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Aktualisiert am 12. Oktober 2026

Zoll im Vollzugsdienst: Was Beihilfe statt Heilfürsorge für Zöllnerinnen und Zöllner bedeutet

Zöllner im Vollzug tragen Waffen wie die Bundespolizei, erhalten aber Beihilfe statt Heilfürsorge. Was das für Tarif, Dienstunfall und Zulage heißt.

Zöllnerinnen und Zöllner in den Kontrolleinheiten, in der Grenzabfertigung oder im Zollfahndungsdienst kontrollieren Fahrzeuge, durchsuchen Personen und halten Verdächtige fest, bewaffnet und oft im Schichtdienst. Das Gesetz zählt sie zu den Vollzugsbeamten des Bundes, die unmittelbaren Zwang anwenden und Schusswaffen gebrauchen dürfen (§ 6 und § 9 UZwG). Polizeivollzugsbeamte sind sie trotzdem nicht, und daran hängt ihre Krankenversorgung.

Die Bundespolizei erhält Heilfürsorge, der Zoll Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverordnung. Dieser Beitrag zeigt, wo sich beide Dienste sonst noch unterscheiden, was Ihre private Versicherung deshalb vom ersten Diensttag an leisten muss und was beim Wechsel aus der Bundespolizei, nach einem Dienstunfall und bei Zulage und Altersgrenze gilt. Bemessungssätze und Neuerungen der Beihilfe beim Bund stehen auf der Seite PKV für Bundesbeamte.

Auf einen Blick

  • Zollvollzugsbeamte sind keine Polizeivollzugsbeamten; Heilfürsorge gibt es beim Bund nur für die Polizei.
  • Ohne Heilfürsorge brauchen Sie ab dem ersten Diensttag einen privaten Restkosten- und Pflegetarif.
  • Die Beihilfe erstattet Chefarzt und Zweibettzimmer, die Heilfürsorge der Bundespolizei im Krankenhaus nicht.
  • Wer von der Bundespolizei zum Zoll wechselt, verliert die Heilfürsorge und muss sofort privat versichert sein.
  • Die Zulage entspricht der Polizeizulage, die Altersgrenze liegt beim Zoll aber bei 67 statt 62 Jahren.

Vollzugsbeamte, aber keine Polizeivollzugsbeamten

Zum Gebrauch von Schusswaffen sind beim Bund neben den Polizeivollzugsbeamten auch die Beamten des Grenzaufsichtsdienstes, des Zollfahndungsdienstes sowie des Bewachungs- und Begleitungsdienstes berechtigt (§ 9 UZwG). Das Zollverwaltungsgesetz nennt sie Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung und gibt ihnen eigene Befugnisse, etwa Personen zu durchsuchen, bei denen Anhaltspunkte für Waffen oder gefährliche Gegenstände bestehen (§ 10a ZollVG).

Das Bundespolizeibeamtengesetz gilt dagegen für die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei, des kriminalpolizeilichen Vollzugsdienstes des Bundes und beim Deutschen Bundestag (§ 1 BPolBG), nicht für den Zoll. Die Verordnung, die diese Gruppen bestimmt, zählt Polizeiämter und Ämter des Bundeskriminalamts auf, keine Ämter des Zolls. Daran ändern auch die polizeilichen Rechte nichts, die der Zollfahndungsdienst im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten hat (§ 404 AO).

An diese Unterscheidung knüpfen Krankenversorgung, Dienstunfähigkeit und Altersgrenze an. Im Überblick:

  • Krankenversorgung: Bundespolizei Heilfürsorge (§ 70 Abs. 2 BBesG), Zoll Beihilfe nach BBhV und private Restkostenversicherung.
  • Dienstunfähigkeit: Bundespolizei eigene Polizeidienstunfähigkeit (§ 4 BPolBG), Zoll allgemeine Dienstunfähigkeit nach § 44 BBG.
  • Altersgrenze: Bundespolizei 62 Jahre (§ 5 BPolBG), Zoll die Regelaltersgrenze, für ab 1964 Geborene 67 Jahre (§ 51 BBG).
  • Zulage: bei beiden die Stellenzulage nach Vorbemerkung Nr. 9 zu Anlage I BBesG, beim Zoll nur in bestimmten Bereichen.
  • Unfallfürsorge: für beide dieselben Regeln des Beamtenversorgungsgesetzes.

Kostenerstattung statt Sachleistung

Die Heilfürsorge der Bundespolizei wird grundsätzlich als Sachleistung gewährt, Zuzahlungen richten sich nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 2 BPolHfV). Behandelt wird beim Hausarzt oder beim polizeiärztlichen Dienst, Polizeivollzugsanwärter müssen sich polizeiärztlich behandeln lassen (§ 5 BPolHfV). Im Krankenhaus besteht Anspruch auf die allgemeinen Krankenhausleistungen (§ 10 Abs. 2 BPolHfV).

Beim Zoll läuft es wie bei allen beihilfeberechtigten Bundesbeamten: Sie erhalten nach der Behandlung eine Rechnung und reichen sie bei der Beihilfe und bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.

