bis dahin gezahlten Beiträge waren dann der Preis für die Absicherung. Ob sich der Abschluss trotzdem lohnt, hängt deshalb auch davon ab, wie sicher Ihr Weg in den Schuldienst als Beamtin oder Beamter ist.
Gilt die Anwartschaft auch, wenn ich das Referendariat in einem anderen Land beginne?
In der Regel ja, denn der Vertrag hängt nicht an einem Land; welche Ernennungen die Aktivierung auslösen, regeln aber die Bedingungen. Maßgeblich ist zudem die Beihilfe des Landes, in dem Sie ernannt werden, und der aktivierte Tarif muss zu dessen Bemessungssatz passen, in Hessen etwa 70 % für Anwärterinnen und Anwärter. Achten Sie deshalb auf Bedingungen, die einen anpassbaren Prozentsatz vorsehen.
Quellen und Stand
Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.
- PKV-Verband (privat-patienten.de): Lexikon „Anwartschaftsversicherung“
- BaFin: FAQ zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- §§ 19 und 21 VVG – Anzeigepflicht, Ausübung der Rechte des Versicherers
- Finanztip: Anwartschaftsversicherung – So sicherst Du Dir die Rückkehr in die PKV (Stand 8. Januar 2026)
- § 199 VVG – Beihilfeempfänger
- PKV-Verband: Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige (Broschüre, Stand Januar 2026)
- PKV-Verband (privat-patienten.de): Wie können Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen in die PKV wechseln? (Juli 2024)
- PKV-Verband: Merkblatt für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen oder Behinderungen
- §§ 204 und 205 VVG – Tarifwechsel, Kündigung des Versicherungsnehmers
- Stiftung Warentest: Gut versichert trotz Psychotherapie (19.07.2023)
- § 46 BBhV – Bemessung der Beihilfe
- § 15 Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO), Fassung ab 01.07.2023
- § 305 SGB V – Auskünfte an Versicherte
- § 23 SGB XI – Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte