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Aktualisiert am 12. Oktober 2026

Vorerkrankungen als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter

Gesundheitsfragen, Anzeigepflicht, anonyme Risikovoranfrage und Öffnungsaktion: So planen Anwärter mit Vorerkrankungen den Weg in die PKV.

Wer als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter eine private Krankenversicherung beantragt, muss Gesundheitsfragen beantworten. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Für Beamte auf Widerruf gibt es seit 2019 aber einen erleichterten Zugang, die Öffnungsaktion, und vor jedem Antrag die Möglichkeit, die eigenen Chancen unverbindlich zu klären.

Dieser Beitrag erklärt, wonach die Versicherer fragen, was Sie angeben müssen und was bei Fehlern droht, wie eine anonyme Risikovoranfrage abläuft und wann die Öffnungsaktion der bessere Weg ist. Die Grundzüge der Öffnungsaktion im Vorbereitungsdienst stehen auf der Seite PKV für Beamtenanwärter.

Auf einen Blick

  • Anzugeben ist, wonach der Versicherer in Textform fragt, auch bei Rückfragen bis zur Annahme des Antrags.
  • Bei Fehlern in den Angaben kann der Versicherer drei Jahre lang reagieren, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt vorab, welche Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annehmen würden.
  • Öffnungsaktion: keine Ablehnung, kein Ausschluss, höchstens 30 % Zuschlag; gebunden ist der Versicherer des Erstantrags.
  • Fällt der Grund für einen Zuschlag später weg, können Sie verlangen, dass der Beitrag sinkt.

Wonach die Versicherer fragen

Vor dem Vertragsschluss legt Ihnen der Versicherer Gesundheitsfragen vor, nach Finanztip vor allem zu Vorerkrankungen, Krankenhausaufenthalten, Operationen und laufenden Behandlungen. Wortlaut und abgefragte Zeiträume bestimmt jedes Unternehmen selbst. Auch die Bewertung unterscheidet sich: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass dieselben Angaben bei einem Versicherer zur Annahme, bei einem anderen zu einem Zuschlag und beim dritten zur Ablehnung führen können.

Eine Behinderung allein ist kein Grund für eine Ablehnung. Unterschiedliche Bedingungen wegen einer Behinderung sind nur zulässig, wenn sie auf einer anerkannten, versicherungsmathematischen Risikobewertung beruhen (§ 20 Abs. 2 AGG). Ergibt sich daraus ein höheres Krankheitsrisiko, darf der Versicherer außerhalb der Öffnungsaktion Zuschläge verlangen oder ablehnen, so der PKV-Verband.

Was Sie angeben müssen

Anzeigen müssen Sie die Ihnen bekannten Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, und zwar bis zur Abgabe Ihres Antrags. Stellt er danach, aber vor der Annahme, weitere Fragen, gilt die Pflicht auch für diese (§ 19 Abs. 1 VVG). Wonach nicht gefragt wird, müssen Sie nicht von sich aus mitteilen.

Beantworten Sie die Fragen mit Unterlagen statt aus dem Gedächtnis. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen auf Antrag mit, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben (§ 305 Abs. 1 SGB V), und Ihre Ärztinnen und Ärzte müssen Einsicht in die Behandlungsakte gewähren; die erste Abschrift ist kostenlos (§ 630g BGB). Ist eine Diagnose nachweislich falsch erfasst, muss die Kasse sie auf Antrag mit ärztlichem Nachweis berichtigt ausweisen.

Fällt Ihnen nach dem Antrag eine vergessene Behandlung ein, melden Sie sie, solange der Versicherer den Antrag noch nicht angenommen hat. Kannte er einen Umstand bei Vertragsschluss, kann er sich später nicht auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen (§ 19 Abs. 5 VVG).

Was bei falschen oder fehlenden Angaben droht

Die Folgen hängen vom Verschulden ab. Bei Vorsatz kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls, es sei denn, er hätte Sie auch bei richtigen Angaben versichert, nur zu anderen Bedingungen. Dann werden diese Bedingungen, etwa ein Zuschlag oder ein Ausschluss, auf sein Verlangen rückwirkend Teil des Vertrags; das gilt auch bei einfacher Fahrlässigkeit (§ 19 Abs. 2 bis 4 VVG). Trifft Sie kein Verschulden, entfällt in der Krankenversicherung auch diese Anpassung (§ 194 Abs. 1 VVG).

