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Aktualisiert am 12. Oktober 2026

Duales Studium in der Verwaltung: Krankenversicherung für Inspektoranwärterinnen und Inspektoranwärter

Studium an der Verwaltungshochschule im Beamtenverhältnis auf Widerruf: was für Beihilfe, Familienversicherung, Praxisphasen und einen Abbruch gilt.

Wer über ein duales Studium in den gehobenen Verwaltungsdienst einsteigt, wird beim Bund und etwa in Bayern schon zum Studienbeginn verbeamtet. Inspektoranwärterinnen und Inspektoranwärter studieren als Beamte auf Widerruf, erhalten Anwärterbezüge und Beihilfe und sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Für viele endet damit die Familienversicherung, für Beamtenkinder die Beihilfe über die Eltern.

Dieser Beitrag zeigt, was das Studium an einer Hochschule für öffentliche Verwaltung für die Krankenversicherung bedeutet: welche Beihilfe je Dienstherr gilt, was in den Praxisphasen zu beachten ist und was ein Abbruch auslöst. Wie Anwärtertarife aufgebaut sind und worauf es bei ihrer späteren Umstellung ankommt, erklärt die Seite PKV für Beamtenanwärter.

Auf einen Blick

  • Inspektoranwärter studieren als Beamte auf Widerruf und haben vom ersten Tag an Anspruch auf Beihilfe.
  • Die Einschreibung an der Verwaltungshochschule führt nicht in die studentische Pflichtversicherung.
  • Beim Bund zahlt die Beihilfe Anwärtern 50 %, in Hessen 70 %; mehrere Länder erlassen ihnen Eigenbehalte.
  • Wer über die Eltern versichert war, braucht ab der Ernennung einen eigenen, an die Beihilfe angepassten Schutz.
  • Nach einem Abbruch endet die Beihilfe; auf Antrag binnen sechs Monaten stockt die PKV ohne Gesundheitsprüfung auf.

Studieren im Beamtenverhältnis auf Widerruf

Beim Bund ist der Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst ein Hochschulstudium aus Fachstudien und berufspraktischen Studienzeiten. Er dauert in der Regel drei Jahre und endet mit einem Bachelor oder einem Diplomgrad mit dem Zusatz Fachhochschule (§ 16 BLV). In der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes ist das der Diplomstudiengang Verwaltungsmanagement an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (§ 1 GntDAIVVDV).

Die Länder bilden an eigenen Hochschulen aus. In Bayern setzt das Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) ein Beamtenverhältnis auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus; zu 21 Monaten Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung in Hof, kommen 15 Monate praktische Ausbildung bei der Ausbildungsbehörde.

Für die Krankenversicherung zählt allein der Status. Als Beamte auf Widerruf mit Anspruch auf Bezüge und Beihilfe sind Sie versicherungsfrei, und daran ändert die Einschreibung nichts, denn wer versicherungsfrei ist, wird auch als Studierender nicht pflichtversichert (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB V). Anders ist es bei dualen Studiengängen im Arbeitsverhältnis: Wer mit Studienvertrag studiert, ist wie ein Auszubildender gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 4a SGB V).

Beihilfe im Studium: was je Dienstherr gilt

Beihilfeberechtigt sind auch Beamte, denen Anwärterbezüge zustehen (§ 2 Abs. 2 BBhV). Der Bund erstattet ihnen wie allen aktiven Beamten 50 % der beihilfefähigen Kosten (§ 46 BBhV), die meisten Länder ebenso. Die Unterschiede liegen im Detail:

  • Hessen zahlt Empfängerinnen und Empfängern von Anwärterbezügen und ihren Angehörigen 70 % (§ 15 Abs. 1 HBeihVO); dort genügt im Studium ein Tarif über 30 %.
  • Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein ziehen Anwärtern keine Kostendämpfungspauschale beziehungsweise keinen Selbstbehalt ab, Bremen nicht bei einem Einstiegsamt zwischen A 6 und A 9. Baden-Württemberg bemisst die Pauschale im Vorbereitungsdienst nach dem Eingangsamt, im gehobenen Dienst sind das 100 € im Jahr (§ 78 Abs. 2a LBG).
  • Bayern verzichtet bei Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst auf die Eigenbeteiligung von 3 € je Arzneimittel (Art. 96 Abs. 3 BayBG).
  • Beim Bund sind Zahnersatz, Kronen, Inlays und Implantate für Beamte auf Widerruf grundsätzlich nicht beihilfefähig, außer nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder nach mindestens drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst (§ 17 BBhV).
  • Chefarzt und Zweibettzimmer erstattet der Bund ohne Zusatzbeitrag (§ 26 BBhV). In Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz müssen Sie binnen fünf beziehungsweise drei Monaten nach der Ernennung erklären, dass Sie diese Wahlleistungen gegen einen Monatsbetrag wollen; mit der Ernennung auf Probe beginnt die Frist neu.