Ein Unterschied mit Folgen für den Tarif: Wahlärztliche Leistungen und eine gesondert berechnete Unterkunft im Krankenhaus sind beihilfefähig, das Zimmer bis zu einem Tageshöchstbetrag, der seit 1. April 2026 bei 60,90 € liegt (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 BBhV). Achten Sie darauf, dass Ihr Tarif den Rest auch bei Chefarzt und Zweibettzimmer erstattet; wie er mit Beträgen über dem Höchstbetrag umgeht, regeln seine Bedingungen.

Was Ihr Tarif vom ersten Diensttag an leisten muss

Weil keine Heilfürsorge greift, gilt vom Tag der Ernennung an die Pflicht, den Teil der Krankheitskosten zu versichern, den die Beihilfe nicht trägt (§ 193 Abs. 3 VVG). Eine Anwartschaft, wie sie Polizisten mit Heilfürsorge für die Zeit danach abschließen, genügt nicht; Ihr Tarif muss sofort leisten. Wer den Vertrag später als einen Monat nach Beginn der Pflicht beantragt, zahlt einen Prämienzuschlag (§ 193 Abs. 4 VVG).

Der Tarif ergänzt Ihren Bemessungssatz, im aktiven Dienst in der Regel 50 %, mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit 70 % (§ 46 BBhV). Dazu kommt die private Pflegepflichtversicherung als anteiliger, beihilfekonformer Tarif (§ 23 Abs. 3 SGB XI). Bei Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer, beim Zoll direkt für den Restkostentarif und nicht nur für eine Anwartschaft wie bei Heilfürsorge; Einzelheiten stehen unter PKV für Beamtenanwärter.

Für Reisen gilt: Außerhalb der Europäischen Union erstattet die Beihilfe grundsätzlich nur, was die Behandlung im Inland gekostet hätte. Ohne diese Grenze zahlt sie etwa auf Dienstreisen, wenn die Behandlung nicht bis zur Rückkehr warten konnte, bei Notfällen im nächstgelegenen Krankenhaus und bei ärztlichen und zahnärztlichen Kosten bis 1.000 € je Krankheitsfall (§ 11 BBhV). Für private Reisen schließt eine Auslandsreise-Krankenversicherung die Lücke.

Wechsel von der Bundespolizei zum Zoll

Heilfürsorge steht nur den Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag zu (§ 70 Abs. 2 BBesG). Wer in die Zollverwaltung wechselt, verliert sie mit dem Wechsel und erhält von da an Beihilfe, als aktiver Beamter in der Regel mit 50 %. Für den Rest gilt sofort die Versicherungspflicht, und auch hier droht ein Prämienzuschlag, wenn der Antrag später als einen Monat nach dem Ende der Heilfürsorge gestellt wird (§ 193 Abs. 4 VVG).

Entscheidend ist, ob Sie während der Heilfürsorge eine Anwartschaftsversicherung auf einen Beihilfetarif abgeschlossen haben. Dann aktivieren Sie diesen Tarif zu den vereinbarten Bedingungen, ohne neue Gesundheitsprüfung. Ohne Anwartschaft prüft der Versicherer Ihre Gesundheit, und die Öffnungsaktion hilft nicht mehr, weil sie bei Heilfürsorge nur in den ersten sechs Monaten und nur für eine Anwartschaft gilt. Sicher bleibt dann nur der Basistarif (§ 193 Abs. 5 VVG, § 152 VAG); wie die Anwartschaft funktioniert, erklärt der Beitrag Anwartschaftsversicherung für Polizisten.

Mit dem Wechsel ändern sich auch Altersgrenze und Zulage. Statt mit 62 treten Sie mit der Regelaltersgrenze in den Ruhestand, und die Zulage erhalten Sie nur weiter, wenn Ihr neuer Dienstposten in einem zulageberechtigten Bereich des Zolls liegt. Ihre Jahre im Beamtenverhältnis bei der Bundespolizei zählen für das Ruhegehalt mit (§ 6 Abs. 1 BeamtVG).

Dienstunfall: kurz zur Unfallfürsorge

Verletzt sich eine Zöllnerin bei einer Kontrolle oder wird ein Zöllner im Dienst angegriffen, ist das ein Dienstunfall. Wird er anerkannt, übernimmt die Unfallfürsorge des Dienstherrn das Heilverfahren mit Behandlung, Krankenhaus und Rehabilitation (§ 33 BeamtVG), nicht Ihre Krankenversicherung. Als Dienstunfall gilt auch ein Angriff außerhalb des Dienstes, wenn er Ihrem dienstlichen Verhalten oder Ihrer Eigenschaft als Beamter gilt (§ 31 Abs. 4 BeamtVG).

Bleibt ein verurteilter Angreifer das Schmerzensgeld schuldig, soll der Dienstherr die Zahlung auf Antrag übernehmen, wenn das zur Vermeidung einer unbilligen Härte notwendig ist; der Antrag ist binnen zwei Jahren nach Rechtskraft des Urteils zu stellen (§ 78a BBG). Was ein Dienstunfall für Ruhegehalt und Dienstunfähigkeit bedeutet, behandelt der Beitrag zur Dienstunfähigkeit im Zollvollzug.