Kündigen darf der Versicherer eine Krankenversicherung, die Ihre Versicherungspflicht erfüllt, nicht (§ 206 Abs. 1 VVG). Nach einem Rücktritt muss er für bereits eingetretene Versicherungsfälle nur leisten, wenn der verschwiegene Umstand dafür nicht ursächlich war, bei Arglist gar nicht (§ 21 Abs. 2 VVG); eine arglistige Täuschung kann er zudem anfechten (§ 22 VVG). Rücktritt und Vertragsanpassung setzen voraus, dass er Sie in einer gesonderten Mitteilung in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat (§ 19 Abs. 5 VVG).

In der Krankenversicherung erlöschen diese Rechte drei Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz oder Arglist erst nach zehn Jahren; für Versicherungsfälle, die vor Ablauf der Frist eingetreten sind, gilt diese Grenze nicht (§ 194 Abs. 1 Satz 4, § 21 Abs. 3 VVG). Für Anwärter wiegt ein Rücktritt doppelt: Wer eine private Krankenversicherung nach Rücktritt oder Anfechtung verlassen musste, ist von der Öffnungsaktion ausgeschlossen, und nach einem Rücktritt wegen vorsätzlich falscher Angaben darf derselbe Versicherer sogar den Basistarif verweigern (§ 193 Abs. 5 VVG).

Die anonyme Risikovoranfrage

Bevor Sie einen verbindlichen Antrag stellen, lässt sich klären, wie die Versicherer Ihre Vorgeschichte bewerten. Bei einer anonymen Risikovoranfrage schickt ein Makler Ihre Gesundheitsangaben ohne Namen und Anschrift an mehrere Unternehmen und erhält deren Einschätzung: Annahme, Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung. Finanztip empfiehlt diesen Weg, weil er das Risiko einer Ablehnung verringert.

Für Anwärter ist der Schritt besonders wichtig, weil bei der Öffnungsaktion nur der Versicherer gebunden ist, bei dem Sie den ersten verbindlichen Antrag stellen. Der PKV-Verband rät deshalb, zuerst unverbindliche, ausdrücklich nur zur Information gestellte Anfragen zu nutzen und den Antrag erst zu stellen, wenn die Wahl feststeht.

Eine Voranfrage ersetzt die Gesundheitsfragen nicht: Was Sie später im Antrag angeben, muss mit Ihren Unterlagen übereinstimmen. Beamtenberatung24 übernimmt anonyme Risikovoranfragen für Anwärterinnen und Anwärter und berät telefonisch in allen 16 Ländern und beim Bund.

Die Öffnungsaktion im Vorbereitungsdienst

Innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses auf Widerruf nehmen die teilnehmenden Versicherer Anwärter ohne Ablehnung aus Risikogründen und ohne Leistungsausschlüsse auf; Zuschläge sind auf 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt. Es zählt der Eingang des Antrags, nicht der Versicherungsbeginn. Ihre Frist berechnen Sie mit dem Fristenrechner zur Öffnungsaktion.

Die Bedingungen des PKV-Verbands enthalten weitere Punkte, die bei Vorerkrankungen zählen. Auch für eine Behandlung, die vor Vertragsbeginn begonnen hat, leistet der Versicherer ab Beginn des Schutzes, denn die übliche Klausel, nach der für zuvor eingetretene Versicherungsfälle nicht gezahlt wird, gilt hier nicht. In der Pflegepflichtversicherung entfällt ein gesundheitsabhängiger Zuschlag. Dafür gibt es keine freie Tarifwahl: Begünstigt ist nur der beihilfekonforme Restkostenschutz, Wahlleistungen nur, soweit Ihre Beihilfe sie erstattet, und Ergänzungstarife sind ausgenommen. Ein teilnehmendes Unternehmen nimmt Beamte auf Widerruf nicht über die Aktion auf.

Die Aktion lässt sich nur einmal nutzen. Wer im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert bleibt, kann sie noch bei der Ernennung auf Probe in Anspruch nehmen; dann führen auch Erkrankungen aus der Ausbildungszeit nicht zur Ablehnung. Folgt aber keine Ernennung auf Probe, entfällt diese zweite Gelegenheit, und den Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung tragen Sie ohne pauschale Beihilfe allein (§ 250 Abs. 2 SGB V).