Familienversicherung und Beihilfe der Eltern enden

Wer bis zum Studienbeginn über die Eltern gesetzlich versichert war, verliert die Familienversicherung mit der Ernennung. Sie setzt voraus, dass der Angehörige nicht versicherungsfrei ist und sein Gesamteinkommen ein Siebtel der Bezugsgröße nicht übersteigt, 2026 sind das 565 € im Monat (§ 10 Abs. 1 SGB V); allein der Anwärtergrundbetrag des gehobenen Dienstes liegt beim Bund um ein Mehrfaches darüber (Anlage VIII BBesG). Die Kasse führt Sie dann als freiwilliges Mitglied weiter, es sei denn, Sie treten binnen zwei Wochen nach ihrem Hinweis aus und weisen eine andere Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Beamtenkinder, die bisher über die Beihilfe eines Elternteils abgesichert waren, sind dort mit dem eigenen Beihilfeanspruch nicht mehr berücksichtigungsfähig (§ 5 Abs. 1 BBhV). Statt 80 % als Kind erhalten Sie beim Bund nun 50 %, der private Tarif muss also von 20 % auf 50 % wachsen. Der Versicherer muss den Schutz an den geänderten Bemessungssatz anpassen, ohne Risikoprüfung, wenn Sie den Antrag binnen sechs Monaten stellen (§ 199 Abs. 2 VVG); ob dafür ein Anwärtertarif desselben Unternehmens in Frage kommt, regeln dessen Bedingungen.

Fachstudium und Praxisphasen

Zwischen Hochschule und Ausbildungsbehörde wechselt der Lernort, nicht der Status. Beim Bund gliedert sich das Präsenzstudium in Grundstudium, drei Hauptstudienabschnitte und zwei Praktika in Bundesbehörden; die Hochschule ist Einstellungsbehörde, in den Praktika kommt die Dienstaufsicht der Ausbildungsbehörde hinzu (§§ 3, 6 GntDAIVVDV). Anwärterbezüge und Beihilfe laufen in allen Abschnitten weiter.

Unfälle sichert der Dienstherr über die Unfallfürsorge ab, zu der auch das Heilverfahren gehört; beim Bund zählen zum Dienst dienstliche Veranstaltungen und Dienstreisen, als Dienst gilt auch der Weg zur Dienststelle (§§ 30, 31 BeamtVG), für Landesbeamte gelten die Versorgungsgesetze der Länder. Melden Sie einen Unfall im Hörsaal, im Praktikum oder auf dem Weg sofort, beim Bund beträgt die Ausschlussfrist zwei Jahre (§ 45 BeamtVG). Ein Unfall während des Vorbereitungsdienstes öffnet dort zudem die Ausnahme beim Zahnersatz.

Praktika können beim Bund auch im Ausland stattfinden (§ 6 GntDAIVVDV). Innerhalb der EU erstattet die Bundesbeihilfe wie im Inland, außerhalb nur bis zu den Inlandskosten, mit Ausnahmen etwa für ärztliche Leistungen bis 1.000 € je Krankheitsfall oder für unaufschiebbare Behandlungen auf Dienstreisen (§ 11 BBhV). Nach den Musterbedingungen der PKV gilt der private Schutz in Europa, außerhalb Europas ohne besondere Vereinbarung nur im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts (§ 1 Abs. 4 MB/KK); prüfen Sie vor dem Praktikum, was Ihr Tarif vorsieht.

Privat oder freiwillig gesetzlich versichert

Den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht trägt, sichern Sie privat oder als freiwilliges Mitglied der Krankenkasse ab. Freiwillig Versicherte tragen den Beitrag allein (§ 250 Abs. 2 SGB V), sofern ihr Land keine pauschale Beihilfe zahlt, und beim Bund gibt es zu Leistungen, die die Kasse erbringt, keine Beihilfe (§ 8 Abs. 4 BBhV).

Bei Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer, die auch Beamte auf Widerruf einschließt: Geht der Antrag binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses beim Versicherer ein, lehnen die teilnehmenden Unternehmen niemanden aus Risikogründen ab, schließen keine Leistungen aus und begrenzen Zuschläge auf 30 %. Nicht jedes teilnehmende Unternehmen nimmt allerdings Beamte auf Widerruf über die Aktion auf, und gebunden ist nur der Versicherer, bei dem der erste verbindliche Antrag eingeht.

Angeboten werden Anwärtern zunächst die Tarife, die für Beamte auf Widerruf geöffnet sind. Bei Vorerkrankungen übernimmt Beamtenberatung24 die anonyme Risikovoranfrage und berät Inspektoranwärterinnen und Inspektoranwärter telefonisch in allen 16 Ländern und beim Bund.

Wenn das Studium endet: Prüfung, Wiederholung, Abbruch

Beim Bund endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Laufbahnprüfung oder das endgültige Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung bekannt gegeben wird (§ 37 Abs. 2 BBG); in den Ländern mit Ablauf des Prüfungstages, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt (§ 22 Abs. 4 BeamtStG). Ein Fehlversuch beendet es noch nicht: An der Hochschule des Bundes lässt sich jede Modulprüfung einmal wiederholen, die Zwischenprüfung in Ausnahmefällen auch ein zweites Mal (§ 19 GntDAIVVDV).