Zulage und Altersgrenze

Die Stellenzulage, die bei der Bundespolizei als Polizeizulage bekannt ist, erhalten beim Zoll Beamte, die in der Grenzabfertigung oder in einem Bereich arbeiten, den das Bundesfinanzministerium als typischerweise vollzugspolizeilich geprägt bestimmt hat, oder die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind (Vorbemerkung Nr. 9 zu Anlage I BBesG). Sie beträgt nach einem Jahr Dienstzeit 95 € und nach zwei Jahren 228 € im Monat (Anlage IX BBesG). Die Zulage für den Außendienst der Zollfahndung gibt es daneben nur, soweit sie höher ist (Vorbemerkung Nr. 13), die Zulage für Bereiche mit Außendienst oder gefährdungsrelevanten Tätigkeiten gar nicht (Vorbemerkung Nr. 15).

Seit 1. Januar 2024 ist die Zulage ruhegehaltfähig, wenn Sie mindestens zehn Jahre zulageberechtigt eingesetzt waren oder wenn der Dienst nach mindestens zwei Jahren wegen einer im Dienst erlittenen Beschädigung durch Dienstunfähigkeit endet; Zeiten vor diesem Datum zählen mit (Vorbemerkung Nr. 3a zu Anlage I BBesG). Die Zulagen nach Nr. 13 und 15 sind nicht ruhegehaltfähig.

Bei der Altersgrenze gibt es keine Angleichung an die Bundespolizei. Für den Zoll bestimmt das Bundesbeamtengesetz keine besondere Altersgrenze, es gilt die Regelaltersgrenze (§ 51 Abs. 1 BBG); die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ hat die Pensionierung der Zollvollzugskräfte mit 62 schon 2019 als offenen Punkt genannt. Auf Antrag ist der Ruhestand ab 63 möglich, mit einem Abschlag von 3,6 % je Jahr vor der Altersgrenze, höchstens 14,4 % (§ 52 Abs. 3 BBG, § 14 Abs. 3 BeamtVG). Im Ruhestand steigt der Bemessungssatz auf 70 % (§ 46 Abs. 2 BBhV).

Häufige Fragen

Wer bearbeitet meine Beihilfeanträge?

Für die Generalzolldirektion, alle Hauptzollämter und die Zollfahndungsämter ist das Bundesverwaltungsamt die Beihilfestelle. Sie reichen Ihre Rechnungen dort ein und haben dafür drei Jahre ab Rechnungsdatum Zeit (§ 54 BBhV). Den Anteil, den die Beihilfe nicht trägt, rechnen Sie parallel mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab.

Brauche ich als Zöllnerin oder Zöllner eine Anwartschaftsversicherung?

Für Ihre laufende Krankenversicherung nicht. Anwartschaften sichern Polizisten mit Heilfürsorge den Weg in die private Krankenversicherung für die Zeit nach der Heilfürsorge. Beim Zoll beginnt Ihr Beihilfetarif am ersten Diensttag, und Vorerkrankungen fängt die Öffnungsaktion auf, wenn der Antrag binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer eingeht.

Bin ich bei Schießtraining und Einsatzübungen abgesichert?

Ja. Waffenträgerinnen und Waffenträger nehmen nach einem Merkblatt für Amtsärzte zu den Untersuchungen beim Zoll (Stand 2021) regelmäßig an Übungen zur Eigensicherung und zur waffenlosen Selbstverteidigung sowie am Dienstsport teil. Solche Übungen gehören zum Dienst, ein Unfall dabei ist ein Dienstunfall mit Heilverfahren durch die Unfallfürsorge (§ 31 Abs. 1, § 33 BeamtVG).

Was gilt, wenn mich jemand außerhalb des Dienstes wegen meiner Arbeit angreift?

Ein solcher Angriff steht einem Dienstunfall gleich, wenn er Ihrem pflichtgemäßen dienstlichen Verhalten oder Ihrer Eigenschaft als Beamter gilt (§ 31 Abs. 4 BeamtVG). Führt er zur Dienstunfähigkeit mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 %, gilt auch das erhöhte Unfallruhegehalt (§ 37 Abs. 2 Nr. 2 BeamtVG).

Kann ich als Zollbeamter freiwillig gesetzlich versichert bleiben?

Ja, wenn Sie vorher gesetzlich versichert waren. Den Beitrag tragen Sie dann allein, denn der Bund zahlt keine pauschale Beihilfe. Die Beihilfe erstattet in diesem Fall 100 % der beihilfefähigen Kosten, die nach den Leistungen der Kasse übrig bleiben, aber nur, wenn die Kasse überhaupt etwas geleistet hat (§ 47 Abs. 5 BBhV). Beamtenberatung24 berät Zollbeamte zu dieser Wahl telefonisch in allen 16 Ländern.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.