Die Aktion ist nicht in jedem Fall der günstigste Weg. Wer ohne oder mit geringem Zuschlag angenommen wird, kann auch Tarife und Ergänzungen außerhalb der Aktion wählen; die teilnehmenden Versicherer weisen selbst auf die Aktion hin, wenn deren Bedingungen günstiger sind.

Wenn die Öffnungsaktion nicht greift

Ist die Frist verstrichen oder waren Sie schon einmal privat vollversichert, bleibt der normale Antrag mit Gesundheitsprüfung. Eine Ausnahme sieht der PKV-Verband unter anderem für Personen vor, die als Kind über die Eltern privat versichert waren, wenn beim Ende dieses Vertrags nicht vorhersehbar war, dass wieder eine private Versicherung nötig wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung spielen Vorerkrankungen keine Rolle; wer dort bisher versichert war, kann freiwillig Mitglied bleiben.

Als Auffanglösung muss Ihnen jeder Versicherer den Basistarif gewähren, dessen Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar und bei Beihilfeberechtigten auf die Ergänzung der Beihilfe beschränkt sind; Zuschläge und Ausschlüsse sind dort nicht vorgesehen (§ 193 Abs. 5 und § 203 Abs. 1 VVG, § 152 VAG). In der privaten Pflegepflichtversicherung darf ohnehin kein Versicherer Sie ablehnen oder Vorerkrankungen ausschließen (§ 110 SGB XI).

Ein Zuschlag muss nicht für immer bleiben. Fällt der Umstand weg, für den er vereinbart wurde, können Sie verlangen, dass der Beitrag ab Zugang Ihres Verlangens angemessen herabgesetzt wird (§ 41 VVG). Den Wegfall müssen Sie belegen, etwa mit Befunden und einer ärztlichen Stellungnahme; dann muss der Versicherer seine Kalkulation näher darlegen, wie das Landgericht München I entschieden hat (Urteil vom 7. März 2023, 12 S 12059/22).

Häufige Fragen

Muss ich eine abgeschlossene Psychotherapie angeben?

Ja, wenn der Antrag danach fragt und die Behandlung in den abgefragten Zeitraum fällt; ob sie abgeschlossen ist, spielt dafür keine Rolle. Über die Öffnungsaktion führt eine frühere Psychotherapie weder zur Ablehnung noch zu einem Leistungsausschluss, ein Zuschlag ist auf 30 % begrenzt.

Was gilt, wenn ich erst nach Vertragsschluss krank werde?

Das ändert an Ihrem Vertrag nichts. Die Anzeigepflicht endet mit Ihrem Antrag, bei Rückfragen des Versicherers mit der Annahme. Spätere Erkrankungen müssen Sie nicht melden, und sie haben nach Angaben des PKV-Verbands keinen Einfluss auf Beitrag oder Risikozuschlag.

Ein Versicherer hat meinen ersten Antrag abgelehnt. Ist die Öffnungsaktion verloren?

Nicht unbedingt. Nimmt dieser Versicherer an der Aktion teil und lag der Antrag in der Frist, können Sie verlangen, zu ihren Bedingungen aufgenommen zu werden, denn gebunden ist der Versicherer Ihres verbindlichen Erstantrags. Nimmt er nicht teil, können Sie den Antrag bei einem teilnehmenden Unternehmen erneut stellen.

Gilt die Öffnungsaktion auch für meinen Partner und meine Kinder?

Ja, wenn sie bei Ihrer Beihilfe berücksichtigungsfähig und nicht gesetzlich pflichtversichert sind und Sie selbst privat versichert sind oder es zu diesem Zeitpunkt werden. Für Angehörige von Beamten auf Widerruf gilt eine eigene Frist von sechs Monaten ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe. Aufgenommen werden sie grundsätzlich bei Ihrem Versicherer.

Kann ich mit Vorerkrankungen später noch den Versicherer wechseln?

Möglich ist das, der neue Versicherer prüft Ihre Gesundheit aber nach seinen normalen Regeln, und die Öffnungsaktion steht dafür nicht mehr zur Verfügung. Bei Tarifen mit Alterungsrückstellung wird zudem nur der Teil übertragen, der dem Basistarif entspricht (§ 204 Abs. 1 Nr. 2 VVG). Die Wahl des Versicherers zu Beginn hat deshalb großes Gewicht.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.