Abbrechen können Sie jederzeit, indem Sie schriftlich Ihre Entlassung verlangen (§ 33 BBG, § 23 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG). Mit dem Beamtenverhältnis endet die Beihilfe; Ihr privater Versicherer muss den Schutz dann auf 100 % aufstocken, ohne Risikoprüfung, wenn Sie den Antrag binnen sechs Monaten stellen (§ 199 Abs. 2 VVG). Wer anschließend ein reguläres Studium oder eine Ausbildung beginnt, wird meist wieder gesetzlich versichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 9 SGB V); die Wege beschreibt der Beitrag Anwärter ohne Übernahme.

Für die Zeit im Beamtenverhältnis werden Sie in der Rentenversicherung nachversichert, die Beiträge zahlt der Dienstherr in voller Höhe (§ 8 SGB VI). Wer wegen endgültigen Nichtbestehens der Laufbahn- oder Zwischenprüfung entlassen wurde, wird zum Auswahlverfahren für denselben Vorbereitungsdienst des Bundes nicht erneut zugelassen (§ 11 Abs. 3 BLV). Ob Sie den privaten Vertrag als Anwartschaft behalten, hängt deshalb davon ab, ob ein anderer Weg in das Beamtenverhältnis realistisch ist.

Häufige Fragen

Ich bin Verwaltungsfachangestellte und beginne das duale Studium. Was ändert sich?

Mit der Ernennung zur Beamtin auf Widerruf endet Ihre Pflichtversicherung als Tarifbeschäftigte. Sie können freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder in die PKV wechseln; die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion beginnt mit der Ernennung. Beim Bund gilt die Einschränkung beim Zahnersatz für Sie nicht, wenn Sie vorher mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt waren (§ 17 BBhV). Was aus Ihrer Zusatzversorgung wird, erklärt der Beitrag zur Verbeamtung aus dem Angestelltenverhältnis.

Ändert mein Studium etwas an der Beihilfe meiner Eltern?

Ja. Mit Ihrem eigenen Anspruch sind Sie bei Ihren Eltern nicht mehr berücksichtigungsfähig (§ 5 Abs. 1 BBhV). Erhält ein Elternteil 70 %, weil zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind, sollte er bei seiner Beihilfestelle klären, ob dieser Satz bleibt: § 46 Abs. 3 BBhV regelt nicht ausdrücklich, ob ein Kind mit eigenem Beihilfeanspruch dafür weiter mitzählt, und die Länder regeln das in ihrem eigenen Beihilferecht. Ändert sich sein Satz, gilt auch für seinen Tarif die Sechsmonatsfrist des § 199 Abs. 2 VVG.

Was passiert, wenn ich während des Studiums lange krank bin?

Anwärterbezüge und Beihilfe laufen weiter. Wird der Vorbereitungsdienst wegen Krankheit unterbrochen und lässt sich das Ausbildungsziel nicht durch Verkürzen anderer Abschnitte erreichen, wird er verlängert, beim Bund höchstens zweimal und um insgesamt bis zu 24 Monate (§ 18 BLV). Bei dauernder Dienstunfähigkeit droht dagegen die Entlassung ohne Ruhegehalt, mit Nachversicherung in der Rentenversicherung (§ 37 BBG, § 8 SGB VI). Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung hilft dann nur, wenn ihre Klausel auch die Entlassung von Beamten auf Widerruf erfasst.

Muss ich Anwärterbezüge zurückzahlen, wenn ich abbreche?

Das ist möglich. Für Anwärter, die im Vorbereitungsdienst studieren, kann der Dienstherr die Anwärterbezüge an Auflagen knüpfen (§ 59 Abs. 5 BBesG). Baden-Württemberg etwa verlangt, den Vorbereitungsdienst nicht aus selbst zu vertretenden Gründen vorzeitig zu verlassen und danach fünf Jahre im öffentlichen Dienst zu bleiben; ein Abbruch in den ersten sieben Monaten führt dort aber nicht zur Rückforderung (§§ 2, 3 AnwAuflVO). Welche Auflagen für Sie gelten, erfahren Sie bei Ihrer Einstellungsbehörde.

Kann ich die Öffnungsaktion noch nutzen, wenn ich im Studium gesetzlich versichert bleibe?

Ja. Nach den Bedingungen des PKV-Verbands gelten Beamte auf Probe als Beamtenanfänger, auch wenn im vorangegangenen Widerrufsverhältnis eine gesetzliche Versicherung bestand; die sechs Monate laufen dann ab Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe, maßgeblich ist der Eingang des Antrags. Ausgeschlossen ist, wer die pauschale Beihilfe gewählt hat und den Zuschuss erhält.

Quellen und Stand

Stand: Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.